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Maskenpflicht in der Kreisverwaltung

08.02.21: Auch in „Corona-Zeiten“ ist Ihre Kreisverwaltung für Sie da – allerdings nur nach Terminvereinbarung. Bitte beachten Sie das unbedingt, damit Sie sich nicht vergeblich auf den Weg machen.

Beim Betreten des Hauptgebäudes und der Außenstellen der Kreisverwaltung ist eine OP-Maske oder eine Maske der Standards FFP2, N95 oder KN95 zu tragen. Masken mit Ausatemventil sind nicht zulässig; für Ausnahmen gelten die Regelungen der Corona-Landesverordnung.

Die Kreisverwaltung bittet, diese Vorschriften unbedingt zu beachten, damit wir gemeinsam hoffentlich bald Lockerungen entgegen blicken dürfen. 

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