Skip to the navigation Skip to the content

Waffenbehörde

Die Waffenbehörde erteilt, überwacht und entzieht waffenrechtliche Erlaubnisse vieler Arten:

  • Waffenbesitzkartekarten für Jäger, Sportschützen, Erben, Altbestandsbesitzer, Sammler, Sachverständige, Bewachungsunternehmen, Vereine, Boots- und Flugzeugführer, ...
  • Kleine Waffenscheine zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signal-Feuerwaffen
  • Munitionserwerbsscheine für Jäger, Sammler, Sachverständige, ...
  • Europäische Feuerwaffenpässe für die Mitnahme in anderen Staaten
  • Verbringungserlaubnisse (Einfuhr / Ausfuhr von Waffen und Munition) für EU- und Drittstaaten
  • Waffenhandelserlaubnisse für den gewerblichen Waffenhandel
  • Waffenherstellungserlaubnisse für Büchsenmacher
  • Schießererlaubnisse für das Schießen außerhalb von Schießstätten
  • Waffenscheine für extrem gefährdete Personen und Bewachungsunternehmer
  • Ausnahmen von Alterserfordernis für junge Sportschützen
  • usvm.

Hierfür überprüft die Waffenbehörde Antragsteller und Legalwaffenbesitzer regelmäßig durch Abfragen

  • des Bundeszentralregisters inkl. des Erziehungsregisters,
  • des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters,
  • der polizeilichen Auskunftssysteme über das Landeskriminalamt,
  • der Verfassungsschutzbehörden und
  • des Einwohnermeldeamtes,

und bewertet Erkenntnisse aus diesen und anderen Quellen (z. B. Mitteilungen von Staatsanwaltschaften, den Nachrichtendiensten, dem Zoll, ...)

Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zum Umgang mit Waffen und Munition muss uneingeschränkt gegeben sein. Verurteilungen über 60 Tagessätze, Haftstrafen, extremistische Betätigungen, Drogen und Alkoholmissbrauch oder andere Einschränkungen führen zur Ablehnung oder zum Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse.

Bei Zweifeln an der persönlichen Eignung hat die Waffenbehörde auch medizinische und psychologische Begutachtungen zu fordern. Darüber hinaus stellt die Waffenbehörde bei hohen Gefahren auch Waffen, Munition und Erlaubnisurkunden sicher und führt zu diesem Zweck notfalls Hausdurchsuchungen durch.

Im Nationalen Waffenregister speichert die Waffenbehörde die erlaubnispflichtigen zivilen Legalwaffen, deren Besitzer und die dazugehörigen Erlaubnisse. Bei Erwerb oder Abgabe erlaubnispflichtiger Waffen sind diese an- oder abzumelden. 

Ansprechpartner

E-MailTelefon
04821/699 296 (Fax)
Herr Steffen04821/69 296
Frau Kunzmann04821/69 550
Herr Benz04821/69 650

Zahlungsarten

Verwaltungsgebühren können per Karte mit PIN-Eingabe, in Bar oder per Rechnung bezahlt werden. 

To top