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Infoveranstaltung am 03. November: Kreis sucht Vormünder für junge Flüchtlinge

Eine Vormundschaft für ein unbegleitetes Flüchtlingskind zu übernehmen - darum geht es in einer Infoveranstaltung am 03. November 2015 im Steinburger Kreistagssaal.

Das Thema Flüchtlinge bewegt und beschäftigt viele Menschen auch hier bei uns im Kreis Steinburg – den einen, weil er sich ehrenamtlich engagiert, die andere aus beruflichen Gründen und viele sind einfach tief betroffen, wenn sie erfahren, was die Geflüchteten in ihrem Heimatland und auf dem Weg zu uns ertragen mussten. Ein besonderes Schicksal haben minderjährige Jugendliche, die ohne Angehörige gereist sind. Mit der steigenden Zahl der Flüchtlinge steigt natürlich auch die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen, die zu uns in den Kreis Steinburg kommen – Kinder und Jugendliche aus Krisenherden wie z.B. Syrien, die ihre Familie zuhause im Krieg oder auch während der Flucht verloren haben. Sie brauchen ganz besonders Unterstützung.
„Vermehrt melden sich bei uns im Jugendamt Menschen aus dem Kreis, die den Flüchtlingen helfen und zum Beispiel minderjährige Flüchtlinge bei sich aufnehmen möchten“, erklärt Karin Kretzschmar, Leiterin des Steinburger Amtes für Jugend, Familie und Sport. „Wir freuen uns sehr über diese Hilfsbereitschaft. Bevor wir Kinder und Jugendliche in Pflege geben dürfen, kommen wir aber um ein Verfahren nicht herum, das u.a. die Prüfung der Pflegestelle vorsieht. Natürlich nimmt das eine gewisse Zeit in Anspruch.“
Damit die jungen Menschen kurzfristig erstversorgt und untergebracht sind, ist das Jugendamt dabei, verschiedene Aufnahmegruppen einzurichten. Schon Anfang Oktober hat eine erste Gruppe die Arbeit aufgenommen, weitere werden folgen. Aus diesen Gruppen heraus wird geprüft, welche Anschlussmaßnahmen für die Minderjährigen möglich und gut sind, z.B. auch die Unterbringung in Pflegestellen.

„Wir geben den jungen Flüchtlingen alle nötige und mögliche Unterstützung. Unabhängig davon brauchen Kinder und Jugendliche, die niemanden an ihrer Seite haben, aber einen Vormund, der Verantwortung für sie übernimmt. Aufgrund ihrer Minderjährigkeit müssen sie von einem Erwachsenen gesetzlich vertreten werden“, so Kretzschmar.
Das Jugendamt übernimmt zwar Vormundschaften, allerdings sieht der Gesetzgeber Amtsvormundschaften als letzte Wahl. Es gibt eine Rangfolge, die das Familiengericht bei der Bestellung eines Vormundes einzuhalten hat. Nur wenn kein geeigneter Einzel- oder Vereinsvormund vorhanden ist, bestellt das Amtsgericht das Jugendamt zum Amtsvormund für ein Kind und überträgt ihm die Ausübung der elterlichen Sorge. 

Persönlich geeignete und interessierte Erwachsene können eine Vormundschaft ehrenamtlich ausüben. Sie werden nicht Vater oder Mutter, sondern vertreten anstelle der Eltern die Interessen eines Minderjährigen. Dazu werden sie vom Familiengericht bestellt.
„Es ist eine ganz besondere und verantwortungsvolle Aufgabe, sich als Vormund ehrenamtlich für ein Kind oder einen Jugendlichen zu engagieren“, beschreibt Fred Hakendahl, Abteilung Jugendhilferecht im Steinburger Jugendamt. „Es geht um mehr als nur darum, die jungen Flüchtlinge beim Stellen von Anträgen zu unterstützen. Der Vormund soll ein zuverlässiger Ansprechpartner für das Kind oder den Jugendlichen sein, ihn beim Heranwachsen begleiten und ihm in seiner sicher nicht einfachen Lebenssituation zur Seite stehen. Man braucht dafür nicht nur Zeit, sondern auch das Verständnis seiner Familie oder Freunde.“ Wer sich als ehrenamtlicher Vormund engagieren möchte, sollte Lebenserfahrung mitbringen und in Konfliktsituationen einen kühlen Kopf bewahren. Es ist nicht erforderlich das Mündel in der Familie aufzunehmen.

Sie haben Interesse, eine Vormundschaft für ein unbegleitetes Flüchtlingskind zu übernehmen und würden gern mehr über diese Aufgabe erfahren? Sie sind herzlich zu einer Informationsveranstaltung am Dienstag, dem 03. November 2015, um 15.00 Uhr, im Kreistagssaal des Kreises Steinburg (Viktoriastr. 16-18 in Itzehoe) eingeladen.
Bei Fragen zur Tätigkeit als Vormund können Sie sich auch gern an Fred Hakendahl wenden (Tel. 04821/69 455, Email: hakendahl[at]steinburg.de).

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