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Führerscheinpflichtumtausch: Aktuelle Infos

Foto: Britta Glatki

02.02.22: Es führt ja kein Weg an den EU-Richtlinien vorbei. Die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie ist es, die zurzeit bei vielen Menschen und auch in den Behörden für Unruhe sorgt. Der Umtausch in den neuen EU-Führerschein soll sicherstellen, dass es ein einheitliches und fälschungssi-cheres Muster für Führerscheine gibt.

Damit das für alle Beteiligten im Kreis Steinburg so reibungslos wie möglich verläuft, hat die Kreisverwaltung die wichtigsten Fakten noch einmal zusammengefasst:

  • Für den Pflichtumtausch wurde eine spezielle Servicestelle im Hauptgebäude der Kreisverwaltung eingerichtet. Gehen Sie also unbedingt in die Viktoriastr. 16-18 in Itzehoe (Haupteingang) und nicht in die Verkehrsaufsicht! Sie müssen dafür keinen Termin buchen. Die Wartezeiten sind zurzeit nicht nennenswert.
  • Die Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8.00-12.30 Uhr und 13.30  bis 16.00 Uhr, Freitag 8.00-12.00 Uhr. Die Kosten hierfür betragen 30,40 EUR. Die Zahlung ist nur mit EC Karte möglich. Eine Barzahlung kann in der Servicestelle leider nicht angeboten werden.
  • Wichtiger Hinweis: Ganz herzlich und ausdrücklich bittet das Team der Führerscheinstelle Sie die Staffelung der Geburtsjahrgänge zu beachten, da dieses mit den aktuell umzutauschenden Geburtsjahrgängen bereits mehr als ausgelastet ist.

Und wer ist wann dran mit dem Umtausch?

Bei papierhaften Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend:

vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033

1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022

1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023

1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024

1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Entspannt zurücklehnen können sich also erst einmal alle Fahrerlaubnisinhaber, deren Ge-burtsjahr vor 1953 liegt: Sie müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Aktuell betroffen sind die Jahrgänge von 1953 bis 1958 (Umtausch grundsätzlich bis 19. Januar 2022. Bei Kontrollen durch die Polizei werden bis zum 19. Juli 2022 keine Verwarngelder verhängt) und die Jahrgänge von 1959 bis 1964 (Umtausch bis 19. Januar 2023).

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