COVID-19 - Aktuelle Informationen
Genesenennachweis
Wir möchten darauf hinweisen, dass Sie Ihr Genesenenzertifikat in der Apotheke erhalten.
Für die Ausstellung benötigen Sie:
- Ihren Laborbefund mit einem positiven PCR-Testergebnis und
- Ihren Personalausweis
Informationen für Personen mit einem positiven Corona-Test
Für Personen, die mittels eines Antigenschnelltests („Selbsttest“ oder durch geschultes Personal) oder PCR-Tests positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden, besteht außerhalb der eigenen Wohnung die Plicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Die Maskenpflicht gilt ab dem Tag der Abnahme des ersten positiven Tests und endet unmittelbar nach fünf Tagen.
Außerhalb geschlossener Räume wird empfohlen, einen Abstand von 1,50 m zu anderen
Personen einzuhalten, oder alternativ auf eine Maske zurückzugreifen.
Während der 5-tätigen Maskenpflicht bestehen zudem die folgenden Einschränkungen für Personen, die in bestimmten Einrichtungen tätig sind, oder diese besuchen möchten:
· ein Betretungsverbot für Besuchende in medizinischen/pflegerischen Einrichtungen,
· ein Betretungsverbot für positiv getestete Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen,
· ein Betretungsverbot von Schulen für Personen, die von der Maskenpflicht ausgenommen sind, sowie
· ein Tätigkeitsverbot für Beschäftigte in Pflegeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten.
Seit dem 17. November 2022 ist eine PCR-Kontrolltestung in einem Testzentrum oder einer Arztpraxis zur Überprüfung des Testergebnisses nicht mehr verpflichtend.
Für einen offiziellen Genesenennachweis und mögliche Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz ist eine Bestätigung des Testergebnisses mittels eines PCR-Tests weiterhin erforderlich.
Von dem Nachweis der häuslichen Absonderung zu unterscheiden ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Wenn Sie sich aufgrund einer Coronainfektion in häuslicher Absonderung befinden, gilt dies grundsätzlich auch, ohne dass Sie symptomatisch sind. In diesem Fall könnten Sie (wenn es mit der Tätigkeit vereinbar ist) im Homeoffice arbeiten.
Sind Sie hingegen symptomatisch und können deshalb nicht im Homeoffice arbeiten, müssen Sie eine ärztliche Person kontaktieren und sich krankschreiben lassen.
Anträge auf Erstattung des Verdienstausfalles können ab sofort direkt beim Landesamt für soziale Dienste (LAsD) gestellt werden. Dies gilt für alle Personen, die in Isolation oder Quarantäne waren.
Für Personen, die PCR-positiv auf das Virus getestet worden sind, erkennt das Landesamt für soziale Dienste ab sofort PCR-Testergebnisse als Grundlage für die Erstattungsleistungen an.
Informationen finden Sie direkt beim Landesamt für soziale Dienste.
Melden Sie sich bei Krankheit bei Ihrem Hausarzt, nutzen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 oder informieren Sie sich unter www.116117.de. Auch bei der Kassenärztlichen Vereinigung können Sie mit der Ärztesuche einen Arzt oder Ärztin finden: Arzt- und Psychotherapeutensuche der KVSH
Nur, wenn ein wirklicher medizinischer Notfall vorliegt, ist der Gang in die Notaufnahme in einem Krankenhaus notwendig. Helfen Sie, die Notaufnahmen zu entlasten und wenden Sie sich bei allgemeinen Beschwerden bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesregierung.

Bitte sehen Sie unbedingt von Anrufen bei unserem Gesundheitsamt ab und nutzen Sie sofern möglich die entsprechenden Meldeformulare. Nur wenn Sie auch über Bekannte, Freunde oder Familienmitglieder keine Möglichkeit haben, die Formulare online auszufüllen, wenden Sie sich an unser Bürgertelefon oder schreiben Sie an gesundheitsamt[at]steinburg.de.
Informationen im Überblick
- Hier finden Sie die Allgemeinverfügung des Kreises Steinburg über die Anordnung von Maßnahmen im Falle eines positiven SARS-CoV-2 Tests ab dem 17.11.2022.
- Hier finden Sie die Allgemeinverfügung des Kreises Steinburg über die Anordnung von Maßnahmen im Falle eines positiven SARS-CoV-2 Tests ab dem 01.01.2023.
Eine Karte mit den Teststationen in Schleswig-Holstein finden Sie auf der Website der Landesregierung.
Hinweis
Aufgrund der momentanen Lage können wir nicht jeden einzelnen persönlich kontaktieren. Bei Fragen schreiben Sie bitte eine E-Mail an gesundheitsamt[at]steinburg.de.
Bürgertelefon des Kreises Steinburg
(Für Reiserückkehrer, zur Rechtslage im Kreis Steinburg, zur Beratung von Infizierten, Kontaktpersonen und Entscheidungsträger - z.B. Veranstalter, Ladenbesitzer)
Tel. 04821-888730
Zu folgenden Zeiten erreichbar:
Mo.-Do. von 08.00 Uhr bis 14.00
Fr. von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Hier finden Sie die Datenschutzhinweise zum Bürgertelefon.
Allgemeine ärztliche Beratung & Auskünfte
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Tel. 116 117
Hausärzte: telefonisch kontaktieren!
Bürgertelefon des Landes Schleswig-Holstein
Tel. 0431797 000 01
Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 346 465 100
Sie können sich für eine Impfung an die niedergelassenen Ärzte wenden.
Über die Arzt- und Psychotherapeutensuche der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein können Sie sich informieren, welche Arztpraxen Covid-19-Impfungen durchführen.
Bringen Sie zu Ihrem Impftermin nach Möglichkeit bitte die ausgedruckten und ausgefüllten Dokumente für die Impfung mit. Dabei handelt es sich um den Aufklärungsbogen und den Anamnesebogen.
Eine Übersicht zu den offenen Impfaktionen und mobilen Impfstellen finden Sie außerdem auf der Website der Landesregierung.
Mehrsprachige Informationen zur Impfung finden Sie hier.
Landesverordnungen
- Hier finden Sie die Corona-Bekämpfungsverordnung ab dem 03.04.2022.
Weitere Landesverordnungen und Erlasse finden Sie auf der Website der Landesregierung.
Die besondere Situation rund um das Coronavirus wirft viele Fragen auf. Die häufigsten werden auf der Website der Landesregierung beantwortet und regelmäßig ergänzt.
Wann muss mein Kind zu Hause bleiben?
Orientierung für den Umgang mit Krankheits- und Erkältungsanzeichen bei Kindern in Kindertagesbetreuung und Grundschulen gibt der Schnupfenplan der Landesregierung.
Alle Hinweise für Einreisende aus dem In- und Ausland finden Sie auf der Website der Landesriegierung.
Kontakt
Tel.: 04821/ 888 730
E-Mail: einreise[at]steinburg.de
Wenden Sie sich gerne an unsere Beratungsstelle für Erziehung-, Ehe-, Familien- und Lebensfragen:
Tel. 04821/ 910 66/67
Montag bis Freitag 08:00 - 16:00 Uhr
Hilfetelefonnummern
Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der kommunalen hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten Schleswig-Holsteins macht auf die herausfordernde Situation aufmerksam, die das Corona Virus und die Isolation mit sich bringen und verweist auf diverse Notfalltelefonnummern, welche in Krisenzeiten Hilfe leisten. Wenn der zwischenmenschliche Kontakt fehlt ist nicht nur Solidarität gefragt, sondern auch Rücksicht und Verständnis. Nicht immer sind die familiären Umstände so stabil, dass eine Krise wie diese bewältigt werden kann. weiterlesen
Frühen Hilfen und Familienzentren
Hier finden Sie aktuelle Angebote und Bürgerengagement in Zeiten von Corona.
Weitere Beratungs-, Hilfs-, und Unterstützungsangebote finden Sie unter
www.wir-unterstützen-Sie.de
Wirtschaftshilfen
Zu Informationen über Wirtschaftshilfen gelangen Sie hier.
Psychosoziales Zentrum für traumatisierte Flüchtlinge in Schleswig-Holstein
Sprechzeiten auf Farsi/Dari:
- Dienstags von 09:00 bis 11:00 Uhr unter 043170559493
Sprechzeiten auf Arabisch:
- Mittwochs von 09:00 bis 11:00 Uhr unter 043170559493
Sprechzeiten auf Russisch:
- Donnerstags von 09:00 bis 11:00 Uhr unter 043170559431
Die Landesregierung in Schleswig-Holstein plant angesichts deutlich abgeschwächter Risiken durch die Corona-Pandemie veränderte Landesregelungen. Diese betreffen insbesondere die Absonderung im Falle eines positiven Corona-Tests: Zukünftig soll es keine verpflichtende Absonderung für die Allgemeinbevölkerung mehr geben. Stattdessen gilt: Wer Symptome hat, bleibt zu Hause. Liegt ein positiver Test ohne Krankheitssymptome vor, gilt außerhalb der eigenen Wohnung eine 5-tägige Maskenpflicht in Innenräumen. Zudem greift in diesem Zeitraum für Besuchende ein Betretungsverbot für medizinische und pflegerische Einrichtungen. Ansammlungen ist im Rahmen dieser Frist fernzubleiben.
In Pflegeeinrichtungen und für mobile Pflegedienste wird es zudem ein Beschäftigungsverbot geben zum Schutz der besonders vulnerablen Gruppen. Personal in medizinischen Einrichtungen kann durch den Arbeitgeber der Zugang zur Arbeitsstelle auch im Falle eines positiven Tests gewährt werden, sofern keine Symptome vorliegen und im Rahmen des Hygienekonzeptes Schutzvorkehrungen wie das Tragen einer FFP2-Maske etc. angewandt werden.
„An diesem Übergang von der Pandemie zur Endemie ist es Zeit für eine grundlegende Änderung im Umgang mit Isolation und Absonderung“, so Ministerpräsident Daniel Günther, dies habe auch die Anhörung der Expertinnen und Experten im Landtag gezeigt. „Gemeinsam gehen wir in Abstimmung mit Bayern, Baden-Württemberg und Hessen deshalb einen wichtigen Schritt voran und verzichten als Zwischenschritt zur Normalität auf die strengen Absonderungsregelungen.“ Gebunden sei diese Änderung an den klaren Appell: „Mit Symptomen bleibt man zuhause. Mit einem positiven Test ohne Symptome trägt man überall in Innenräumen eine Maske, außer in den eigenen vier Wänden.“
Darüber hinaus plant die Landesregierung weitergehende und ergänzende Maßnahmen:
• Bezüglich der Maskenpflicht im ÖPNV werden Gespräche mit den anderen Bundesländern aufgenommen, mit dem Ziel, die Maskenpflicht spätestens mit auslaufender Verordnung zum 1. Januar 2023 enden zu lassen.
• Zu den Regelungen zum Tragen von Masken in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe wird durch das Sozialministerium eine Auslegungshilfe erstellt.
• Um den großen Erfolg der Impfkampagne in Schleswig-Holstein weiterhin sicherzustellen, werden die Impfangebote wie bereits angekündigt in sieben Schwerpunktzentren mindestens bis zum 31.03.2023 konzentriert fortgeführt, darüber hinaus wird regional weiter auf den Einsatz mobiler Impfteams gesetzt.
• Forschungsvorhaben zu Post Covid bzw. Long Covid werden verstärkt unterstützt.
• Die Unterstützung traumatisierter und hochbelasteter Kinder infolge der Corona-Pandemie soll ausgebaut werden.
Die stellvertretende Ministerpräsidentin Monika Heinold: „Schrittweise gehen wir immer weiter in Richtung Eigenverantwortung. Auf Grundlage der Bewertung unserer Expert*innen ist das in der jetzigen Lage der richtige Weg. Aus aktueller Sicht ist das Tal der Pandemie durchquert und es kann wieder bergauf gehen. Das macht Mut, den wir als Gesellschaft dringend brauchen. Unsere Bitte an die Menschen im Land ist, diesen Weg aktiv mit zu begleiten. Wer krank ist, bleibt zu Hause. Wer situationsbezogen eine Maske trägt, schützt sich und andere.“
Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken: „Maßnahmen des Staates müssen immer verhältnismäßig sein. Freiheitseinschränkende Maßnahmen wie die Absonderungspflicht sind in dieser Phase weder verhältnismäßig noch erfüllen sie Ihren Zweck. Denn es kommt im Übergang in die Endemie nicht mehr darauf an und ist mit der Omikron-Variante auch gar nicht mehr möglich, einzelne Infektionen zu erkennen und Infektionsketten zu brechen. Entscheidend ist, schwere Krankheitsverläufe zu erkennen und gut zu therapieren. Mit der Impfung, Medikamenten und dem Wissen um das Coronavirus haben wir die Instrumente, um mit diesem Erreger – wie mit vielen anderen auch – ohne drastische Freiheitseinschränkungen umzugehen.“
Die Corona-Infektionszahlen sind in den letzten Wochen in Schleswig-Holstein gesunken. Das gilt auch für die Zahl der mit und wegen Corona hospitalisierten Menschen. Im Gegensatz zu den früheren Phasen der Coronavirus‐Pandemie sind die reinen Infektionszahlen entkoppelt sind von der Schwere der Erkrankungen.
