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Kooperationsvereinbarung verbessert Chancen straffällig gewordener Jugendlicher auf dem Arbeitsmarkt

Die Kooperationsvereinbarung ist unterzeichnet. Vordere Reihe (von links nach rechts): Dr. Jonna Ziemer (Oberstaatsanwältin), Landrat Torsten Wendt Hintere Reihe: Hans-Werner Heise (Polizeidirektion Itzehoe), Ronald Geist (Leiter der Agentur für Arbeit Heide), Marin Görtzen (Jobcenter Steinburg), Janke Lichnau (Steinburger Jugendamt/Jugendgerichtshilfe)

Die Kooperationsvereinbarung wird unterzeichnet.

Die Integration delinquenter Jugendlicher und Heranwachsender in den Arbeitsmarkt ist Thema einer Kooperationsvereinbarung, die am 23. September von Polizei, Jugendgerichtshilfe, Staatsanwaltschaft, Agentur für Arbeit und Jobcenter Steinburg im Kreishaus unter-zeichnet wurde.
„Durch die Zusammenarbeit der Institutionen, die sich im Kreis Steinburg mit dem Jugendstrafrecht befassen, sollen Jobcenter und Arbeitsagentur schneller und gezielter Kontakt zu gefährdeten Jugendlichen aufnehmen können, um ihnen über Qualifizierungsangebote einen Weg in eine Ausbildung oder eine Arbeit zu eröffnen“, erklärt Dr. Jonna Ziemer, Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe. „Der Jugendrichter hat dann die Möglichkeit, statt einer Strafe die Teilnahme an einer solchen Qualifizierungsmaßnahme als Auflage zu verhängen.“
Welchen Hintergrund hat die Kooperation? 
In der weit überwiegenden Anzahl der Fälle ist Jugendkriminalität Ausdruck eines entwicklungsbedingten Verhaltens. Oft bewegt sie sich im Bagatellbereich und stellt im Leben des Jugendlichen nur eine Art Episode dar. Bei einem Teil der Jugendlichen und Heranwachsen-den liegen jedoch Umstände vor, die befürchten lassen, dass die Betroffenen in den Bereich der mittleren Kriminalität abgleiten oder sich die Delinquenz im Bereich der niedrigen und mittleren Kriminalität verfestigt. An diese Gruppe wendet sich das Projekt: 
Hinter der Kooperation verbirgt sich die Erkenntnis, dass die Betroffenen ohne feste Tagesstruktur anfälliger für Straftaten zu sein scheinen. Ein geregelter Tagesablauf und gesellschaftliche Wertschätzung für geleistete Arbeit oder berufliche Vorbereitungsmaßnahmen können deshalb geeignet sein, delinquentes Verhalten einzudämmen oder sogar zu stoppen. Gemeinsam wollen sich die Kooperationspartner dafür engagieren, die Jugendlichen aus diesem Teufelskreis herauszuholen, indem sie delinquente Jugendliche und Heranwachsend in den Arbeitsmarkt integrieren bzw. die Voraussetzungen hierfür schaffen.
Wer ist Zielgruppe der Kooperation? 
Aus jugendstrafrechtlicher Sicht richtet sich das Projekt an Jugendliche und Heranwachsende die entweder bereits als Intensivtäter in Erscheinung getreten oder gefährdet sind, in den Bereich der mittleren Kriminalität abzugleiten oder erstmalig eine Straftat im Bereich der mittleren Kriminalität begehen. Außerdem müssen besondere Umstände vorliegen, die ein Ab-gleiten in verfestigte Kriminalität befürchten lässt. Solche Umstände können zum Beispiel ein fehlender Schulabschluss, familiäre Probleme oder eine Suchtproblematik sein.
Es sollen nur die Personen in dem Projekt berücksichtigt werden, die einen Anspruch aus dem SGB II oder SGB III geltend machen können.
Wie sieht das Verfahren aus? 
Sind jugendliche oder heranwachsende Beschuldigte geständig oder bestreiten den Tatvorwurf nicht ernsthaft, prüft die Polizei ob das Kooperationsprojekt in Betracht kommt und vermerkt dies in den Akten. Nach Eingang der Akte prüft die Staatsanwaltschaft ob der Beschuldigte insbesondere aus jugendstrafrechtlicher Sicht zur Zielgruppe gehört. Die Einschätzung wird der Jugendgerichtshilfe (JGH) umgehend mitgeteilt. Hält die JGH es im Einzelfall für sinnvoll, eine Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern und ist der Betroffene damit einverstanden, vermittelt die JGH einen konkreten Kontakt zum Jobcenter, das ggf. die Agentur für Arbeit beteiligt. Die JGH prüft dann, ob die von dort angeregte Maßnahme unter erzieherischen Aspekten im Rahmen des Jugendstrafverfahrens sinnvoll ist. Ist dies der Fall, schlägt sie die konkrete Qualifizierung in einem Strafverfahren dem Jugendgericht als gerichtlich anzuordnende Maßnahme vor. Der Jugendrichter hat dann die Möglichkeit, diese Weisung in einem Urteil verbindlich anzuordnen.
„In Einzelfällen hat die Jugendgerichtshilfe auch bisher schon mit der Arbeitsvermittlung von Arbeitsagentur und Jobcenter zusammengearbeitet und die Erfahrungen waren positiv“, er-klärt Landrat Torsten Wendt, „Mit der Kooperationsvereinbarung soll diese Zusammenarbeit jetzt verbindlich geregelt und vertieft werden.“ Ziel des Projektes sei es, den Jugendlichen so für eine Arbeit bzw. Ausbildung zu qualifizieren, dass eine erneute Straffälligkeit oder gar das Abgleiten in eine kriminelle Karriere verhindert wird.
Ronald Geist, Leiter der Agentur für Arbeit Heide, zeigt sich überzeugt, dass grundsätzlich alle Jugendlichen und Heranwachsenden über Talente verfügen. „Unser Ziel ist es, diese jungen Menschen erfolgreich in den Arbeitsmarkt und unsere Gesellschaft zu integrieren. Wir werden daher die Talente der Jugendlichen gezielt fördern und sie auf ihrem Weg in das Berufsleben unterstützen“.

Gemeinsame Pressemitteilung vom 23.09.2015 von:
• Staatsanwaltschaft Itzehoe
• Polizei Kreis Steinburg
• Jugendamt Kreis Steinburg
• Agentur für Arbeit Heide
• Jobcenter Steinburg

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