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03.04.20: Covid-19: Anpassung der Allgemeinverfügung des Kreises Steinburg

Landrat Torsten Wendt teilt mit: Das Land Schleswig-Holstein hat gestern eine neue  Landesverordnung und einen weiteren Erlass veröffentlicht.
Ziel war es, die ganzen Einzelregelungen zu ordnen und in einer Verordnung zusammenzufassen, damit die Umsetzung einfacher und klarer wird.

Dadurch war die Allgemeinverfügung des Kreises Steinburg über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 erneut anzupassen, weil einige Regelungen nunmehr in die Landesverordnung übernommen wurden.

Unter anderem wurden folgenden Punkte in die Landesverordnung aufgenommen:

● Klarstellungen bei Reisen nach Schleswig-Holstein, öffentlichen und
   privaten Veranstaltungen sowie Kontaktverboten
● Regelungen zu Versammlungen
● Regelungen, dass nicht ortsgebundene oder temporäre Angebote für den
   Außerhausverkauf von mitnahmefähigen Speisen ausnahmslos zu schließen sind
● Klarstellungen beim gastronomischen Vertrieb in Autobahnraststätten und
   Autohöfen
● Klarstellungen über die Öffnungs- und Warenausgabeverbote im Einzelhandel
● Nutzung von Sportanlagen durch Berufssportlerinnen und Berufssportler
● Regelungen für Kur- und Reha-Einrichtungen sowie teilstationäre Pflegeeinrichtungen
● Definition von Ausnahmen für Bereiche der kritischen Infrastruktur
● Darstellung von Ordnungswidrigkeiten
 
Die Allgemeinverfügung des Kreises und die neu erlassene Rechtsverordnung des Landes sind auf der Homepage des Kreises unter www.steinburg.de einsehbar.

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