Besondere Soziale Dienste
>>> Beachten Sie bitte: Ab 01.02.2025 wird die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen im neu gegründeten Amt für Teilhabe bearbeitet!
Team Kinderschutz
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine gesunde Entwicklung und eine gewaltfreie Erziehung (§1631 BGB).
Die Mitarbeiterinnen des Kinderschutzteams sind erste Ansprechpartnerinnen für Privatpersonen und Institutionen, die sich Sorgen um das Wohl von Kindern machen.
Das Jugendamt ist verpflichtet, alle Meldungen einzuschätzen und jeder Kindeswohlgefährdung nachzugehen.
Der Melder/ die Melderin bleibt auf Wunsch anonym.
| N. N., Sachgebietsleitung | 04821/69 377 |
| Frau Erdmann | 04821/69 622 |
| Frau Jochimsen | 04821/69 603 |
| Frau Sartori-Marggraf | 04821/69 667 |
| Frau Viemann | 04821/69 534 |
Team Pflegekinderdienst
| Frau Renne
| Stadt Glückstadt, Krempe, | 04821/69 380 |
| Frau Piechatzek
| Stadt Itzehoe, Amt Kellinghusen, Amt Kellinghusen-Land, | 04821/69 331 |
| Frau Mallach | Amt Wilstermarsch (ohne Stadt Wilster) | 04821/69 216 |
| Frau Büchmann | Amt Schenefeld | 04821/69 621 |
| Frau Habicht-Mosterts | Amt Horst-Herzhorn | 04821/69 379 |
| Frau Grawe | Stadt Wilster | 04821/69 699 |
- informiert über die unterschiedlichen Pflegeformen,
- prüft die Eignung von Familien, die sich um die Aufnahme von Pflegekindern bewerben,
- vermittelt Kinder in geeignete Pflegestellen,
- betreut und unterstützt Pflegefamilien sowie Pflegekinder,
- arbeitet mit der Herkunftsfamilie in Angelegenheiten des Pflegekindes zusammen,
- kooperiert mit anderen Institutionen und Stellen (Schulen, Beratungsstellen, VormünderInnen etc.),
- organisiert Fortbildungs- und sonstige Veranstaltungen für Pflegeeltern.
So unterschiedlich die Lebenssituationen sind, aus denen Pflegekinder kommen, so unterschiedlich sind auch die möglichen Pflegeformen.
Wochenpflege
Wochenpflege ist ein Kompromiss für Eltern, die ihre Kinder während der Woche nicht selbst versorgen können. Die Kinder leben in der Regel fünf Tage bei ihren Pflegeeltern, das Wochenende verbringen sie zu Hause.
Kurzzeitpflege
Bei vorübergehender Abwesenheit der Hauptbezugsperson, z.B. wegen einer Krankheit mit stationärem Aufenthalt, einer Kur, Therapie oder einer anderen vorübergehenden Notlage, kann Kurzzeitpflege in Betracht kommen. Anfang und Ende des Pflegeverhältnisses sind klar festgelegt.
Bereitschaftspflege
In Bereitschaftspflegestellen werden Kinder übergangsweise aufgenommen, die unvorhersehbar und sofort aus ihrer Familie genommen werden müssen, beispielsweise in akuten Krisensituationen. Bereitschaftspflege kann ein paar Tage oder mehrere Wochen dauern.
Vollzeitpflege
Die Ausgangssituationen dieser Pflegeform sind unterschiedlich. Vollzeitpflege kann einerseits dem Wunsch leiblicher Eltern entsprechen, das Kind anderweitig unterzubringen, weil sie sich aus verschiedenen Gründen selbst außerstande sehen, das Kind z.Zt. zu erziehen. Es kann andererseits eine familiengerichtliche Entscheidung zur Unterbringung in Vollzeitpflege geben, weil Eltern ihre elterliche Sorge missbräuchlich ausgeübt, das Kind vernachlässigt oder auch unverschuldet versagt haben. Die zeitliche Dauer dieser Pflegeverhältnisse kann sehr unterschiedlich sein.
Wenn die Bedingungen in der Herkunftsfamilie nicht innerhalb eines –am Zeitempfinden des Kindes orientierten- vertretbaren Zeitraumes soweit verbessert werden können, dass die Eltern ihr Kind wieder selbst erziehen können, kann ein Pflegeverhältnis auf Dauer entstehen, d.h. bis zur Volljährigkeit des Pflegekindes oder nach Lage des Einzelfalles noch darüber hinaus.
Es gibt viele Gründe, ein Pflegekind aufzunehmen. Wichtig ist, dass der gesamten Familie die Tragweite eines derartigen Schrittes vor der Aufnahme des Kindes bewusst wird. Denn hier kommt eine fremde Persönlichkeit mit anderen Werten, Gewohnheiten und Lebensanschauungen in Ihre Familie und wird bei Ihnen Selbstverständliches in Bewegung, vielleicht sogar ins Wanken bringen. Pflegekinder werden Sie vor schwierige erzieherische Aufgaben stellen und Ihren „langen Atem“ erproben. Diesen Schwierigkeiten werden Sie vor allem mit sehr viel Geduld, Verständnis und Durchhaltevermögen begegnen müssen.
