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Neubau Kreishaus: Denkmalwert für Viktoriastraße

Kreishaus

„Die offizielle Feststellung des Denkmalwertes der Viktoriastraße wird in die weiteren Planungen einfließen. Es ist gut, dass wir jetzt frühzeitig Klarheit haben", bewertet Bauamtsleiterin Daniela Immich die Situation. Was ist passiert?

Seit dem 30. Januar 2015 gilt in Schleswig-Holstein ein neues Denkmalschutzgesetz. Dieses hat sich von der vorherigen Zweiteilung der Kulturdenkmale in "einfache Kulturdenkmale" und eingetragene "Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung" getrennt und neue Begriffsbestimmungen eingeführt. Die ehemals einfachen Kulturdenkmale werden seit Anfang 2015 landesweit auf ihre Denkmalwürdigkeit hin begutachtet und bei Bedarf nachinventarisiert. Zum Zeitpunkt der Auslobung des städtebaulichen Wettbewerbs war die Viktoriastraße leider noch nicht abschließend bewertet worden.

Als im Zuge der Sachverständigenprüfung der Wettbewerbsbeiträge offensichtlich wurde, dass manche Teilnehmer in ihren Planungen einen Erhalt der Gebäude berücksichtigten, hat die Kreisverwaltung Kontakt mit dem für die Inventarisation zuständigen Landesamt für Denkmalpflege aufgenommen. Ziel war, so früh wie möglich eine rechtlich verbindliche Bewertung des Denkmalwertes der Gebäude zu erlangen.

"Ich gehe davon aus, dass ich in den nächsten Tagen Post aus Kiel erhalte", so Landrat Torsten Wendt. "Eigentümer sind nach dem neuen Gesetz unverzüglich über die Eintragung zu benachrichtigen." Die Einstufung als sogenannte „Mehrheit von baulichen Anlagen“ wird voraussichtlich beidseitig die gesamte Viktoriastraße vom Bahnhof bis zum Prinzesshof betreffen. "Welche Auswirkungen die Bewertung nun für den Kreis Steinburg und die übrigen Eigentümer der Gebäude haben wird, bleibt abzuwarten. Wir befinden uns in enger Abstimmung mit dem zuständigen Mitarbeiter des Landesamtes für Denkmalpflege“, so der Landrat.

Im weiteren Verfahren gilt es jetzt genau zu prüfen, aus welchen Gründen ein Denkmalwert für die Viktoriastraße erkannt wurde. Erst anhand der Begründung und der Benennung der wesentlichen Merkmale des Kulturdenkmals sind Umfang und Reichweite der Unterschutzstellung ersichtlich. Die zukünftige Gebäudeplanung muss diese Aspekte berücksichtigen oder eine Abweichung überzeugend begründen. Einfluss auf den Fortgang des jetzt anstehenden gutachterlichen Verfahrens bzw. die städtebaulichen Entwürfe hat die Eintragung zunächst nicht.

Für den Umgang mit den Bestandsgebäuden des Bollhardt'schen Gebäudes und des ehemaligen Bahnhofshotels kommen grundsätzlich drei Möglichkeiten in Betracht:
1. Sanierung der Gebäude oder Neubau hinter alten Fassaden
2. Abriss der Gebäude zur Errichtung eines städtebaulich angemessenen Neubaus
3. Veräußerung der Gebäude

Die Kreisverwaltung arbeitet in alle Richtungen: Der städtebauliche Wettbewerb hatte fünf ganz unterschiedliche Ideen zum Ergebnis, so dass nun für alle genannten Optionen planerische Ansätze vorliegen. Schritt für Schritt werden die Planungen in den kommenden Monaten verfeinert, zunächst durch die Erarbeitung mehrerer vertiefter städtebaulicher Entwürfe. Durch schrittweisen Ausschluss von Lösungsmöglichkeiten, die sich als nicht realisierbar oder wirtschaftlich unzumutbar herausstellen, wird sich die neue Kreisverwaltung herauskristallisieren. Nur so lässt sich in der Zukunft, unter Einbeziehung aller Aspekte, eine sachgerechte Entscheidung zum Umgang mit den Gebäuden durch den Kreistag treffen.

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