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Gemeindeprüfungsamt

Bei den kommunalen Körperschaften (Gemeinden, Städte, Ämter und Zweckverbände) in den Kreisen Steinburg und Dithmarschen sind schwerpunktmäßig die Haushalts- und Wirtschaftsführung und die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Kassengeschäfte zu prüfen. Daneben werden Wirtschaftlichkeits- und Organisationsprüfungen intensiviert, um Einspareffekte darzustellen und zur Haushaltskonsolidierung der kommunalen Körperschaften beizutragen. Der regelmäßige Prüfungsrhythmus ist aufgrund des Kommunalprüfungsgesetzes bei den Ordnungsprüfungen auf fünf Jahre und bei den Kassenprüfungen, die unvermutet durchzuführen sind, auf zwei Jahre festgelegt worden. Die Gemeindeprüfung ist eine Aufgabe der allgemeinen unteren Landesbehörde, für die der jeweilige Landrat handelt. In seiner Eigenschaft als Leiter des Gemeindeprüfungsamtes ist der gemeinsame Amtsleiter somit gegenüber den Landräten verantwortlich.

Rundschreiben

Technik/Vergabe

die Anlage 2 finden hier:

Verwaltung

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