Die Entschädigung: Es bedeutet Zufriedenheit, wenn Pflegeeltern gelernt haben, mit dem Kind zu wachsen, sich zu verändern und Konflikte durchzustehen. Häufig sind es gerade die besonderen Mühen und die kleinen und langsamen Fortschritte, die das Leben mit einem Pflegekind lohnenswert machen.
Die folgenden Vorausetzungen sind für uns wichtig, um ein Kind in Ihre Familie zu vermitteln.
Treffen die genannten Kriterien auf Ihre Familie zu?
- Der Altersunterschied zwischen Ihnen und dem Pflegekind sollte dem natürlichen Altersabstand zwischen Eltern und Kindern entsprechen.
- Sie sollten nicht beide berufstätig sein. Für den Aufbau einer Beziehung ist die ständige Anwesenheit eines Elternteils wichtig.
- Ihre finanziellen Verhältnisse sollten gesichert sein. Für das Pflegekind zahlt Ihnen der Staat ein Pflegegeld.
- Sie sollten gesund sein.
- Der vorhandene Wohnraum sollte so bemessen sein, dass jedes Kind seinen persönlichen Bereich haben kann.
- Sie sollten Geduld, Verständnis, Toleranz und vor allem Durchhaltevermögen mitbringen.
- Sie sollten sich der persönlichen Herausforderung stellen, bereit sein, Konflikte durchzustehen und Veränderungen positiv zu beurteilen.
- Der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt sollten Sie offen gegenüberstehen.
Findet ein Pflegekind Aufnahme in Ihrer Familie, so bedeutet dies ein Aufeinandertreffen zweier u.U. ganz verschiedener Welten. Denn das Kind kommt ja niemals alleine: es hat all die Einstellungen, Werthaltungen, und Gewohnheiten „mit dabei“, die es in seiner Herkunftsfamilie vermittelt bekam.
Die leiblichen Eltern bleiben für das Pflegekind wichtig, denn sie sind ein Teil von ihm.
Auch wenn die Beziehungen zu den leiblichen Eltern vielleicht nicht optimal sind, gibt es fast immer auch positive Seiten. Für leibliche Eltern ist die Trennung von ihrem Kind, selbst wenn sie mit der Unterbringung einverstanden sind, schmerzlich und wird als Indiz für Ohnmacht und Hoffnungslosigkeit genommen. Wichtig ist, dass sich Herkunfts- und Pflegeeltern mit einem hohen Maß an gegenseitigem Verständnis, Offenheit und Toleranz begegnen.
Team Jugendhilfe im Strafverfahren
Steinburg Nord | 04821/69 587 | |
Steinburg West | 04821/69 718 | |
| Frau Möller | Steinburg Süd Stadt Glückstadt Amt Krempermarsch, Amt Schenefeld, Amt Horst-Herzhorn | 04821/69 793 |
Wir beraten, betreuen und begleiten straffällig gewordene Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und junge Erwachsene (18 bis 20 Jahre) sowie deren Erziehungsberechtigte im Strafverfahren.
Insbesondere erklären wir, was in dem Verfahren auf die Beschuldigten zukommen kann und bereiten so auf die Hauptverhandlung vor.
Wir bringen die persönlichen, familiären und sozialen Gesichtspunkte der Beschuldigten im Verfahren ein und geben eine Stellungnahme zum Strafmaß ab.
Erhalten die Beschuldigten eine Auflage oder Weisung aus dem Verfahren, begleiten und überwachen wir den Verlauf derselben.
Im Einzelfall führen wir auch einen Ausgleich zwischen Täter und Opfer (TOA) durch.
Downloads:
Team Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
| Frau Bücker | 04821/69 553 |
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz nach § 14 SGB VIII umfasst präventive Bildungs- und Beratungsangebote, um junge Menschen und Eltern zu befähigen, Gefahren eigenverantwortlich zu erkennen und zu bewältigen.
Prävention und Aufklärung: Junge Menschen (bis 27 Jahre) sowie Eltern und Erziehungsberechtigte über Risiken wie Sucht, Gewalt, Mediennutzung oder Extremismus aufklären.
Stärkung von Kompetenzen: Kritik-, Entscheidungs- und Eigenverantwortlichkeit der Kinder und Jugendlichen fördern, damit sie Gefahren widerstehen können.
Elternberatung: Erziehungsberechtigte in ihrer Erziehungskompetenz unterstützen und stärken.
Öffentlichkeits- und Projektarbeit: Netzwerke bilden, Fachkräfte schulen und Projekte in Schulen oder Freizeiteinrichtungen umsetzen.
Kein Verbotsschema: Im Gegensatz zum gesetzlichen Jugendschutz (mit festen Altersgrenzen und Verboten nach dem JuSchG) arbeitet der erzieherische Jugendschutz rein pädagogisch.
Kein akuter Kinderschutz: Er greift präventiv und ist getrennt vom intervenierenden Kinderschutz bei akuten Gefahren (§ 8a SGB VIII).
Wir bieten Weiterbildungsplätze zum Erwerb der staatlichen Anerkennung zur*zum Sozialpädagog*in an.
Weitere Informationen finden Sie hier.
