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Wildvogelgeflügelpest im Kreis Steinburg

Aufhebung der Restriktionszonen zum Ausbruch der Wildvogel-Geflügelpest in Kollmar: Mit dem 29.Dezember 2016 sind die Schutzmaßnahmen und die Restriktionszonen (Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet) zum Ausbruch der Wildvogel-Geflügelpest in Kollmar am 25. November 2016 aufgehoben.

Dies wurde am 23.Dezember entsprechend in der Norddeutschen Rundschau bekannt gemacht. Die Bekanntmachung finden Sie auch auf der Homepage des Kreises Steinburg unter dem Titel „Amtliche Bekanntmachungen.

Wichtig: Die sogenannte Anleinpflicht für Hunde und Katzen ist wieder aufgehoben.

Auch das Federwild darf wieder bejagt werden.

Die oberste Jagdbehörde weist aber darauf hin, dass auf die Jagd von Wassergeflügel zu verzichten ist.

Die Stallpflicht gemäß der Tierseuchenrechtlichen Verfügung des Kreises Steinburg über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 09.11.2016 bleibt bis auf weiteres bestehen.

Dies bedeutet, dass weiterhin sämtliches Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) eines Bestandes 

a) in geschlossenen Ställen oder 

b) unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge 

    gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln 

    gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung) besteht,

zu halten ist.  

Die Tierhalterinnen und Tierhalter werden nochmals aufgefordert, sich unbedingt an diese Anordnung zu halten. 

Das Friedrich-Löffler-Instituts hat in der letzten Risikobewertung vom 23.12.2016 nochmals die Schlussfolgerung dargestellt, dass „aufgrund der aktuellen Verbreitung von HPAIV H5N8 bei Wildvögeln in Europa und in derzeit 15 betroffenen Bundesländern Deutschlands von einem hohen Eintragsrisiko in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel auszugehen ist, insbesondere bei Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und Wildvogelsammelplätzen, einschließlich Ackerflächen, auf denen sich Wildvögel sammeln.

Oberste Priorität hat der Schutz der Nutzgeflügelbestände vor einer Infektion mit HPAIV H5N8. Hierbei steht die Errichtung einer physikalischen und funktionellen Barriere zwischen den Habitaten von Wildvögeln und den Geflügelhaltungen im Vordergrund. 

Die Aufstallung von Geflügel und weitere Biosicherheitsmaßnahmen minimieren das Risiko eines direkten und indirekten Kontakts mit infizierten Wildvögeln. Berücksichtigt werden müssen vor allem auch indirekte Eintragungswege, beispielsweise über durch Wildvögel verunreinigtes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und Gegenstände (Schuhwerk, Schubkarren, Fahrzeuge usw.). Diese sind zu unterbinden und geeignete Desinfektionsmaßnahmen vorzusehen. Die Überprüfung, Optimierung und konsequente Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen ist von höchster Bedeutung. Zur Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit sind Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet.“

Bei Fragen steht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu den üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung.

In wirklich dringenden Notfällen außerhalb der Geschäftszeiten ist die Kooperative Regionalleitstelle West – Rettungsleitstelle sowie eine Ansprechperson über die Telefonnummer 04821/69447 erreichbar.

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