Gesundheitsministerin von der Decken dazu: „In Schleswig-Holstein haben wir mit die höchsten Impfquoten in Deutschland, bei den Auffrischungsimpfungen sind wir Spitzenreiter. Zudem haben wir hohe Genesenen‐Quoten sowie einen massiven Rückgang des Anteils schwerer bzw. tödlicher COVID‐Verläufe. All dies ist ein wichtiger Grundstein, jetzt zu Änderungen zu kommen.“
Die Landesregierung wird die angekündigten Änderungen in der kommenden Kabinettssitzung beschließen, im Laufe der kommenden Woche treten sie in Kraft.
Die Planungen stehen wie auch in der Vergangenheit immer unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Lage, die die Landesregierung in Abstimmung mit Expertinnen und Experten weiterhin intensiv beobachtet
Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Cornelia Schönau-Sawade | Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel | Tel. 0431 988-1704 | E-Mail: regierungssprecher[at]stk.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de
KIEL. Am 1. September wurde die Zulassung der ersten an die Omikron-Varianten angepassten Covid-19-Impfstoffe durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) empfohlen. Die beiden Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna richten sich gegen den Wildtyp des Coronavirus und gegen die BA.1-Omikron-Variante.
Ab Donnerstag (8. September) wird es erste Impfstoffdosen auch in Schleswig-Holstein bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Apotheken und weiteren impfenden Stellen geben. Der Großteil der Impfungen mit den neuen Impfstoffen findet im niedergelassenen Bereich statt. Ebenfalls werden die 15 Impfstellen des Landes eine vorerst geringe Menge der neuen Impfstoffe ergänzend anbieten können.
Derzeit gibt es noch keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die neuen, angepassten Impfstoffe. Laut EMA-Zulassung sind diese ausschließlich zur Auffrischung zu nutzen. Zwischen letzter Impfung oder Infektion mit dem Coronavirus müssen mindestens drei Monate vergangen sein.
Aufgrund der für die Impfstellen zunächst nur sehr begrenzt verfügbaren Impfstoffmengen werden die neuen Impfstoffe dort bis auf weiteres nur Menschen ab 60 Jahren zur Verfügung stehen. Das Gesundheitsministerium geht aufgrund der vom Bundesgesundheitsministerium angekündigten Liefermengen davon aus, dass diese Priorisierung zeitnah aufgehoben werden kann. Die angepassten Impfstoffe können als erste Auffrischimpfung (Drittimpfung) oder zweite Auffrischimpfung (Viertimpfung) genutzt werden. Termine für die Impfungen in den Impfstellen können weiterhin über www.impfen-sh.de gebucht werden. Beim Impftermin kann der angepasste Impfstoff verimpft werden, wenn die Voraussetzungen (ab 60 Jahren und gemäß EMA-Zulassung frühestens drei Monate nach der letzten Dosis/Corona-Infektion) vorliegen und der angepasste Impfstoff verfügbar ist. Ist er nicht verfügbar, wird eine Impfung mit den herkömmlichen Impfstoffen angeboten.
Die Impfstoffhersteller arbeiten im Moment zudem daran, noch im Herbst einen an die BA.4/BA.5-Omikron-Varianten angepassten Impfstoff ausliefern zu können – die Zulassung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur vorausgesetzt. Wann dieser Impfstoff tatsächlich zur Verfügung steht, ist noch nicht abschließend geklärt.
„Die überwältigende Mehrheit der Menschen im Land ist geimpft und geboostert. Auch bei den zweiten Auffrischimpfungen für vulnerable Menschen stehen wir an erster Stelle in Deutschland. Dass jetzt neue Impfstoffe zur Verfügung stehen, ist eine gute Nachricht. Aber auch die bisherigen Impfstoffe schützen gut vor schweren und schwersten Krankheitsverläufen. Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission sollte niemand auf einen neuen Impfstoff warten, wenn eine Auffrischung ansteht. Die Auffrischung schützt jeden und jede Einzelne gerade mit Blick auf den Herbst und Winter wirksam. Zunächst sind alle Menschen über 60 Jahre, die noch keine Auffrischimpfung oder noch keine zweite Auffrischimpfung erhalten haben, aufgerufen, ihren Impfschutz aufzufrischen. Dazu stehen nun auch die angepassten Impfstoffe von Biontech und Moderna zur Verfügung“, so Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken.
Ebenfalls wird der Totimpfstoff Valneva (gegen den Wildtyp des Coronavirus) zur Verfügung stehen, der ebenfalls von der EMA zugelassen wurde. In sehr geringen Mengen wird der Impfstoff auf Wunsch vor Ort ab Samstag, den 10. September, in den Impfstellen angeboten. Der Totimpfstoff Valneva ist für Personen von 18-50 Jahren für Erst- und Zweitimpfung zugelassen mit einem Abstand zwischen beiden Dosen von 28 Tagen.
Aktuelle Impfzahlen:
In Schleswig-Holstein sind (Stand 6.9.22) in der Altersgruppe der 12-17-Jährigen bereits 93,7% mindestens einmal geimpft und 88,1% grundimmunisiert. Bei den 5-11-Jährigen sind 31,1% mindestens einmal geimpft und 30,3% grundimmunisiert. Damit ist das Land weiterhin bundesweit führend in diesen Altersgruppen. Auch bei den Auffrischimpfungen ist Schleswig-Holstein weiterhin auf Platz 1 im Ländervergleich. 47,2% der 12-17-Jährigen haben eine Auffrischimpfung erhalten. Bei den 60 Jahre alten und älteren sind es 92,1%. 70% aller Menschen in Schleswig-Holstein bereits einmal aufgefrischt. Bei der zweiten Auffrischimpfung liegt die Quote bei den 60 Jahre alten und älteren bei 46,3%.
Fragen und Antworten
Wer sollte sich mit den neuen Impfstoffen von BioNtech und Moderna impfen lassen?
Sollte eine Auffrischimpfung gemäß der STIKO-Empfehlungen ohnehin anstehen, so ist empfohlen, diese wahrzunehmen. Je nach Verfügbarkeit können auch die neuen an die Virusvariante Omikron BA.1 angepassten Impfstoffe verimpft werden. Dies ist grundsätzlich bei teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten, bei impfenden Apotheken oder in den 15 Impfstellen des Landes – dort allerdings zunächst ab einem Alter von 60 Jahren und je nach Verfügbarkeit – möglich. Impftermine in den Impfstellen können über www.impfen-sh.de gebucht werden.
Ganz konkret bedeutet das: Ich buche beispielsweise einen Impftermin in einer Impfstelle – weil ich ohnehin eine Auffrischimpfung brauche. Sollte am gebuchten Termin einer der neuen Impfstoffe verfügbar sein und ich bin über 60 Jahre alt – so kann ich den neuen Impfstoff in den Impfstellen erhalten. Bei meinem Hausarzt kann ich ebenfalls weiterhin geimpft werden. Dort kommt es ebenfalls auf die Verfügbarkeit des Impfstoffs an.
Wie oft muss ich mich auffrischen?
Für die neuen Auffrischimpfstoffe von BioNtech und Moderna liegen noch keine STIKO-Empfehlungen vor. Mit den bisheringen Impfstoffen ist laut STIKO eine Auffrischimpfung (3. Impfung) für Menschen ab 12 Jahren empfohlen. Eine 2. Auffrischimpfung (4. Impfung) ist für Menschen ab 60 Jahren, mit einem Abstand von mindestens drei Monaten zur letzten Impfung, sowie bestimmte vulnerable Menschen empfohlen. Die Empfehlungen finden Sie hier: RKI - Impfungen A - Z - STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung
Lohnt es sich, auf die angepassten Impfstoffe zu warten – oder sogar noch länger zu warten, bis die angekündigten Impfstoffe gegen die BA.5-Variante verfügbar sind?
Nach den derzeitigen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ist es nicht ratsam, auf zusätzlichen Schutz durch eine Booster-Impfung jetzt zu verzichten, weil für den Herbst neue Impfstoffe angekündigt sind (BA.4/BA.5). So ist man in dieser Zwischenzeit weniger gut geschützt. Alle verfügbaren Impfstoffe schützen bereits jetzt gut vor schweren und schwersten Krankheitsverläufen. Zudem ist noch nicht klar, in welcher Menge die neuen Impfstoffe zu Beginn zur Verfügung stehen werden.
Quelle: Ministerium für Justiz und Gesundheit
Vieles wird gelockert in Sachen Corona. Neue Regeln gelten ab dem 03. April 2022 in Schleswig-Holstein. Die Eigenverantwortung der Menschen steht im Fokus – auch im Kreis Steinburg.
„Das gilt auch für die Bescheinigungen zur Vorlage bei Behörden und Arbeitgebern“, erklärt Sonja Wilke, Verwaltungsleiterin des Steinburger Gesundheitsamtes. „Ab dem 04. April stellt das Gesundheitsamt keine Bescheinigungen/Anordnungen mehr aus. Das betrifft alle Fälle, die ab dem kommenden Montag einen PCR-Test durchführen lassen.“
Diejenigen, die sich bis einschließlich 03. April per PCR-Test testen lassen, werden noch eine Bescheinigung bekommen. Wegen der hohen Fallzahlen kann das allerdings ein paar Tage dauern.
Ab dem 04. April sind von bestätigten, positiv getesteten Personen folgende Dokumente als Nachweis für ihre Isolierung notwendig:
• Das PCR-Ergebnis.
• Die Allgemeinverfügung des Kreises Steinburg
• ggf. bei erfolgter Verkürzung der Isolationen der zertifizierte Antigentest aus dem Testzentrum.
Von dem Nachweis der häuslichen Absonderung zu unterscheiden ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Positiv getestete Personen, die keine Symptome haben, könnten (wenn es mit der Tätigkeit vereinbar ist) im Homeoffice arbeiten. Personen, die aufgrund von Symptomen im Homeoffice arbeitsunfähig sind, müssen eine ärztliche Person kontaktieren und sich krankschreiben lassen.
„Quarantänepflichte Haushaltsangehörige von infizierten Personen erhalten weiterhin eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt, wenn sie sich über das Online-Formular registriert haben“, ergänzt Wilke.
„Bitte informieren Sie sich auf der Website des Kreises, ob Sie als Haushaltmitglied quaran-tänepflichtig sind oder eine der Ausnahmen auf Sie zutrifft, die von einer Quarantäne befrei-en“, betont die Fachfrau. „Bitte füllen Sie das Kontaktformular nur aus, wenn keine der aufge-führten Ausnahmen auf Sie zutrifft.“
Ein Genesenenzertifikat kann man sich mit dem Laborbefund (PCR-Ergebnis) in einer Apo-theke kostenlos ausstellen lassen. Ein weiteres Schreiben des Gesundheitsamtes ist hierfür nicht erforderlich.
Alle aktuellen Informationen finden Sie auf der Website des Kreise Steinburg unter „Covid-19".
Dr. Catrin Tzaribachev, Leiterin des Gesundheitsamtes, appelliert an die Steinburgerinnen und Steinburger: „Bitte informieren Sie sich auf der Website des Kreises und rufen Sie, wenn irgend möglich, nicht im Gesundheitsamt an!“
Sollten die Informationen auf der Website nicht ausreichen und es doch noch wichtige Rück-fragen geben (oder es keinen Internetzugang gibt), ist das Bürgertelefon des Gesundheits-amtes von montags bis donnerstags von 08.00 – 14.00 Uhr und freitags von 08.00 – 12.00 Uhr unter 04821-888730 erreichbar.
„Auch wenn die Coroninfektion bei den allermeisten Kindern sehr leicht verläuft und folgenlos ausheilt, gibt es in selten Fällen auch schwere Verläufe sowie Folgeerkrankungen wie PIMS und Long-Covid", beschreibt Dr. Catrin Tzaribachev, Leiterin des Steinburger Gesundheitsamtes. „Gleichzeitig hilft die Impfung auch, die weitere Virusübertragung zu vermindern, da bei Geimpften die Virusausscheidung deutlich verkürzt ist. Da die Impfung sehr sicher ist, ist die Impfung auch für Kinder sehr zu empfehlen."
