Stallpflicht im gesamten Kreisgebiet aufgehoben
26.05.2021: Das ist wichtig für die Geflügelhalter im Kreis Steinburg: Die Stallpflicht für Geflügel wird mit Wirkung ab Mittwoch, dem 26. Mai 2021, auch für die Gebiete entlang
• der Elbe bis zu einem Abstand von 3 km vom Uferrand sowie
• dem Nord-Ostsee-Kanal und der Stör, jeweils bis zu einem Abstand von 500 m zum Uferrand,
aufgehoben.
Ausführliche Informationen gibt es in der Amtlichen Bekanntmachung Nr. 73/2021 für den Kreis Steinburg, die unter www.steinburg.de zum Download zur Verfügung steht.
Die Geflügelhalter in diesen Gebieten bekommen persönlich Post vom Kreisveterinäramt.
Sie haben noch Fragen? Wenden Sie sich gern an das Steinburger Veterinäramt unter der Email veterinaeramt@steinburg.de oder unter Tel. 04821 69447.