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Akteneinsicht nach dem Informationszugangsgesetz SH – IZG-SH oder nach dem Landesverwaltungsgesetz - LVwG

I. LVwG           Es ist ein laufendendes Verfahren anhängig wie z.B. Baugenehmigungsverfahren, Bauvoranfrage, Drittwiderspruch, etc.

II. IZG-SH       Es ist kein laufendes Verfahren anhängig.

1. Antragstellung:

Der Antrag auf Akteneinsicht kann formlos gestellt werden. Er kann

mündlich/telefonisch                          04821/ 69 278 oder 04821/ 69 747

schriftlich                                            Kreis Steinburg

                                                           Der Landrat

                                                           Viktoriastraße 16-18

                                                           25524 Itzehoe                                                           

per Mail                                              bauamt[at]steinburg.de

eingereicht werden.

2. Welche Unterlagen werden benötigt:

2a        Sie sind Eigentümer*in des Grundstücks:

·         Personalausweis

·         Eigentumsnachweis z.B. Grundbuchauszug, aktueller Kaufvertrag, etc.

2b        Sie sind nicht Eigentümer*in des Grundstücks:

·         Personalausweis

·         Vollmacht der Eigentümer

·         Eigentumsnachweis der Eigentümer

2c        Einsichtnahme in die Akte eines Nachbarn:

Grundsätzlich enthalten Bauakten personenbezogene Daten, die nach § 10 Satz 1 IZG-SH zu schützen sind und nicht herausgegeben werden dürfen. Um in die Akte eines Nachbarn schauen zu dürfen, muss ein berechtigtes Interesse dargelegt werden. Der Akteneinsichtsantrag ist somit zu begründen, damit geprüft werden kann, ob ein solches Interesse vorliegt. Gegebenenfalls ist der Eigentümer im Verfahren zu beteiligen. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

3. Ablauf des Verfahrens:

3a Akteneinsicht im Hause: Es wird geprüft, ob eine Akte zu dem Objekt/ Grundstück vorhanden ist. Sie erhalten eine Rückmeldung vom zuständigen Sachbearbeiter/ von der zuständigen Sachbearbeiterin. Sollte eine Akte vorhanden sein, wird ein Termin für eine Akteneinsicht vereinbart. Eine Akteneinsicht im Hause ist gebührenfrei.

3b Erstellen von Kopien: Auf Wunsch werden Ihnen die Unterlagen in Kopie per Post zugesendet. Hierfür können Gebühren nach IZG-SH-Kosten-Verordnung oder nach der Verwaltungsgebührenverordnung erhoben werden.

3c Digitale Akteneinsicht: Ist eine Übersendung digitaler Unterlagen gewünscht, werden Ihnen die gescannten Unterlagen aus Datenschutzgründen grundsätzlich nur über die DDataBox des Kreisbauamtes mit Passwort zur Verfügung gestellt. Sie können sich die Unterlagen nach Erhalt des Links zur DDataBox und des Passwortes (in einer gesonderten E-Mail), innerhalb einer Woche runterladen. Auch hier können Verwaltungsgebühren für das Erstellen der Digitalisate anfallen (IZG-Kosten-Verordnung).

Ansprechpartner/in
E-MailTelefon
bauamt[at]steinburg.de
Frau Hansen04821/69 278
Frau Hillbricht04821/69 747

Aufgaben:

  • Akteneinsichten nach IZG-SH und LVwG
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