Die Ständige Impfkommission, kurz STIKO, empfiehlt Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren mit Vorerkrankungen die Impfung gegen COVID-19. Zusätzlich wird die Impfung Kindern empfohlen, in deren Umfeld sich Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht oder nur unzureichend durch eine Impfung geschützt werden können. Bei individuellem Wunsch können auch Kinder ohne Vorerkrankung geimpft werden (Stand: 09. Dezember 2021).
Seit dem 13. Januar 2022 empfiehlt die STIKO ebenfalls eine Auffrischimpfung für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty in der altersentsprechenden Dosierung (30 µg). Die 3. Impfstoffdosis soll in einem Mindestabstand von drei Monaten zur vorangegangenen Impfung verabreicht werden.
Im Kreis Steinburg können sich alle Personen ab 12 Jahren in den stationären Impfstellen und bei den mobilen Teams (offene Impfaktionen) impfen lassen. An einigen Standorten offener Impfaktionen finden auch Impfungen für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren statt.
Soweit Termine verfügbar sind, können Impftermine für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren auch in den Impfstellen gebucht werden. Bei der Buchung von Terminen für Kinder dieser Altersgruppe wird automatisch ein Termin zur Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen vergeben.
Die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Neonatologie und pädiatrische Intensivmedizin des Klinikums Itzehoe bietet seit kurzem die Impfung von Kindern im Alter von 5 bis11 Jahren an.
„In den Arztpraxen sind Impfungen nach Terminvereinbarung möglich. Ärztinnen und Ärzte, die eine Corona-Schutzimpfung anbieten, finden Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung“, erläutert Tzaribachev.
Personen unter 30 Jahren und Schwangere werden in den Impfstellen mit dem Impfstoff von BioNTech geimpft. Für Kinderimpfungen (5 bis11 Jahre) wird der Kinderimpfstoff von BioN-Tech angeboten.
Geimpft wird nach individueller Aufklärung durch den impfenden Arzt bzw. die impfende Ärz-tin. Um als unter 18-Jähriger eine Boosterimpfung erhalten zu können, gibt es deshalb eine separate Einwilligungserklärung für Jugendliche ab 14 Jahren. Für 12- und 13-Jährige muss die Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
„Wir befürworten die Impfung von 5- bis 11-Jährigen und führen im Klinikum Itzehoe auch entsprechende Impfungen durch, die von den Eltern sehr stark nachgefragt werden", erklärt Dr. Georg Hillebrand, Chefarzt der Kinderklinik. In anderen Ländern gibt es längst entspre-chende Impf-Empfehlungen für die Altersgruppe der 5- bis 11-Jährigen. Zuletzt hat die britische Impfkommission diese vor wenigen Tagen ausgesprochen. Das Ziel der Impfung sei in erster Linie immer das Verhindern eines schweren Verlaufs der Erkrankung. „Zwar werden Kinder bei einer Corona-Infektion insgesamt deutlich seltener krank als Erwachsene. Aber es gibt durchaus eine messbare Krankheitslast und eine geringe, aber messbare Häufung von schweren Verläufen", erklärt Hillebrand. Dazu kommen Hinweise auf mögliche längerfristige Folgen, Stichwort „Long-Covid“. Demgegenüber steht der Impfstoff von Biontech, der sich bisher in allen Altersklassen als sehr sicher erwiesen hat. „Es ist letztlich eine Abwägung zwischen Impfung und Inkaufnehmen einer Infektion“, sagt der Chefarzt. Empfohlen wird die Impfung in jedem Fall für Kinder aus Risikogruppen. Das sind vor allem vorerkrankte Kinder, bei denen zum Beispiel eine Lungenerkrankung oder Diabetes Typ 1 vorliegt, oder ehemalige Frühchen. Ein anderer wichtiger Grund ist, wenn es in der Familie Angehörige mit signifikanten Vorerkrankungen gibt und die Angst vor einem Eintrag des Virus deshalb groß ist. „Wir impfen jede Woche 150 bis 200 Kinder – und ausnahmslos alle haben die Impfung bisher gut vertragen“, betont Hillebrand. „Es gab keine Nebenwirkungen, die über normale Impfreaktio-nen wie vorübergehende Schmerzen im Arm, Kopfweh oder Müdigkeit hinausgehen."
Das Land Schleswig-Holstein informiert:
Angesichts der aktuellen Lage lockert Schleswig-Holstein seine Corona-Regeln. Unter anderem ist ab dem 9. Februar Schluss mit 2G im Einzelhandel.
Ministerpräsident Günther stellte die geplanten Regelungen in Kiel vor.© Staatskanzlei
Höchststände bei den Infektionszahlen und trotzdem nur wenige schwere Verläufe – die befürchtete Überlastung des Gesundheitswesens ist in Schleswig-Holstein nicht eingetreten. Obwohl sich in den vergangenen sieben Tagen mehr als 26.000 Menschen neu mit dem Corona-Virus angesteckt haben, sinkt die Zahl der intensivmedizinisch behandelten Patientinnen und Patienten im echten Norden weiter: Am 1. Februar lagen in ganz Schleswig-Holstein 341 Menschen mit Corona-Symptomen im Krankenhaus, 45 von ihnen auf einer Intensivstation. 27 Patienten müssen künstlich behandelt werden.
Im Kampf gegen die Corona-Pandemie wolle die Landesregierung den Weg zurück in die Normalität ebnen, kündigte Ministerpräsident Daniel Günther bei einer Pressekonferenz in Kiel an. Bislang seien einige Regeln in Schleswig-Holstein sogar noch strenger gewesen als in anderen Ländern. Mit einer neuen Verordnung wolle die Landesregierung dies nun nach den Maßgaben der bisherigen Bund-Länder-Beschlüsse ändern. Oberstes Ziel sei es, die Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Angesichts der aktuellen Situation zeige sich sehr deutlich, dass schwere Verläufe bei älteren Menschen seltener würden.
Öffnungen angekündigt
Anpassungen im Einzelhandel und bei Veranstaltungen
Ab dem 9. Februar entfällt unter anderem die 2G-Regel (geimpft oder genesen) im Einzelhandel, sagte Günther. Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigte müssen allerdings weiterhin eine Maske tragen. Zudem dürfen Chöre unter 2G-Plus-Bedingungen (geimpft oder genesen mit zusätzlichem Test oder Booster) wieder ohne Masken proben. In der Gastronomie entfällt die Sperrstunde. Der Regierungschef kündigte zudem Änderungen bei Veranstaltungen an, das Land werde aber einen geplanten bundeseinheitlichen Beschluss abwarten. "Bei den geplanten Schritten stützen wir uns auf das einhellige Votum unseres Expertenrates", sagte der Ministerpräsident. Mit Omikron sei mittlerweile eine Variante des Virus vorherrschend, die nach allen Daten zwar ansteckender, aber weniger gefährlich sei. Trotzdem bleibe es notwendig, schwere Krankheitsverläufe bei vulnerablen Gruppen zu verhindern.
Hohe Impfquote im Norden
Dies sei allerdings nur zu schaffen, wenn sich möglichst viele Menschen impfen lassen, sagte Günther. "Die Impfung schützt! Der Booster schützt noch besser!", betonte der Regierungschef. Schwere Verläufe unter geimpften Personen seien kaum zu verzeichnen. "Mein Dank gilt allen Menschen in Schleswig-Holstein, die sich seit fast zwei Jahren höchst verantwortungsvoll verhalten und sich zu einem großen Teil haben impfen lassen", sagte er.
Jetzt Impftermin buchen
Noch immer sind zahlreiche Termine in den 27 Impfstellen im ganzen Land buchbar.
Zur Buchung
Die hohe Impfquote im nördlichsten Bundesland sei laut Günther auch der Grund dafür, dass die Landesregierung ihre derzeitigen Regelungen lockern könne. 78,6 Prozent der Bevölkerung gelten als vollständig geimpft, 61,1 Prozent haben bereits ihre Booster-Impfung erhalten. Noch höher liegt die Impfquote bei den vulnerablen Gruppen im Alter von über 60 Jahren. Hier sind 92,4 Prozent doppelt geimpft, 83,7 Prozent sogar dreifach. "Mit unserer Impfquote liegen wir etwa auf gleicher Höhe wie unser Nachbar Dänemark, der alle Beschränkungen aufhebt. Allerdings ist dort die Anzahl der Genesenen um ein Vielfaches höher", sagte Günther.
Ausblick auf Bund-Länder-Gipfel
Der Regierungschef kündigte zugleich an, dass Schleswig-Holstein sich bei den Bund-Länder-Beratungen mit dem Bundeskanzler am 16. Februar dafür einsetzen werde, den eingeschlagenen Weg zurück in die Normalität weiter zu beschreiten. Dies könne auch bedeuten, dass in den Ländern künftig unterschiedliche Regeln gelten, abhängig von der jeweiligen Impfquote. In Schleswig-Holstein wolle sich die Landesregierung in Zukunft verstärkt auf die allgemeinen Schutzvorkehrungen wie die Einhaltung der AHA+L+A-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, Lüften, Corona-Warn-App) konzentrieren. Dies werde "für Jede und Jeden ein Mehr an Eigenverantwortung einschließen."
Neue Phase der Pandemie
Die stellvertretende Ministerpräsidentin Monika Heinold ergänzte, die Landesregierung habe in den vergangenen zwei Jahren jede Entscheidung sehr genau abgewogen. "Die Expertenrunde sagt, dass Öffnungsschritte möglich sind. Dementsprechend justieren wir nun an einigen Stellen nach."
Gesundheitsminister Heiner Garg erklärte, mit der Omikron-Variante sei das Land nun in einer neuen Phase der Pandemie. Nach wie vor handele es sich bei den Corona-Regeln um Grundrechtseinschränkungen, die stets gut begründet sein müssten. "Das Gesundheitssystem in Schleswig-Holstein ist derzeit nicht überlastet. Vor diesem Hintergrund und der erfreulich hohen Impfquote in Schleswig-Holstein ist dieser erste Schritt nur konsequent und geboten."
Die neuen Regeln sollen bis einschließlich Aschermittwoch, den 2. März gelten. Darüber wie es danach weitergehe, werde die Landesregierung im Anschluss an die nächste Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) informieren, sagte Günther.
Aufgrund der rasant steigenden Zahl an Infizierten und betroffenen Kontaktpersonen, bittet das Gesundheitsamt nochmal um die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger.
Alle Personen mit einem positiven Schnell- oder Selbsttest, einem positiven PCR-Test oder die enge Kontaktpersonen zu einem bestätigten Fall sind und nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich ohne persönliche oder schriftliche Information des Gesundheitsamtes in Quarantäne begeben. Zusätzlich haben sich geimpfte und genesene enge Kontaktpersonen in Quarantäne zu begeben, die Kontakt zu einer mit der Virusvariante Omikron bestätigten Person hatten.
Die Pflicht zur Absonderung ergibt sich unmittelbar aus der bestehenden Allgemeinverfügung des Kreises Steinburg über die Anordnung zur Absonderung (Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS- CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson).
Für Personen mit einem positiven Selbst- oder Schnelltest gilt Folgendes: Diese Personen sind – wie bisher – zu einer umgehenden PCR-Testung verpflichtet und müssen sich über ein Meldeformular unter www.steinburg.de beim Gesundheitsamt melden. Personen, bei denen ein positives PCR-Ergebnis vorliegt (sog. infizierte Personen), haben sich ebenfalls über das Meldeformular unter www.steinburg.de beim Gesundheitsamt zu melden und die Personen zu informieren, zu denen sie 48 Stunden vor Symptombeginn oder vor positiven Test Kontakt hatten.
Für enge Kontaktpersonen zu infizierten Personen gilt Folgendes:
Sobald dieser Personenkreis Kenntnis von der Infektion ihres Kontaktes erlangt hat, haben sich die Personen unmittelbar für 10 Tage (bei Vorliegen der Omikron-Variante 14 Tage) selbständig in Quarantäne zu begeben, ohne dass es einer besonderen Aufforderung des Gesundheitsamtes bedarf. Dies gilt nicht für geimpfte Personen sowie Genesene, außer die positive Person ist mit der Virusvariante Omikron infiziert.
Alle Kontaktpersonen haben sich über das Onlineportal des Gesundheitsamtes des Kreises (www.steinburg.de) unverzüglich zu melden. Nach erfolgter Meldung erhalten diese Personen automatisch eine Absonderungsanordnung, welcher der Zeitraum der Absonderung zu entnehmen ist.
