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Masernschutzgesetz

Am 01. März 2020 trat das "Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention" (Masernschutzgesetz) in Kraft. Auf der Seite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein sind alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst.


 

 

 

 

 

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