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Maßnahmen des Betreibers

Der Betreiber hat neben der Durchführung anlageninterner Schutzmaßnahmen u.a. die folgenden weiteren Maßnahmen zur Unterstützung der Behörden durchzuführen:

  • Fortlaufende Information der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde und der Katastrophenschutzbehörde einschließlich Übermittlung aller Angaben zur Beurteilung der Anlagensituation und Gefahrenlage in der Umgebung
  • Abstellung einer sachkundigen Kontaktperson zur Katastropheneinsatzleitung
  • Messungen und Probenahmen in der Umgebung
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