Eine telefonische Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt erfolgt nur noch, wenn es Nachfragen gibt.
Auch erfolgt in der Regel kein Anruf mehr zum Ende der Absonderungszeit.
„Aufgrund der derzeitigen Arbeitsbelastung kann es ein paar Tage dauern, bis Ihnen die schriftliche Anordnung zugeht. Bitte sehen Sie von Anrufen im Gesundheitsamt ab und haben Sie ein paar Tage Geduld. Die Verhaltensregeln während der Absonderung können der Homepage entnommen werden.“ so Sonja Wilke, die Leitung des Gesundheitsamtes.
Ab der 51. Kalenderwoche gibt es wieder die Möglichkeit, sich an temporären Impfstellen ohne Termin impfen zu lassen.
Am Dienstag, den 21.12.2021 und am Dienstag, den 04.01.2022 im Rathaus Hohenlockstedt – Kieler Str. 49, 25551 Hohenlockstedt – von 10:00 bis 16:00 Uhr.
Am Freitag, den 07.01.2022 und am Samstag, den 08.01.2022 in der Elternschule des Klinikums Itzehoe – Maria-Bornheim Weg 2, 25524 Itzehoe – von 09:30 bis 16:30 Uhr.
Die tatsächliche Verfügbarkeit des jeweiligen Impfstoffes und die Wartezeiten vor Ort sind abhängig von der Inanspruchnahme des Angebots.
Mitzubringen sind ein Ausweisdokument und - wenn möglich - ein Impfausweis sowie die ausgedruckten und ausgefüllten Dokumente für die Impfung. Dabei handelt es sich um den Aufklärungsbogen und den Anamnesebogen für einen Vektor- oder mRNA-Impfstoff.
Die Unterlagen finden Sie auf www.impfen-sh.de.
Ab dem 01.12.2021 wird wieder im ehemaligen Impfzentrum in der Emmy-Noether-Straße 17 geimpft. Die Liegenschaft wurde durch den Kreis wieder hergerichtet und wird von der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) betrieben. Die KVSH stellt die Ärztinnen und Ärzte. Das medizinische Assistenzpersonal stellt die Johanniter Unfallhilfe.
Geimpft wird in der neuen stationären Impfstelle von Montag bis Samstag ausschließlich nach Terminvereinbarung. Termine können – wie gehabt – über www.impfen-sh.de gebucht werden.
Die Impfkampagne im Kreis Steinburg stützt sich nun auf vier maßgebliche Säulen.
Eine große Zahl an Impfungen wird nach wie vor in den Arztpraxen durch Ärztinnen und Ärzte bewältigt. In welchen Praxen geimpft wird, kann über die Arztsuche der KVSH ermittelt werden (https://arztsuche.kvsh.de/).
Weiterhin wird es ab Januar 2022 auch wieder temporäre Impfstellen im Kreisgebiet geben, bei denen ohne vorherige Terminvereinbarung geimpft wird.
Zusätzlich werden auch lokal Impfaktionen organsiert.
An dieser Stelle knüpft die stationäre Impfstelle an, um das Impfangebot noch weiter auszubauen und möglichst allen Steinburgerinnen und Steinburgern ein Impfangebot zu machen und vor allem auch die Booster-Impfungen zu ermöglichen.
Gerade in Hinblick auf die 4. Welle ist es besonders wichtig, dass sich jeder impfen lässt. (Die Impfung wird derzeit ab 12 Jahren empfohlen, die Empfehlung wird in Kürze voraussichtlich aber auch für Kinder ab 5 Jahren ausgesprochen.)
Die Booster-Impfungen sind gerade für den vulnerablen Personenkreis (ältere und immungeschwächte Personen) von großer Bedeutung. Nach wie vor gilt: Impfen ist der sicherste Weg aus der Pandemie!
Der Kreis unterstützt außerdem ausdrücklich den eindringlichen Appell von Bundespräsident Steinmeier, dass jeder aufgefordert ist, Kontakte zu meiden - wo immer es geht.
Die Eigenverantwortung eines jeden gebietet, dass man nicht jede Veranstaltung , jedes Fest oder jeden Weihnachtsmarkt besuchen muss, nur weil es erlaubt ist. Denn: Jeder nicht stattfindende Kontakt hilft, die 4. Welle zu brechen!
Bitte denken Sie daran, dass ab dem 01.12.21 in den Dienstgebäuden der Kreisverwaltung die 3G-Regelung gilt und der Zutritt nur Geimpften, Genesenen und Getesteten gestattet ist.
Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass Sportangebote - sofern sie in Innenräumen/ geschlossenen Räumen stattfinden - ebenfalls der 2G-Regel unterliegen. Auch die Trainerinnen und Trainer müssen 2G-erfüllen – es sei denn, diese Personen üben die Tätigkeit (neben-)beruflich aus.
Ab dem 01.12.2021 dürfen die Räume der Kreisverwaltung nur noch im Rahmen der 3 G Regelung betreten werden. D.h., Sie müssen entweder gegen das Corona Virus sars-cov-2 geimpft, genesen oder getestet sein.
Für Geimpfte gilt, dass der vollständige Impfschutz länger als 14 Tage be-stehen muss.
Für Genesene gilt, dass ein positiver PCR Test, der älter als 28 Tage ist, aber nicht älter als 6 Monate sein darf, vorgelegt werden muss. Alternativ gilt auch eine Genesenbescheinigung eines Gesundheitsamtes, aus der die vorgenannten Daten zu ersehen sind.
Für nicht Geimpfte gilt, dass ein tagesaktuelles negatives Corona Tester-gebnis vorgelegt werden muss. D.h. der Test darf nicht älter als 24 Stun-den sein. Bürgerteste werden im Kreis Steinburg an verschiedenen Stand-orten angeboten. Informationen dazu erhalten Sie unter https://www.schleswig-hol-stein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Allgemeines/TeststationenKarte/teststationen_node.html?lang=de
In der Regel ist für einen Besuch in der Kreisverwaltung eine vorherige Terminabsprache erforderlich. Sollten Sie einen Termin in der Kreisverwal-tung haben, so denken Sie bitte daran, ihren Status durch entsprechende Nachweise (Zertifikate in Papierform oder auch digital) zu belegen.
In den Räumen der Kreisverwaltung besteht MUND-und NASENSCHUTZ-Pflicht!
Denken Sie an die Abstandsregeln!
Personen, die weder geimpft noch genesen sind und keinen aktuellen ne-gativen Test vorlegen können, wird der Zutritt zu den Räumen der Kreis-verwaltung verwehrt.
In diesen Fällen können Sie sich zur Klärung Ihrer Fragen telefonisch oder per E-Mail mit dem jeweils zuständigen Fachamt in Verbindung setzten. An-sprechpartner/innen finden Sie auf der Homepage des Kreises Steinburg (www.steinburg.de).
Seit gut zwei Wochen steigt die Anzahl der positiv auf das Coronavirus getesteten Personen im Kreis Steinburg stark an, weswegen das Team Infektionsschutz im Gesundheitsamt seine Arbeitsweise angepasst hat. Durch den Strategiewechsel können interne Abläufe verschlankt und Personalressourcen sinnvoll umverteilt werden.
Bisher werden alle PCR-positiv bestätigten Personen (infizierte Personen) und die ermittelten Kontaktpersonen telefonisch vom Gesundheitsamt kontaktiert. In diesen Telefonaten werden diverse Daten von den betroffenen Personen aufgenommen und mündlich die Absonderung angeordnet.
Diese mündliche Anordnung ist jedoch nicht zwingend erforderlich, da sich die Pflicht zur Absonderung aus der bestehenden Allgemeinverfügung des Kreises Steinburg über die Anordnung zur Absonderung unmittelbar ergibt (Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS- CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson).
Für enge Kontaktpersonen zu Infizierten gilt zukünftig Folgendes:
Sobald sie Kenntnis von der Infektion ihres Kontaktes erlangt haben, haben sie sich unmittelbar für 14 Tage in Quarantäne zu begeben. Dies gilt nicht für geimpfte Personen sowie Genesene, die in den letzten 6 Monaten mit dem Erreger infiziert waren.
Auch gilt dies nicht für Kontakte innerhalb von Kindertagesstätten, Kinderpflegestellen und Schulen. Im Einzelfall, insbesondere bei Kontakten in den genannten Einrichtungen, kann das Gesundheitsamt auch in diesen Fällen eine Quarantäne anordnen.
Zu den engen Kontaktpersonen zur einer infizierten Person wird das Kreisgesundheitsamt zukünftig keinen Kontakt mehr aufnehmen. Dies bedeutet, dass enge Kontaktpersonen sich nun in eigener Verantwortung ohne explizite Anordnung in Quarantäne begeben und sich über das Meldeformular unter www.steinburg.de beim Gesundheitsamt melden müssen. Eine Ausnahmeregelung besteht für Kontakte in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen. Dort prüft das Gesundheitsamt das Infektionsrisiko individuell, so dass keine automatische Quarantäne greift,“ so Sonja Wilke, Leiterin des Gesundheitsamtes.
Für Personen mit einem positiven Selbst- oder Schnelltest gilt Folgendes: Diese Personen sind – wie bisher – zu einer umgehenden PCR-Testung möglichst über den Hausarzt verpflichtet und müssen sich jetzt ebenfalls eigenverantwortlich über ein Meldeformular unter www.steinburg.de beim Gesundheitsamt melden. Personen, bei denen ein positives PCR-Ergebnis vorliegt (sog. infizierte Personen), haben sich ebenfalls über das Meldeformular unter www.steinburg.de beim Gesundheitsamt zu melden.
Eine weitere Änderung im Vorgehen des Infektionsschutzteam gibt es mit Blick auf die Absonderungsdauer von Infizierten (PCR-positiv bestätigte Personen). „Aufgrund der derzeit äußerst angespannten Infektionslage ist ein vorzeitiges Beenden der Quarantäne bei positiver PCR nicht mehr möglich. Die RKI Empfehlungen sind uneingeschränkt anzuwenden, unabhängig von der Schwere der Erkrankung und des Impfstatus. Dies bedeutet, die Quarantäne beträgt 14 Tage ab Symptombeginn. Jeder Tag einer verkürzten Quarantäne erhöht das Restrisiko, dass die Infektion weitergetragen wird, auch bei negativen Schnelltest bleibt ein Restrisiko bestehen.“ berichtet die ärztliche Leitung des Gesundheitsamtes, Frau Dr. Catrin Tzaribachev.
Frau Dr. Tzaribachev appelliert mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen an die Steinburgerinnen und Steinburger „Verzichten Sie auf alle nicht unbedingt notwendigen Kontakte, halten Sie Abstand und tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung wo der Abstand nicht eingehalten werden kann und lassen Sie sich impfen. Nur gemeinsam können wir es schaffen den Anstieg der Infektionszahlen abzubremsen.“
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreises Steinburg unter www.steinburg.de.
In der 45. Kalenderwoche gibt es wieder die Möglichkeit, sich an temporären Impfstellen ohne Termin impfen zu lassen.
Am Dienstag, den 09.11.2021 im Rathaus Hohenlockstedt – Kieler Str. 49, 25551 Hohenlockstedt – von 10:00 bis 16:00 Uhr.
Am Freitag, den 12.11.2021 in der Elternschule des Klinikums Itzehoe – Maria-Bornheim Weg 2, 25524 Itzehoe – von 10:00 bis 16:00 Uhr.
Am Freitag, den 12.11.2021 in der AWO Itzehoe – Markt 7, 25524 Itzehoe – von 09:00 bis 17:00 Uhr.
Am Samstag, den 13.11.2021 in der Akademie des Klinikums Itzehoe – Robert-Kochstr., gegenüber dem Haupteingang des Klinikums – von 10:00 bis 16:00 Uhr.
Die tatsächliche Verfügbarkeit des jeweiligen Impfstoffes und die Wartezeiten vor Ort sind abhängig von der Inanspruchnahme des Angebots.
Mitzubringen sind ein Ausweisdokument und - wenn möglich - ein Impfausweis sowie die ausgedruckten und ausgefüllten Dokumente für die Impfung. Dabei handelt es sich um den Aufklärungsbogen und den Anamnesebogen für einen Vektor- oder mRNA-Impfstoff.
Die Unterlagen finden Sie auf www.impfen-sh.de.
Bei einem Betreuungsfall bringen Sie bitte den Betreuungsbogen mit.
Auch nach dem offiziellen Ende des Impfzentrums Itzehoe, gibt es in der 41. KW und der 42. KW wieder die Möglichkeit, sich ohne Termin impfen zu lassen.
