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Impfkampagne im Kreis Steinburg

Ab dem 01.12.2021 wird wieder im ehemaligen Impfzentrum in der Emmy-Noether-Straße 17 geimpft. Die Liegenschaft wurde durch den Kreis wieder hergerichtet und wird von der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) betrieben. Die KVSH stellt die Ärztinnen und Ärzte. Das medizinische Assistenzpersonal stellt die Johanniter Unfallhilfe.

Geimpft wird in der neuen stationären Impfstelle von Montag bis Samstag ausschließlich nach Terminvereinbarung. Termine können – wie gehabt – über www.impfen-sh.de gebucht werden.

Die Impfkampagne im Kreis Steinburg stützt sich nun auf vier maßgebliche Säulen.

Eine große Zahl an Impfungen wird nach wie vor in den Arztpraxen durch Ärztinnen und Ärzte bewältigt. In welchen Praxen geimpft wird, kann über die Arztsuche der KVSH ermittelt werden (https://arztsuche.kvsh.de/).

Weiterhin wird es ab Januar 2022 auch wieder temporäre Impfstellen im Kreisgebiet geben, bei denen ohne vorherige Terminvereinbarung geimpft wird.

Zusätzlich werden auch lokal Impfaktionen organsiert.

An dieser Stelle knüpft die stationäre Impfstelle an, um das Impfangebot noch weiter auszubauen und möglichst allen Steinburgerinnen und Steinburgern ein Impfangebot zu machen und vor allem auch die Booster-Impfungen zu ermöglichen.

 

Gerade in Hinblick auf die 4. Welle ist es besonders wichtig, dass sich jeder impfen lässt. (Die Impfung wird derzeit ab 12 Jahren empfohlen, die Empfehlung wird in Kürze voraussichtlich aber auch für Kinder ab 5 Jahren ausgesprochen.)

Die Booster-Impfungen sind gerade für den vulnerablen Personenkreis (ältere und immungeschwächte Personen) von großer Bedeutung. Nach wie vor gilt: Impfen ist der sicherste Weg aus der Pandemie!

Der Kreis unterstützt außerdem ausdrücklich den eindringlichen Appell von Bundespräsident Steinmeier, dass jeder aufgefordert ist, Kontakte zu meiden - wo immer es geht.

Die Eigenverantwortung eines jeden gebietet, dass man nicht  jede Veranstaltung , jedes Fest oder jeden Weihnachtsmarkt besuchen muss, nur weil es erlaubt ist. Denn: Jeder nicht stattfindende Kontakt hilft, die 4. Welle zu brechen!

Bitte denken Sie daran, dass ab dem 01.12.21 in den Dienstgebäuden der Kreisverwaltung die 3G-Regelung gilt und der Zutritt nur Geimpften, Genesenen und Getesteten gestattet ist.

Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass Sportangebote - sofern sie in Innenräumen/ geschlossenen Räumen stattfinden - ebenfalls der 2G-Regel unterliegen. Auch die Trainerinnen und Trainer müssen 2G-erfüllen – es sei denn, diese Personen üben die Tätigkeit (neben-)beruflich aus.

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