Schülerbeförderung
Achtung!
Das Amt für Kommunalaufsicht, Schulen und Kultur ist umgezogen. Sie finden uns jetzt in der Bahnhofstraße 9 im Erdgeschoss und 1. Stock.
Ansprechpartner
Telefon Fax
Frau Mohr 04821/69 321 04821/699 321
Frau Isaak 04821/69 322 04821/699 322
Was ist bei Fahrkartenbestellungen zu beachten?
Der Kreis Steinburg ist Träger der Schülerbeförderung für seine eigenen Schulen (Detlefsengymnasium, Sophie-Scholl-Gymnasium jeweils für die Jahrgangsstufen fünf bis zehn und Steinburg-Schule) sowie für die Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen eins bis zehn mit Wohnsitz im Kreis Steinburg, die weiterführende allgemeinbildende Schulen außerhalb des Kreises besuchen.
Soweit diese Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Ausstellung einer Schülerfahrkarte haben, ist diese beim Kreis schriftlich zu beantragen.
Auf der Seite "Downloads" finden Sie das Antragsformular für eine Schülerfahrkarte, die Schülerbeförderungssatzung des Kreises und ein Informationsblatt zur Schülerbeförderung.
Im Anschluss finden Sie eine Liste häufig gestellter Fragen im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung (FAQ).
Es gelten die Bedingungen der Beförderer.
Beispielsweise können die Fahrausweise der VG Steinburg während des gesamtem Schuljahres an Schultagen (01.08.-31.07.) - auch außerhalb der Schulzeiten und am Wochenende - jedoch nicht während der Ferienzeiten - auf der angegebenen Strecke für private Zwecke genutzt werden.
Wenn der Kreis Steinburg Träger der Schülerbeförderung für Ihr Kind ist und Ihr Kind mit der Deutschen Bahn AG oder dem HVV fährt, schicken Sie das Passbild bitte zusammen mit Ihrem Antrag auf Ausstellung einer Fahrkarte an das Amt für Kommunalaufsicht, Schulen und Kultur des Kreises Steinburg, Viktoriastraße 16-18, 25524 Itzehoe. In allen anderen Fällen, in denen der Kreis Träger der Schülerbeförderung ist, geben Sie es bitte Ihrem Kind am 1. Schultag des neuen Schuljahres mit in die Schule.
Das Passbild ist auf der Rückseite mit Namen und Vornamen des Kindes sowie der besuchten Schule zu versehen.
Wie die Regelungen bei den anderen Schulträgern sind, erfragen Sie bitte dort.