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Zutritt zur Kreisverwaltung ab dem 01.12.2021

Ab dem 01.12.2021 dürfen die Räume der Kreisverwaltung nur noch im Rahmen der 3 G Regelung betreten werden. D.h., Sie müssen entweder gegen das Corona Virus sars-cov-2 geimpft, genesen oder getestet sein.

Für Geimpfte gilt, dass der vollständige Impfschutz länger als 14 Tage be-stehen muss.

Für Genesene gilt, dass ein positiver PCR Test, der älter als 28 Tage ist, aber nicht älter als 6 Monate sein darf, vorgelegt werden muss. Alternativ gilt auch eine Genesenbescheinigung eines Gesundheitsamtes, aus der die vorgenannten Daten zu ersehen sind.

Für nicht Geimpfte gilt, dass ein tagesaktuelles negatives Corona Tester-gebnis vorgelegt werden muss. D.h. der Test darf nicht älter als 24 Stun-den sein. Bürgerteste werden im Kreis Steinburg an verschiedenen Stand-orten angeboten. Informationen dazu erhalten Sie unter https://www.schleswig-hol-stein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Allgemeines/TeststationenKarte/teststationen_node.html?lang=de 

In der Regel ist für einen Besuch in der Kreisverwaltung eine vorherige Terminabsprache erforderlich. Sollten Sie einen Termin in der Kreisverwal-tung haben, so denken Sie bitte daran, ihren Status durch entsprechende Nachweise (Zertifikate in Papierform oder auch digital) zu belegen.

In den Räumen der Kreisverwaltung besteht MUND-und NASENSCHUTZ-Pflicht!

Denken Sie an die Abstandsregeln! 

Personen, die weder geimpft noch genesen sind und keinen aktuellen ne-gativen Test vorlegen können, wird der Zutritt zu den Räumen der Kreis-verwaltung verwehrt.

In diesen Fällen können Sie sich zur Klärung Ihrer Fragen telefonisch oder per E-Mail mit dem jeweils zuständigen Fachamt in Verbindung setzten. An-sprechpartner/innen finden Sie auf der Homepage des Kreises Steinburg (www.steinburg.de).

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