Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Überwachung der "EU-Badestellen" und "Badeteiche"

Im Kreis Steinburg werden 4 Badegewässer als "Badestellen" im Sinne der EU-Richtlinie 2006/7/EG vom 15.02.2006 gemäß der Badegewässerverordnung (BadegewVo) des Landes Schleswig-Holstein vom Gesundheitsamt überwacht:

  • Louisenbad in Schenefeld
  • Nord-Ostsee-Kanal „Klein-Westerland“ in Holstenniendorf
  • Lohmühlenteich in Hohenlockstedt
  • Elbe in Brokdorf

Die oben genannten "Badestellen" sind als überörtlich bzw. touristisch bedeutsam eingestuft, unterliegen der EU-Richtlinie 2006/7/EG vom 15.02.2006 und sind der EU-Administration gemeldet. Die "Badestellen" werden in der Saison vom 1. Juni bis 15. September ca. 4-wöchentlich beprobt. Die aktuellen Untersuchungs-Daten sowie weitere Informationen zu den „Badestellen“ (EU) werden vom Land Schleswig-Holstein im Internet veröffentlicht.

Auch Badeteiche, die nicht Badegewässer im Sinne der EU-Richtlinie 2006/7/EG sind, werden durch das Gesundheitsamt überwacht.

  • Dorfteich Oldendorf
  • Campingplatz Naturistenbund (FKK) in Dägeling (zur Zeit geschlossen)

Hinsichtlich der mikrobiologischen Anforderungen für die Badeteiche wird auf die UBA-Empfehlung von 2003 verwiesen.

Aktuelle Untersuchungsergebnisse der Badeteiche

               Proben          

 

 

Parameter       Grenzwert 23.05.23   13.06.23   11.07.2308.08.2303.09.23
E.coli/100 ml100   43      32           10           <10          <10         
Int.Ent./100 ml  50   10    32         10         10      <10      
Pseudomonas aeruginosa  10    0       0              0                    0           0      
Algen n.n.
sonstige Verschmutzung n.n.               
              
                       
                       
 

Proben

 

Parameter Grenzwert 23.05.23 13.06.23 11.07.23  08.08.2300309.23
E.coli/100 ml    100    32       32  <10      <10     32
Int.Ent./100 ml      50    32      32    10       32     43
Pseudomonas aeruginosa      10      0             0      0      0      2

Trotz obiger Untersuchungen kann vor einer Belastung der Badestelle mit Blaualgen nicht immer aktuell vom Gesundheitsamt gewarnt werden. Bei grünlich verfärbtem Wasser beachten Sie bitte die Information zur Blaualgenblüte, die an den betroffenen Badestellen ausgehängt sind. Das "Merkblatt zur Blaualgenblüte" und das "Informationsblatt zur Warnung vor Blaualgenblüte" stehen im Downloadbereich als pdf-Dateien zum Herunterladen bereit.

n.n. steht in den Angaben für "nicht nachgewiesen".

Sie erreichen die entsprechenden Ansprechpartner/innen unter der E-Mail umwelthygiene[at]steinburg.de.

Nach oben