Hierzu finden offene Impfaktionen an temporären Impfstellen statt.
Am Dienstag, den 12.10.2021 im Rathaus Hohenlockstedt – Kieler Str. 49, 25551 Hohenlockstedt – von 10:00 bis 16:00 Uhr.
Am Freitag, den 15.10.2021 in der Elternschule des Klinikums Itzehoe – Maria-Bornheim Weg 2, 25524 Itzehoe – von 10:00 bis 16:00 Uhr.
In der 42. Kalenderwoche können Sie sich in der Akademie des Klinikums Itzehoe – Robert-Kochstr., gegenüber dem Haupteingang des Klinikums – von 10:00 bis 16:00 Uhr impfen lassen
Verimpft werden die Impfstoffe Moderna, BioNTech/Pfizer sowie Johnsons&Johnson. Die tatsächliche Verfügbarkeit des jeweiligen Impfstoffes und die Wartezeiten vor Ort sind abhängig von der Inanspruchnahme des Angebots.
Dr. Axel Kloetzing, Kreisstellenvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung, betont: „Das Angebot der temporären Impfstellen soll gerade denen, die in den Arztpraxen bisher keinen Impftermin bekommen konnten, eine einfache Möglichkeit bieten, sich auch jetzt – nach Schließung des Impfzentrums - noch impfen zu lassen.“
Gerade in Hinblick auf die Herbst- und Winterzeit richtet sich da Angebot aber nicht nur an diejenigen, die nun ihre dritte Impfung benötigen, sondern auch an Ungeimpfte – sowohl für den eigenen Gesundheitsschutz als auch für den gemeinsamen Weg aus der Pandemie.
Mitzubringen sind ein Ausweisdokument und - wenn möglich - ein Impfausweis sowie die ausgedruckten und ausgefüllten Dokumente für die Impfung. Dabei handelt es sich um den Aufklärungsbogen und den Anamnesebogen für einen Vektor- oder mRNA-Impfstoff.
Die Unterlagen finden Sie auf www.impfen-sh.de.
Bei einem Betreuungsfall bringen Sie bitte den Betreuungsbogen mit.
Von Freitag bis Sonntag (27.-29. August) in der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr haben Impfwillige erneut die Chance, sich ohne Termin im Impfzentrum in Itzehoe, Emmy-Noether-Straße 17, mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer impfen zu lassen.
Am Freitag (27. August) findet zur selben Uhrzeit außerdem wieder eine offene Impfaktion mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson statt.
Mittwoch und Donnerstag (25. und 26. August) werden keine Open-House-Aktionen angeboten, da das Impfzentrum an diesen Tagen bereits voll ausgelastet ist. Impfwillige ohne Termin werden an diesen beiden Tagen leider abgewiesen.
Am Montag und Dienstag, den 23. und 24. August, bleibt das Impfzentrum geschlossen.
Um die Planung im Impfzentrum zu erleichtern und die Wartezeit zu verkürzen, können Impfwillige aber auch einen kurzfristigen Termin über www.impfen-sh.de buchen, dort stehen noch Termine zur Verfügung.
Von Mittwoch bis Sonntag (18.-22. August) in der Zeit von 14:00 bis 17:00 Uhr sowie zusätzlich von Mittwoch bis Freitag (18.-20. August) von 9:00 bis 11:00 Uhr haben Impfwillige erneut die Chance, sich ohne Termin im Impfzentrum in Itzehoe, Emmy-Noether-Straße 17, mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer impfen zu lassen. Eine offene Impfaktion mit dem Impfstoff von Johnson &Johnson findet in dieser Woche nicht statt. Sie wird in den Folgewochen wieder angeboten werden.
Um die Planung im Impfzentrum zu erleichtern und die Wartezeit zu verkürzen, können Impfwillige aber auch einen kurzfristigen Termin über www.impfen-sh.de buchen, dort stehen noch Termine zur Verfügung.
Am Montag und Dienstag, den 16. und 17. August bleibt das Impfzentrum geschlossen.
Von Mittwoch bis Sonntag (11.-15. August) in der Zeit von 9:00 – 11:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr haben Impfwillige erneut die Chance, sich ohne Termin im Impfzentrum in Itzehoe, Emmy-Noether-Straße 17, mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer impfen zu lassen. Am Mittwoch findet zur selben Uhrzeit außerdem wieder eine offene Impfaktion mit dem Impfstoff von Johnson &Johnson statt.
Um die Planung im Impfzentrum zu erleichtern und die Wartezeit zu verkürzen, können Impfwillige aber auch wieder einen kurzfristigen Termin über www.impfen-sh.de buchen, dort stehen noch zahlreiche Termine zur Verfügung.
Am Montag und Dienstag, den 9. und 10. August bleibt das Impfzentrum geschlossen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreises Steinburg.
Pünktlich zum Schulstart bekommen nun alle Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren ein Impfangebot gegen COVID19. Die kostenlosen und freiwilligen Impfungen in den Schulen sollen am 19. August beginnen.
„Nutzen Sie noch bis zum 06. August die Möglichkeit, Ihr Kind für die Impfung anzumelden.“, appelliert Dr. Georg Hillebrand, Chefarzt der Kinderklinik im Klinikum Itzehoe an die Eltern. „Es gibt viele gute Gründe für eine Impfung aller Kinder ab 12 Jahren. Die Impfstoffe von Moderna und Biontech/ Pfizer sind ab diesem Alter zugelassen und wurden inzwischen weltweit millionenfach an Kinder verimpft, mit sehr gutem Erfolg. Das häufig diskutierte Risiko, eine Komplikation zu erleben, z.B. eine Herzmuskelentzündung, ist bei echter Infektion mit dem Virus deutlich höher.“
Die Anmeldung kann in einem geschlossenen Umschlag bei den Lehrkräften oder im Schulsekretariat abgegeben werden.
„Durch die Ausbreitung der Delta-Variante treten auch bei Kindern und Jugendlichen vermehrt Infektionen auf. Umso wichtiger ist die Impfung für die Kinder und Jugendlichen ab 12 Jahren“, so Dr. Catrin Tzaribachev, Kinderärztin im Gesundheitsamt.
Damit der Schulunterricht in Präsenz möglichst sicher und infektionsfrei verlaufen kann, sollten viele Kinder und Jugendliche das Impfangebot nach individueller Beratung und Entscheidung wahrnehmen - so das gemeinsame Anliegen des Kreisgesundheitsamtes und der Kinderklinik.
Selbstverständlich können sich die jungen Impfwilligen weiterhin auch bei ihren Ärzten oder bei den Open-House-Aktionen im Impfzentrum Itzehoe (Mittwoch bis Sonntag in der Zeit von 13:30 bis 17:00 Uhr) impfen lassen.
Am Montag, den 02. August und Dienstag, den 03. August bleibt das Impfzentrum geschlossen.
Für diese Tage gebuchte Termine wurden entweder vom 02. August auf den 04. August oder vom 03. August auf den 05. August verschoben. Die Uhrzeiten der jeweiligen Termine haben sich nicht geändert. Betroffene wurden darüber auch entsprechend per E-Mail informiert.
Open-House-Aktion
Von Mittwoch bis Sonntag (04.-08. August) in der Zeit von 9:00 – 11:00 Uhr und von 14:00 bis 17 Uhr haben Impfwillige erneut die Chance, sich ohne Termin mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer impfen zu lassen. Am Mittwoch findet zur selben Uhrzeit außerdem wieder eine offene Impfaktion mit dem Impfstoff von Johnson &Johnson statt.
Um die Planung im Impfzentrum zu erleichtern und die Wartezeit zu verkürzen, können Impfwillige jetzt auch wieder einen kurzfristigen Termin über www.impfen-sh.de buchen, dort stehen noch zahlreiche Termine zur Verfügung.
Die Impfkampagne im Kreis Steinburg schreitet voran. In den 58 Arztpraxen wurden mittlerweile rund 33.000 Personen erst- und knapp 25.000 Personen zweitgeimpft. Im Impfzentrum wurden seit Januar 2021 circa 64.000 Impfdosen verimpft und 5.000 Personen erhielten ihre Impfungen über mobile Impfteams. Damit sind beinahe 60.000 Personen im Kreisgebiet Steinburg geimpft.
„Die Impfquote im Kreis Steinburg ist gut.“, so Impfarzt Lars Meyer. „Jeder Erwachsene sollte sich impfen lassen.“ Aber nicht nur Erwachsene, auch Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren können sich nach vorheriger ärztlichen Beratung und Risikoabwägung impfen lassen. Denn der Impfstoff von BioNTech ist für alle Personen ab 12 Jahren zugelassen. Eine hohe Impfquote ist auch in den Schulen in Hinblick auf einen sicheren Präsenzunterricht besonders wichtig. Zahlreiche Jugendliche haben das Impfangebot im Impfzentrum schon wahrgenommen. In der letzten Ferienwoche können nun alle impfwilligen Schülerinnen und Schüler an einer Offenen Impfaktion teilnehmen.
Das Impfzentrum ist in seinen Kapazitäten gut aufgestellt. Es ist genug Impfstoff und Personal da, dass sich nun jeder Impfwillige auch kurzfristig impfen lassen kann. Sollte eine dritte Impfung erforderlich werden, wäre auch diese für jede Steinburgerin und jeden Steinburger gesichert, so Dr. Axel Kloetzing, Kreisstellenvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung.
Zur Angst vor direkt auftretenden Nebenwirkungen sagt Dr. Kloetzing: „Wir hatten im Impfzentrum noch keinen ernsteren Zwischenfall in Folge einer Impfung. Manche Personen hatten leichtere Kreislaufprobleme, deshalb ist es wichtig nach einer Impfung ausreichend zu trinken.“
Sollten doch einmal ernstere Nebenwirkungen auftreten, ist das Impfzentrum mit Notfallausrüstung ausgestattet. Ärzt*innen und auch Kinderärzt*innen könnten schnell zur Hilfe eilen.
Öffnungszeiten des Impfzentrums in der 30. Kalenderwoche:
Kommende Woche ist das Impfzentrum von Montag bis Sonntag nur nachmittags in der Zeit von 13:00 -18:00 Uhr geöffnet. Kunden, die in dieser Woche einen Vormittagstermin gebucht haben, wurden im Vorwege informiert und haben einen Ersatztermin am gleichen Tag erhalten.
Offene Impfaktion
Auch in der nächsten Woche werden wieder Offene Impftermine angeboten. Am Montag, den 26.Juli werden in der Zeit von 13:30 -17:00 Uhr Johnson & Johnson sowie BioNTech ohne Termin verimpft. Von Dienstag, den 27.Juli bis Sonntag, den 01. August ist eine Impfung ohne Termin mit BioNTech in der Zeit von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr möglich. Die Verfügbarkeit ist natürlich abhängig von der Auslastung.
„Impfen ist der sicherste Weg aus der Pandemie.“, appelliert Lars Meyer an diejenigen, die bisher noch keine Impfung erhalten haben - insbesondere auch an junge Impflinge.
Die am 05. Juli gestartete offene Impfaktion wird fortgeführt und erweitert.
Am Montag, den 19. Juli und Dienstag, den 20.Juli wird eine Impfung mit den Impfstoff von Johnson&Johnson ohne vorherige Terminvereinbarung in der Zeit von 9:00 – 12:00 Uhr sowie 13:00 -17:00 Uhr angeboten.
Zusätzlich ist am Montag, den 19.Juli und Dienstag, den 20.Juli sowie am Freitag, den 23.Juli bis Sonntag, den 25.Juli auch eine Impfung mit dem Impfstoff von BioNTech ohne Termin möglich.
Impfwillige können sich jeweils in der Zeit von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr mit dem mRNA-Impfstoff impfen lassen. Bereits vereinbarte Termine haben natürlich Vorrang.
Die Verfügbarkeit und Wartezeit vor Ort richtet sich nach Auslastung der Impflinien und Inanspruchnahme des Angebotes.
Mitzubringen sind ein Ausweisdokument und - wenn möglich - ein Impfausweis sowie die ausgedruckten und ausgefüllten Dokumente für die Impfung. Dabei handelt es sich um den Aufklärungsbogen und den Anamnesebogen für einen Vektor- oder mRNA-Impfstoff.
Das Land hat den Impfzentren weitere 25.000 Dosen des Corona-Impfstoffs von Johnson&Johnson zur Verfügung gestellt. Diese werden als „Offene Impfaktionen“ ohne Termin verimpft – solange der Vorrat reicht.
