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Kreisverwaltung am 24. und 31. Dezember geschlossen

„Am Heiligabend und an Silvester sind alle Dienststellen der Kreisverwaltung geschlossen“, informiert Landrat Torsten Wendt.

Nach den tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind der 24. und 31. Dezember arbeitsfrei. Dafür gibt es einen Tag weniger Urlaub.

Die Kreisverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Regelung auch für die Verkehrsaufsicht (Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle ) und für die Bauaufsichtsbehörde des Kreises gilt.

„Bitte denken Sie an diese Regelung, damit Sie nicht vor verschlossenen Türen stehen,“ so der Landrat.

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