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Umzug bzw. Adressänderung oder Namensänderung

Die Fahrerlaubnis bleibt durch die Namensänderung durch bspw. Heirat unberührt. Sie müssen keine Mitteilung über die Namensänderung machen und es muss kein neuer Führerschein ausgestellt werden. Zusammen mit dem Personalausweis ist nachvollziehbar, um welche Person es sich handelt. 

Auch ist die Adressänderung nicht erforderlich, da der Kartenführerschein keine Speicherung der aktuellen Wohnadresse vorsieht.

Wünschen Sie trotzdem einen Umtausch? Dann besuchen Sie die Seite "Euroführerschein (Umtausch)".

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