Am Montag, den 5. Juli und Dienstag, den 06. Juli können sich in der Zeit von 13 bis 18.00 Uhr und ab dem 12. Juli immer montags und dienstags in der Zeit von 9 bis 12 und 13 bis 18.00 Uhr Personen ab 18 Jahren ohne Anmeldung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson gegen eine Corona-Infektion impfen lassen[1]. Der Corona-Impfstoff von Johnson & Johnson ist bislang der erste COVID-19-Impfstoff, bei dem nur eine Impfdosis für einen umfassenden Schutz nötig ist. Bereits nach 14 Tagen nach der Impfung genießen Bürgerinnen und Bürger den vollen Impfschutz und gelten als vollständig geimpft. Dies wird sowohl im gelben Impfpass, als auch nach Scannen des QR-Codes auf dem Impfzertifikat in den Apps wie der Corona-Warn-App und der CovPass-App so angezeigt.
Mitzubringen sind nur ein Ausweisdokument und - wenn möglich - Impfausweis sowie ausgedruckte und ausgefüllte Dokumente für die Impfung mit einem Vektor-Impfstoff (siehe www.impfen-sh.de oder nutzen Sie diesen Direktlink).
Die tatsächliche Verfügbarkeit und Wartezeiten vor Ort sind abhängig von der Inanspruchnahme der Sonderaktionen.
Hier finden Sie das Impfzentrum: Emmy-Noether-Str. 17, 25524 Itzehoe
Zudem werden täglich im Impfzentrum sogenannte Impfreste, die nicht verimpft werden konnten (für bis zu 5 Personen), gegen 18.00 Uhr im Rahmen der Verfügbarkeit verimpft. Interessierte Bürger können sich ab 17.45 Uhr im Impfzentrum melden.
[1] Auf Basis der derzeit verfügbaren Daten ist die Corona-Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Personen ab 60 Jahren empfohlen. Jüngere können sich ebenfalls damit impfen lassen, wenn sie sich nach sorgfältiger Aufklärung durch die impfende Ärztin bzw. den impfenden Arzt und individueller Risikoanalyse dafür entscheiden (Mehr zum Impfstoff lesen Sie hier: https://www.zusammengegencorona.de/impfen/impfstoffe/covid-19-vaccine-janssen-r-von-johnson-und-johnson-auf-einen-blick)
Das ist wichtig zum Thema Impfzentrum: Unsere Info, dass täglich bis zu 30 Personen ihren Impftermin nicht wahrnehmen, hat nun dazu geführt, dass beim Impfzentrum Steinburg Menschen auftauchen, die diese Impfdosen haben möchten. Tatsächlich gibt es aber keine „Restdosen“. Die Spritzen werden so aufgezogen, wie „Impflinge“ da sind, d.h. es wird nach Bedarf aufgezogen. Wenn Menschen nicht kommen, gibt es also keine aufgezogene Impfdosis und damit auch keinen Rest, der vergeben werden könnte.
Und: Das Impfzentrum vergibt keine Termine!!! Das läuft ausschließlich über www.impfen-sh.de .
Machen Sie sich deshalb bitte auf keinen Fall ohne einen über www.impfen-sh.de gebuchten Termin auf den Weg zum Impfzentrum!
Gleich noch ein Bitte: Die Menschen, die einen Termin nicht wahrnehmen und diesen nicht rechtzeitig absagen, sollten auf keinen Fall pauschal „verurteilt“ werden. Es kann so unterschiedliche Gründe dafür geben, die man niemandem zum Vorwurf machen kann.
In der Woche ab dem 10. Mai 2021 ist mit Wartezeiten zu rechnen. Aufgrund von Umbuchungen kommen in dieser Woche rund 650 statt 480 Kunden ins Impfzentrum.
Um die Wartezeiten möglichst gering zu halten, bringen Sie bitte die entsprechenden Vordrucke bereits ausgefüllt mit.
Wie ist eigentlich aktuell die Impfsituation im Impfzentrum Steinburg? Davon haben sich der stellvertretende Landrat Dr. Heinz Seppmann und Kreisdezernent Dr. Otto Carstens vor Ort ein Bild gemacht. Insgesamt 27.090 Impfungen sind bisher registriert (Stand 05.05.2021), davon 19.122 Erstimpfungen und 7.968 Zweitimpfungen. „Es sind aber nicht nur Steinburger, die das Impfzentrum aufsuchen!“, betont Dr. Seppmann.
Starttermin für das Impfzentrum Steinburg in der Emmy-Noether-Straße war der 04. Januar 2021. Impfbetrieb ist täglich an allen Wochentagen.
Und wie ist das Impfzentrum organisiert? Betrieben wird es unter der Federführung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein durch den Kreis Steinburg, der die organisatorische Gesamtleitung sicherstellt. Kernaufgabe ist die Abstimmung und Koordination mit der ministeriellen Ebene sowie die ver-antwortliche Umsetzung des Impfbetriebs.
Die Leitung des Impfzentrums wird im wöchentlichen Wechsel durch vier MitarbeiterInnen der Kreisverwaltung durchgängig als 24/7-Erreichbarkeit sichergestellt.
Während der Öffnungszeiten ist eine Schichtleitung im Impfzentrum als
verantwortliche Person für den Regelbetrieb anwesend.
Als Impfkoordinator sind rotierend vier KreismitarbeiterInnen eingesetzt.
Der Kreis verantwortet die Gesamtleitung des Impfzentrums, hat aber keine Personalhoheit für die externen Bereiche: Bundeswehr, Ärzte und medizinische Unterstützungskräfte (das DRK Lübeck stellt das Personal auf Grundlage einer vertraglichen Verpflichtung mit dem Gesundheitsministerium).
Fünf Funktionsbereiche gibt es im Impfzentrum:
• Symptomabklärung
• Anmeldung
• Impflinien
• Nachbeobachtung
• Impfstoffaufbereitung
„Natürlich kommt es auch immer mal wieder vor, dass man einen reservierten Impftermin nicht wahrnehmen kann. Tatsächlich hat das Impfzentrum Steinburg täglich bis zu 30 Kun-den, die nicht kommen. Das ist sehr schade“, betont Carstens. „Über diese Termine hätten sich andere Menschen sicherlich gefreut. Deshalb die herzliche Bitte: Sagen Sie einen Termin unbedingt ab, wenn Sie verhindert sein sollten, damit der Termin über www.impfen-sh.de neu vergeben werden kann. Das Impfzentrum selbst vergibt keine neue Termine!“
Online gebuchte Termine können selbst storniert werden. Über „Termine verwalten“ in der Anmeldebestätigungsmail gelangen Sie auf eine Website und klicken dort auf „Termine“ und dann „Termine absagen“. Sie können ihren Termin auch telefonisch unter der Rufnummer 08004556550 absagen. Diese zusätzliche Hotline soll laut Gesundheitsministerium den BürgerInnen neben dem Online-Absageverfahren eine weitere unkomplizierte Möglichkeit geben, sich direkt zu melden, um den Termin auch wirklich abzusagen.
Übrigens: Durch Absagen kann es immer wieder passieren, dass kurzfristig Impftermine frei werden. Es lohnt sich also, immer mal wieder unter www.impfen-sh.de vorbeizuschauen.
Ab Montag, dem 10. Mai 2021, sind in Schleswig-Holstein auch Personen der Prioritäten-gruppe 3 nach der Corona-Impfverordnung impfberechtigt. Die Terminvergabe startet am Donnerstag, dem 06. Mai, um 17.00 Uhr.
„Gemeinsamer Appell von Klinikum, Apotheken, Gesundheitsamt und Politik: Warum Tests so wichtig, aber kein Freifahrtsschein für Großveranstaltungen sind ++ Wie sieht's mit der Fehlerquote aus? ++ Kinder auf der Intensivstation ++ Hoffnung: schnelle Impfung – auch für Kinder“ so schreibt Thomas Claaßen in „Ihr Anzeiger“ vom 01. Mai 2021.
Lesen Sie hier den vollständigen Artikel:
Itzehoe (tc) – „Das Haus ist sehr voll. Die Situation ist angespannt, aber noch beherrschbar, es soll aber bitte auch nicht mehr werden.“ Reinhold Wenzlaff, Vorsteher des Zweckverbandes Klinikum Itzehoe, findet beim Pressegespräch einen deutlichen Einstieg. Stand Freitag wurden 25 Covid-Patienten behandelt, fünf von ihnen auf der Intensivstation. Zusammen mit Georg Hillebrand, Chefarzt der Kinderklinik, der kommissarischen Leiterin des Gesundheitsamtes, Sonja Wilke, und Sebastian Jahn von der Apotheken-Initiative, die 22 Teststationen im Kreis Steinburg betreibt, wirbt Wenzlaff dafür, sich regelmäßig testen und, wenn schon möglich, impfen zu lassen.
Lage im Klinikum ist angespannt, aber beherrschbar
Einmal hatte der Kreis Steinburg vergangene Woche den Inzidenzwert von 100 gerissen, seitdem geht er langsam, aber stetig zurück. 67,2 ist der Wert laut Landesmeldeliste am Samstagmorgen. Das freut auch Hillebrand, „aus kinderärztlicher Sicht wäre unter 35 aber ein guter Bereich. Noch besser: unter 10“, sagt der Mediziner. Ab einem Wert von unter 35 könne es gelingen, die Pandemie unter Kontrolle zu bringen. Seine Sorge: Dass die Inzidenz in den Bereich der Kinder und Jugendlichen gedrückt wird, wenn sich viele Erwachsene haben impfen lassen. Doch neueste Nachrichten klängen vielversprechend: Für Jugendliche ab 16 Jahren ist der Impfstoff von Biontech/Pfizer bereits zugelassen, jetzt aber steht schneller als erwartet die Zulassung für Zwölf- bis 15-Jährige an. Möglicherweise könnten sie schon im Juni geimpft werden, so dass nach den Sommerferien ein Schulstart mit wenig Einschränkungen wahrscheinlich ist. Zwei Kinder mit schweren Covid-Verläufen hätten bislang im Klinikum auf der Intensivstation behandelt werden müssen, verdeutlicht Hillebrand, dass auch Minderjährige schwer an dem Coronavirus erkranken können. Er spricht sich für regelmäßiges Testen aus, am besten sollten sich feste Gruppen wöchentlich zweimal testen lassen. Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Von den kostenlosen Schnelltests werde rege Gebrauch gemacht, sagt Sebastian Jahn. Zusammen mit Apotheker-Kolleginnen hat er das Testzentrum im Café Schwarz initiiert, mittlerweile gibt es insgesamt 22 Teststationen unter diesem Dach. Alleine im April seien 16.000 Tests durchgeführt worden, 7.000 davon im Café Schwarz. „Am Ostersamstag hatten wir einen Spitzenwert von 500 Tests.“ Im Schnitt schlage der Schnelltest täglich knapp 1,5 Mal positiv an. Manchmal gibt es auch an einigen Tagen keine positiven Fälle, dafür plötzlich fünf oder sechs an einem Tag. „Das ist dann meistens eine Familie“, so Jahn.
„Schnelltests bei Großveranstaltungen können einem den Laden um die Ohren fliegen lassen.“ (Chefarzt Georg Hillebrand)
Das bestätigt auch Sonja Wilke vom Gesundheitsamt. Dabei handele es sich in der Regel um die britische Mutante B.1.1.7. „Die Mutante durchseucht das enge Familienumfeld“, so Wilke. Und sie stellt klar: Positive Schnelltests landen nicht direkt in der Statistik der Neuinfektionen, sondern erst dann, wenn ein PCR-Test positiv ausfällt. Erstaunlich: Während eine Auswertung des Hamburger Senats kürzlich ergeben hatte, dass die Rate der falsch positiven Schnelltestergebnisse bei 31,5 Prozent liegt, liege sie im Kreis Steinburg, so Wilke, bei unter einem Prozent. „Nahezu jeder positive Schnelltest wird mit einem PCR-Test positiv bestätigt.“ Allerdings, so Hillebrand, schlagen Schnelltests anders als PCR-Tests nur an, wenn man hochinfektiös sei. „Wenn man auf Schnelltests für Großveranstaltungen setzt, können sie einem den Laden um die Ohren fliegen lassen.“ Dennoch halte er jede Kombination von Schnell- und Selbsttests für sinnvoll.
Neben des Teststationen der Apotheken-Initiative gibt es mittlerweile auch weitere Teststationen, insgesamt weit über 30 im Kreis Steinburg. Diese seien entweder vom Land oder vom Kreis mit der Durchführung von Schnelltests betraut worden, sagt Wilke. Alle Anbieter im Kreis arbeiten mit dem Kreisgesundheitsamt zusammen.
