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Pflanzliche Abfälle verbrennen verboten!

©pixabay

24.09.2021 - Die Untere Abfallbehörde der Abteilung Wasserwirtschaft des Kreises Steinburg weist darauf hin, dass sich seit dem 11.06.2021 die rechtlichen Grundlagen zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle grundlegend geändert haben.

Die neue Pflanzenabfallverordnung des Landes Schleswig-Holstein untersagt grundsätzlich das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen innerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile. Pflanzliche Abfälle aus Hausgärten müssen entweder vollständig durch Kompostierung oder durch Schreddern zu Mulchmaterial im eigenen Garten verwertet werden. Alternativ können die Pflanzenabfälle über die Biotonne bzw. Bioabfallsäcke entsorgt oder direkt bei folgenden Wertstoffhöfen angeliefert werden:

·         Hohenlockstedt, Hungriger Wolf 100

·         Itzehoe, Carl-Zeiss-Straße 6

·         Glückstadt, Schmiedestraße 8

·         Kellinghusen, Kleiner Kampf 2

Nur im sogenannten Außenbereich dürfen im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen Pflanzenabfälle auf dem eigenen Grundstück verbrannt werden. Dazu ist eine vorherige Anzeige bei der unteren Abfallbehörde erforderlich. Weitere Informationen erhalten Interessenten im Merkblatt oder bei Mario Ullmann unter der Rufnummer 04821 / 69 334.

Hier geht es zum Anzeigeformular.

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