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Alarmierung der zuständigen Behörden und Einrichtung einer handlungsfähigen Katastropheneinsatzleitung

Sämtliche in die Gefahrenabwehr einbezogenen Behörden werden über die Auslösung einer Alarmstufe (Voralarm und Katastrophenalarm) unverzüglich informiert. Dies sind insbesondere das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein als oberste Katastrophenschutzbehörde, das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration des Landes Schleswig-Holstein als Atomaufsichtsbehörde, die Städte und Ämter im Kreis Steinburg sowie die Nachbarkreise des Kreises Steinburg.

Sofern der Führungsstab bei Auslösung einer Alarmstufe noch nicht zusammengetreten ist, werden die Mitglieder umgehend einberufen. Dem Führungsstab gehören auch sachkundige Fachberater, z. B. Physiker, Ärzte und Ansprechpersonen des Kraftwerksbetreibers an

Zusätzlich werden die Helfer des Katastrophenschutzdienstes und der Hilfsdienste alarmiert.

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