Hoffen auf den Sommer
Auch der Bundestagsabgeordnete Mark Helfrich betonte, dass Tests eine zentrale Rolle spielten, „bis man sich in sechs bis acht Wochen darüber den Kopf zerbricht, wie man den Impfstoff an den Mann bringt“. Um die Testangebote weiter auszurollen, sei es denkbar, dass auch die Feuerwehr herangezogen werden könnte, stellte Wenzlaff die Überlegung an. Zudem sei es sinnvoll, den Betrieb des Itzehoer Impfzentrums mindestens bis Ende Juli zu verlängern, um die Hausärzte zu entlasten, wenn die Priorisierungen Anfang Juni fallen sollten. „Mit Sicherheit wird es bis mindestens Ende Juli dauern, bis dann auch alle geimpft wären, die es wollen“, schätzt Georg Hillebrand. Er gehe zudem davon aus, dass Impfungen mit mRNA-Vakzinen zwar anfangs jährlich aufgefrischt werden müssten, dies aber eventuell nach drei oder vier Jahren nicht mehr nötig sei, weil die Gedächtniszellen im Körper dann auch bei möglichen weiteren Mutationen für eine ausreichende Immunantwort sorgen.
Zunächst aber gibt Hillebrand das Ziel aus: „Wir wollen doch alle Richtung Niedriginzidenz, damit wir gut durch den Sommer kommen.“
Die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Steinburg lag in den vergangenen 3 Tagen über 50 und ist derzeit sogar bei 86,3 (RKI Dashboard).
Daher tritt am Montag, den 05.04.21 eine neue Allgemeinverfügung in Kraft.
Hier die Neuerungen in Kürze:
Einzelhandel
Verkaufsstellen des Einzelhandels dürfen nur noch nach vorheriger Terminreservierung betreten werden (Click & Meet). Nicht betroffen davon sind Apotheken, Drogerien, Poststellen, Baumärkte… (weitere Ausnahmen finden Sie in Nr. 1 a) der Allgemeinverfügung).
Outlet-Center
Betreiber von Einkaufszentren und Outlet-Centern mit mehr als zehn Geschäften müssen sicherstellen, dass die Abstandsregelungen vor den Geschäften eingehalten werden können.
Freizeit- und Kultureinrichtungen
Innenbereiche von Einrichtungen wie Museen, Tierparks oder Angelteiche dürfen nur nach vorheriger Terminreservierung betreten werden.
Die Regelungen gelten bis einschließlich 11.04.2021.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung.
Seit Mitte Februar hat sich der Kreis Steinburg für eine landesweite Zusammenarbeit aller Kreise und kreisweiten Städte mit der sogenannten luca-App eingesetzt. Nach einer Ausschreibung durch das Land Schleswig-Holstein steht dieser Zusammenarbeit nun nichts mehr im Wege. Nach dem Osterwochenende kann die Zusammenarbeit zwischen Kreisgesundheitsamt und luca-App starten.
Der Kreis hofft, dass viele SteinburgerInnen die App nutzen werden. Ganz wichtig ist: Die Nutzung ist für Betreiber und für Nutzer kostenfrei und die Daten bleiben anonym. Die Kosten tragen das Land und die Kreise. Die Nutzung kann auch jetzt schon starten.
„Dem Kreis war eine landesweite Lösung wichtig, denn das Ausflugs- und Einkaufsverhalten der Bürger und Bürgerinnen macht ja nicht an der Kreisgrenze halt“, so Kreisdezernent Dr. Otto Carstens. „Und: Der Nutzen der App steigt mit der Zahl der Anwender.“
Aus Sicht des Kreises bietet sich die luca- App als ideale Ergänzung zur Corona-App des Bundes an. Dort kann zum Beispiel ergänzend ein Kontakttagebuch geführt werden für die Fälle, in denen die luca-App nicht genutzt wird.
Die App basiert im Wesentlichen auf drei Schnittstellen. Privatpersonen laden die App auf ihr Smartphone und hinterlegen ihre persönlichen Daten. Betreten sie etwa ein Geschäft, ein Restaurant oder besuchen sie eine Privatveranstaltung, können sie sich dort durch das Ein-scannen eines QR-Codes einloggen, wobei die App alle „Check-ins“ der letzten 14 Tage speichert. Dabei erhält der Veranstalter keine Kenntnis über die Identität der Anwender, sondern nur eine Zeichenfolge. Erst im Gesundheitsamt kann mit ihrem Einverständnis die Zeichenfol-ge in die Klardaten umgewandelt werden. Sollte der Nutzer sich mit dem Coronavirus infizie-ren, kann er oder sie auf Anforderung des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes diese Histo-rie freigeben. Das Gesundheitsamt kann dann an die Betreiber der jeweils aufgesuchten Einrichtungen herantreten und die Daten aller Personen anfordern, die zur gleichen Zeit mit der infizierten Person vor Ort waren. Ebenso ist es möglich, dass die Gesundheitsämter die Daten bei den Betreibern von Veranstaltungsorten anfragen.
Die nächsten Schritte werden dann folgen: Der Kreis hofft auch auf eine landesweite Zusammenarbeit beim Einsatz von QR-Codeschlüsseln in Form von Schlüsselanhängern für Nutzer, die kein Smartphone haben. Die App-Entwickler arbeiten daran, zukünftig auch Test- und Impfergebnisse durch die Nutzer in der App hinterlegen zu können. Das würde dem Gesundheitsamt die Arbeit zusätzlich erleichtern.
Der Kreis wünscht sich, dass viele Menschen die App installieren und nutzen werden. Die Betreiber, ganz gleich ob Einzelhandel, Gastronomie oder vielleicht sogar Vereine, ruft der Kreis auf, sich die Nutzung der App genau anzuschauen und jetzt schon mit einer internen Testphase zu starten. Wie unterteile ich meinen Betrieb sinnvoll in Teilbereiche? Wo hänge ich die QR-Codes auf? Benötige ich einen QR-Codescanner? Wie kann ich Einfluss darauf nehmen, dass meine Besucher auch garantiert auschecken und wie schule ich meine Mitarbeiter? All dies sind jetzt schon Aufgaben, die die Betriebe in einer Testphase für sich klären können. Die Website www.luca-app.de gibt hierzu alle wichtigen Informationen. Hier legen Sie ihr kostenfreies Betreiberkonto an und finden auch nützliche Downloads für das Marketing.
„Der Weg ist frei für eine digitale Kontaktnachverfolgung, aber nur gemeinsam können wir den größten Nutzen daraus gewinnen!“ betont Carstens abschließend.
Offensichtlich hat die Information des Landes Schleswig-Holstein zahlreiche Impfwillige vor Ort nicht erreicht und sie sind heute vergeblich im Impfzentrum erschienen. Deshalb die Info auch noch einmal für unsere Region:
Auf der Grundlage der Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts hat die Bundesregierung vorübergehend das Impfen mit dem Impfstoff von Astra Zeneca ausgesetzt. Das Gesundheitsministerium des Landes Schleswig-Holstein hat das unverzüglich umgesetzt. Die bis einschließlich Freitag, den 19. März 2021 für den Vormittag zwischen 9.00 und 12.00 Uhr gebuchten Impftermine sind storniert und finden nicht statt.
Weitere Informationen des Landes hierzu finden Sie unter folgendem Link:
Die Kunden des Itzehoer Impfzentrums am Nachmittag (dann wird Biontech geimpft), sind von den Absagen nicht betroffen. Der Impfbetrieb läuft für diesen Terminkundenkreis wie geplant.
Eine aktuelle Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein vom 16.03.2021 finden Sie hier:
Das Gesundheitsamt des Kreises Steinburg teilt mit, dass bei drei im Kreis Steinburg wohnenden Erzieherinnen der Kindertageseinrichtung St. Ansgar in Itzehoe, bei einem Kind in der Kindertageseinrichtung Sude West und bei einem Kind in der Kindertageseinrichtung der Lebenshilfe in Itzehoe eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt wurde.
Das Gesundheitsamt hat in enger Abstimmung mit den Coronabeauftragten der Kindertageseinrichtungen die Personen, die in den Einrichtungen direkten Kontakt zu den positiven Fällen hatten - die sogenannten Ansteckungskohorten - ermittelt. Alle betroffenen Personen wurden informiert und befinden sich bereits in häuslicher Absonderung.
Dies betrifft insgesamt 106 Kinder und 10 Erzieherinnen und Erzieher.
Die Einrichtungsleitungen und das Gesundheitsamt stehen im engen Kontakt.
Bei den Ausbruchsgeschehen handelt es sich um unterschiedliche, nicht zusammenhängende Einzelfälle.
Aktuell bilden sich im Impfzentrum Itzehoe vor der Anmeldung zum Teil relativ lange Warteschlangen. Ein Grund dafür ist, dass viele impfbereite BürgerInnen die notwendigen Unterlagen nicht ausgefüllt mitbringen. Oft handelt es sich um ältere Menschen, die keinen Internetzugang haben, um diese Unterlagen ausdrucken zu können. Diese Vordrucke müssen dann erst an der Anmeldung ausgefüllt werden, was zu einem erheblichen Zeitaufwand und Rückstau führt. Um das zu vermeiden, die herzliche Bitte: Lassen Sie sich die Unterlagen durch Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte ausdrucken und bringen sie dann ausgefüllt zum Impftermin mit!
Wo bekommen Sie die benötigten Vordrucke? Den Link zum Download für das Aufklärungsmerkblatt und den Anamnesebogen finden Sie auf der Website des Kreises unter www.steinburg.de unter „Aktuelles“ oder unter www.steinburg.de/corona. Hier gibt es auch zahlreiche weitere Informationen rund um das Thema Corona.
Übrigens: Werden Sie mit dem Impfstoff AstraZeneca geimpft (Termin in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr, Alter 18 bis 64 Jahre), benötigen Sie die Unterlagen für einen Vektor-Impfstoff.
Werden Sie mit dem Impfstoff Biontech geimpft (Termin in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr, Alter ab 65 Jahre), benötigen Sie die Unterlagen für einen mRNA-Impfstoff.
Bestimmt wird sich die Situation im Impfzentrum entspannen, wenn viele Menschen bereits ausgefüllte Unterlagen mitbringen.
Landrat Torsten Wendt teilt mit, dass es leider einen Ausbruch in der Pflegeeinrichtung „Ahsbahs Stift“ in Krempe gibt. Alle Bewohner und Beschäftigten sind dort bereits getestet und die erforderlichen Maßnahmen zur Viruseindämmung eingeleitet.
Es wurde aktuell 18 Bewohner und Bewohnerinnen sowie 9 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen positiv auf das Coronavirus getestet.
In der letzten Woche wurden die in der Einrichtungen wohnenden Personen und das teilnehmende Personal zum 2. mal gegen Corona geimpft. Nach dem heutigen Wissensstand ist zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht der volle Impfschutz erreicht, aber es ist davon auszugehen, dass, wenn Krankheitssymptome auftreten, diese einen nur milderen Verlauf zeigen.
Die Einrichtungsleitung und das Gesundheitsamt arbeiten eng zusammen.
Auch in „Corona-Zeiten“ ist Ihre Kreisverwaltung für Sie da – allerdings nur nach Terminvereinbarung. Bitte beachten Sie das unbedingt, damit Sie sich nicht vergeblich auf den Weg machen.
Beim Betreten des Hauptgebäudes und der Außenstellen der Kreisverwaltung ist eine OP-Maske oder eine Maske der Standards FFP2, N95 oder KN95 zu tragen. Masken mit Ausatemventil sind nicht zulässig; für Ausnahmen gelten die Regelungen der Corona-Landesverordnung.
Die Kreisverwaltung bittet, diese Vorschriften unbedingt zu beachten, damit wir gemeinsam hoffentlich bald Lockerungen entgegen blicken dürfen.
Trotz der verschärften Corona-Beschränkungen bleiben die Wertstoffhöfe im Kreis Steinburg weiterhin geöffnet. Die Öffnungszeiten ändern sich nicht. Aus gegebenem Anlass dürfen die Annahmestellen jedoch nur noch mit FFP-2- oder OP-Masken betreten werden.
Die Abstandsregel von mindestens 2 Metern gilt weiterhin. Aus diesem Grund wird das Per-sonal nicht beim Entladen der Fahrzeuge helfen. Zum Abladen notwendige Hilfsmittel, wie z.B. Forken oder Schaufeln, müssen selber mitgebracht werden.
