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Jugendschöffen gesucht!

© Pixabay

Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden im Kreis Steinburg insgesamt 90 Frauen und Männer, die als VertreterInnen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. 
Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Steinburg schlägt doppelt so viele Kandidaten vor wie an Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Wer kann sich bewerben? Voraussetzung ist, dass Sie im Kreis Steinburg wohnen und am 01.01.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Schöffen müssen gut genug deutsch sprechen und gesund sein. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen in Jugendstrafsachen (Jugendschöffen) sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Soziale Kompetenz, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen zu können,
ist wichtig.

Das Amt eines Schöffen ist ein sehr verantwortungsvolles. Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit sind unabdingbar. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen mit zu verantworten. Für ein Schöffenamt bewerben sollte sich nur, wer die Verantwortung z.B. für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder auch für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage auch für sich persönlich (er)tragen kann.

Sie würden sich gern für dieses wichtige Amt ehrenamtlich engagieren? Bitte bewerben Sie sich bis zum 18.05.2018 beim Jugendamt des Kreises Steinburg, Viktoriastraße 16-18, 25524 Itzehoe oder bei Ihrer zuständigen Stadt- bzw. Amtsverwaltung.

Bewerbungsformulare und zahlreiche Informationen rund um das Amt der Schöffen oder Jugendschöffen finden Sie im Internet unter www.schoeffenwahl.de .

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