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Kreisverwaltung am 24., 27. und 31. Dezember geschlossen

„Am Heiligabend und an Silvester sind alle Dienststellen der Kreisverwaltung geschlossen“, informiert Landrat Torsten Wendt.

Nach den tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind der 24. und 31. Dezember arbeitsfrei. Dafür gibt es einen Tag weniger Urlaub.

Die Kreisverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Regelung auch für die Verkehrsaufsicht (Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle ) und für die Bauaufsichtsbehörde des Kreises gilt.

Für BesucherInnen geschlossen ist die Kreisverwaltung auch am Freitag, dem 27. Dezember. Die Zulassungsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird in folgenden Außenstellen zwischen 08.00 Uhr und 11.00 Uhr Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen in Amtshilfe für den Kreis Steinburg bearbeiten: Rendsburg, Eckernförde und Hohenwestedt (nicht jedoch Altenholz). Am 30. Dezember hat die Steinburger Verkehrsaufsicht regulär geöffnet. Es wird mit einem sehr hohen Kundenandrang gerechnet. Möglicherweise werden daher vorzeitig keine Aufrufmarken mehr vergeben.

„Bitte denken Sie an diese Regelungen, damit Sie nicht vor verschlossenen Türen stehen,“ so der Landrat.

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