Um mögliche Kontakte mit anderen Personen auf dem Gelände so gering wie möglich zu halten, dürfen maximal drei Fahrzeuge das Gelände zeitgleich befahren. Das kann in Stoßzeiten zu Verkehrsbehinderungen und erheblichen Wartezeiten führen. Achten Sie bitte auch darauf, dass nur die für die Entladung notwendige Anzahl von Personen mitgebracht werden. Kinder sollte gar nicht mitkommen.
Eine Zahlung mit EC-Karte ist am Wertstoffhof nicht möglich. Daher sollte Bargeld möglichst passend mitgenommen werden.
Bitte überlegen Sie, ob Ihr Besuch auf den Wertstoffhöfen zum jetzigen Zeitpunkt unbedingt notwendig ist oder ob die Anlieferung auf eine Zeit verschoben werden kann, wenn sich die Coronalage entspannt hat.
Das Land Schleswig-Holstein hat soeben mitgeteilt, dass bereits um 11.00 Uhr alle Termine für die 1. KW 2021 ausgebucht waren.
Die Termine sind abhängig von den vorhandenen Impfstoffdosen und werden wochenweise vergeben. Sobald neue Impfstofflieferungen eintreffen, werden neue Terminkontingente freigeschaltet. Am kommenden Dienstag, 5. Januar 2021, werden neue Termine verfügbar sein.
Die Bürgerinnen und Bürger werden nochmals dringend gebeten, von Anfragen zur Terminbuchung bei der Kreisverwaltung oder den niedergelassenen Ärzten abzusehen!
Eine Anmeldung ist nur über die Webseite www.impfen-sh.de oder telefonisch über die Rufnummer 116 117 möglich.
Ab dem 29. Dezember sollen Terminvereinbarungen für die Impfung im Impfzentrum in Itzehoe über die Webseite www.impfen-sh.de oder telefonisch über die Rufnummer 116 117 möglich sein.
Eine Anmeldung über die Kreisverwaltung Steinburg oder über die niedergelassenen Hausärzte ist nicht möglich!
Landrat Torsten Wendt und der Kreisstellenvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung, Herr Dr. Axel Kloetzing, appellieren deswegen an die Bürgerinnen und Bürger von Anrufen in der Kreisverwaltung und in den Arztpraxen abzusehen.
"Wir können Anmeldungen leider nicht entgegennehmen. Eine Anmeldung muss über die o.g. Internet-Seite oder Rufnummer erfolgen. Bitte sehen Sie deswegen von Anrufen bei der Kreisverwaltung oder bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin zum Zwecke der Anmeldung ab.“ so Landrat Tosten Wendt.
Landrat Wendt und Herr Dr. Kloetzing unterstreichen nochmals die Wichtigkeit der Impfung zum Schutz der eigenen Gesundheit, aber auch zur Eindämmung der Pandemie.
"Bitte machen Sie vom Angebot der kostenlosen Impfung Gebrauch", so der Appell der Beiden.
Impfberechtigt im Impfzentrum sind zunächst die Angehörigen der Gruppe 1 der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (StiKo).
Hierzu zählen insbesondere Pflegekräfte stationärer Pflegeeinrichtungen und ambulanter Pflegedienste sowie Mitarbeitende von Rettungsdiensten und Menschen, die älter als 80 Jahre sind. Zu der Gruppe 1 gehört auch das Personal einzelner Praxen, in denen hoch vulnerable Patientengruppen behandelt werden.
Die Impfberechtigungen im Detail: https://www.zusammengegencorona.de/impfen/wo-kann-man-sich-impfen-lassen/
Weitere Informationen zur Impfung sind der Homepage des Landes Schleswig-Holstein zu entnehmen.
Die Schlüssel sind übergeben – das Steinburger Impfzentrum wird in dem ehem. Indoor-Spielplatz (Piratenland) in der Emmy-Noether-Straße 17 in Itzehoe errichtet, teilt Landrat Torsten Wendt mit.
Das Impfzentrum soll zum 15.12.2020 mit zwei Impflinien einsatzbereit sein.
Unterstützung erhält der Kreis Steinburg dabei dankenswerterweise von unterschiedlichen Hilfsorganisationen
Der Kreis Steinburg hat die Allgemeinverfügung zur Bestimmung der Bereiche, in denen nach § 2 Abs. 6 Satz 1 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist mit dem heutigen Tage dahingehend geändert, dass die Maskenpflicht jetzt auch im Bereich des Bahnhofs in Glückstadt gilt und die Zeiten der Tragepflicht in Itzehoe auf 7 - 19 Uhr ausgeweitet wurden. Genauere Informationen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen, die unter folgendem Link zu finden ist. Allgemeinverfügung 05.11.2020
Gestern haben zehn Soldaten der Bundeswehr ihren Dienst beim Kreis Steinburg angetreten. Für Landrat Torsten Wendt eine wichtige personelle Unterstützung des Kreises Steinburg. „Wir haben beim Landeskommando Schleswig-Holstein einen Antrag auf Unterstützung im Rahmen der Amtshilfe gestellt, der zügig bearbeitet und genehmigt wurde.“ Begleitet wurde das Antragsverfahren von den Reservisten des Kreisverbindungskommandos (KVK) Steinburg. „Das KVK Steinburg ist der offizielle Ansprechpartner der Bundeswehr für den Kreis Steinburg. Es hat alles prima geklappt! Die Katastrophenschutzübungen des Kreises haben in der Vergangenheit die Zusammenarbeit sehr gut vorbereitet“ sagt dessen Leiter Oberstleutnant der Reserve Christian Peter.
„Gerade jetzt, wo wir wegen der gestiegenen Infektionszahlen eine sehr hohe Arbeitsverdichtung haben, sind wir für diese Unterstützung sehr dankbar“, so Landrat Wendt.
Die zehn Soldaten gehören zur 8. Kompanie des Spezialpionierregiments 164, das in Husum stationiert ist. Begleitet wurden die Soldaten zu ihrem neuen Einsatzort Itzehoe von ihrem Kompaniechef, Herrn Major Phillip Swierkosz. „Das Spezialpionierregiment 164 ist für uns schon lange ein guter und verlässlicher Partner“, berichtet Herr Frank Nagorny, dem als Leiter des Kreisordnungsamtes auch der Zivil- und Katastrophenschutz untersteht. In mehreren Übungen wurde in der Vergangenheit bereits die Bewältigung schwieriger Lagen zusammen mit Soldaten aus Husum geübt. Der Führungsstab des Kreises hatte auch die Gelegenheit einen Fortbildungstag beim Spezialpionierregiment zu verbringen und dieses Regiment mit seinen vielfältigen Einsatzmöglichkeiten kennenzulernen.
Die Leiterin des Gesundheitsamtes, Frau Dr. Ines Gröner, beabsichtigt die Soldaten im Bereich der Kontaktnachverfolgung und in der Betreuung von Reiserückkehrer einzusetzen. Jeder positive Fall zieht eine große Zahl an Kontaktnachverfolgungen nach sich. Jeder mögliche – private oder berufliche – Kontakt zu einer coronapositiven Person muss angerufen werden, um Art und Dauer des Kontaktes zu ermitteln. „Da kommen je Fall schnell mal über hundert Telefonanrufe auf uns zu“, so Frau Dr. Gröner. Unterstützen sollen die Soldaten aus Husum auch im Bereich des Bürgertelefons, das wegen der seit Anfang der Woche geltenden Corona-Landesverordnung zurzeit stark frequentiert wird. Zunächst erhalten die Soldaten aber eine sogenannte „Lageeinweisung“ und eine Einarbeitung an ihren zukünftigen „zivilen“ Arbeitsplätzen.
Begrenzt ist der Einsatz der Soldaten zunächst auf einen Monat. „Wenn es die Lage erforder-lich macht, werden wir beim Landeskommando Schleswig-Holstein eine Verlängerung des Einsatzes beantragen!“, so Landrat Wendt.
Mit Datum vom 01. November 2020 gibt es eine neue Allgemeinverfügung, die zusammen mit der neu von der Landesregierung erlassenen Corona-Bekämpfungsverordnung wichtige Anpassungen der Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus festlegt.
In der neuen Landesverordnung wird unter anderem geregelt, dass in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in denen typischerweise das Abstandgebot nicht eingehalten werden kann, Fußgängerinnen und Fußgänger eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Grundsätzlich gilt also die Faustformel: Bei Unterschreitung des Mindestab-standes, Alltagsmaske auf!
Der Kreis Steinburg legt mit der neuen Allgemeinverfügung Orte fest, wo genau die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit im Kreisgebiet gilt – analog wie auch in anderen Kreisen.
In Abstimmung mit den örtlichen Ordnungsbehörden sind in der Anlage zu der Allgemeinverfügung die Bereiche genannt und in Karten eingezeichnet, in denen das Abstandsgebot typischerweise nicht immer eingehalten werden kann. Da diese Bereiche nicht zu jeder Zeit stark frequentiert sind, wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nur für bestimmte Zeiten angeordnet.
Die Regelungen der Allgemeinverfügung und der Landesverordnung sind vorerst bis zum einschließlich 29. November 2020 befristet.
Landrat Torsten Wendt appelliert an die Steinburgerinnen und Steinburger „Verzichten Sie auf alle nicht unbedingt notwendigen Kontakte, halten Sie Abstand und tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung. Nur gemeinsam können wir es schaffen den Anstieg der Infektionszahlen abzubremsen.“
Landrat Torsten Wendt teilt mit, dass bei drei Personen an zwei unterschiedlichen Schulen und in einer Kindertageseinrichtung eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt wurde. Die Personen besuchten die Grundschule in Horst, die Auguste Viktoria Schule in Itzehoe und die Kindertageseinrichtung in Wacken.
Das Gesundheitsamt hat in enger Abstimmung mit den Coronabeauftragten der Schulen und der Kindertageseinrichtung, die Personen, die in den Einrichtungen direkten Kontakt zu den positiven Fällen hatten, die sogenannten Ansteckungskohorten, ermittelt.
Diese Personen wurden am heutigen Tage auf Corona untersucht und befinden sich bereits in häuslicher Absonderung.
Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit alle eventuellen weiteren Kontakte.
Die Coronabeauftragten und das Gesundheitsamt arbeiten eng zusammen.
Landrat Torsten Wendt teilt mit, dass gestern bei einer Lehrkraft eines Ausbildungszweiges am RBZ und bei zwei Schülern der Waldorfschule eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt wurde.
Vorsorglich wurden am gestrigen Abend Schüler*innen sowie Lehrkräfte der betroffenen Kohorten darüber informiert, dass sie sich in häusliche Absonderungen zu begeben haben und am heutigen Montag nicht zum Unterricht erscheinen.
Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit in enger Abstimmung mit den Schulleitungen und den Coronabeauftragten der Schulen die Personen, die in den Schulen direkten Kontakt zu den positiven Fällen hatten.
Diese Personen sollen noch am heutigen Tage abgestrichen werden.
Auch alle weiteren evtl. Kontakte außerhalb der Schule werden seitens des Gesundheitsamtes überprüft.
Landrat Torsten Wendt teilt mit, dass heute bei einer Schülerin eines Gymnasiums im Kreis Steinburg eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt wurde.
Alle Schüler*innen der betroffenen Kohorte werden von der Schulleitung und dem Corona-Beauftragten der Schule informiert und aufgefordert sich unverzüglich in häusliche Absonderung zu begeben.
Auch die Lehrer*innen, die die Schülerin unterrichtet haben werden informiert.
Das Gesundheitsamt wird in Zusammenarbeit mit dem Klinikum Itzehoe am Samstag alle Personen der Kohorte inkl. der Lehrer*innen testen.
Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit alle eventuellen weiteren Kontakte.
Die Schulleitung und das Gesundheitsamt arbeiten eng zusammen.
Landrat Torsten Wendt teilt mit, dass es einen Verdachtsfall in einer Kindertageseinrichtung im Kreis Steinburg gibt.
Eine dort beschäftigte Person hatte direkten Kontakt zu einer positiv auf Corona getesteten Person und wurde deswegen unverzüglich nach Bekanntwerden getestet und befindet sich aktuell in häuslicher Absonderung.
Die Eltern, der in der Kindertageseinrichtung betreuten Kinder, wurden entsprechend informiert.
Die Kindertageseinrichtung und das Gesundheitsamt arbeiten eng zusammen.
Hier finden Sie den YouTube-Kanal der Kreisverwaltung Steinburg.
Informieren Sie sich gerne auch auf der Facebook-Seite der Kreisverwaltung.
Allgemeine Informationen und Verhaltensregeln zum Coronavirus finden Sie hier.
Datenschutzhinweise für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) und COVID19-Erkrankungen finden Sie hier.