Altlastenkataster des Kreises Steinburg
Antrag auf Auskunft aus dem Boden- und Altlastenkataster
Worum geht es?
Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Behörde beantragen.
Altlastverdachtsflächen sind zum einem Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).
Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden.
Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse benötigt aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht. Dazu kann man bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen. Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, muss eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.
Hier finden Sie weitere Informationen:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/B/boden/altlasten
Hier kommen Sie zum Online-Dienst zur Beantragung einer Auskunft aus dem Altlasten- und Bodenschutzkataster:
Die Datenschutzhinweise finden Sie hier.
