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Geflügelpest in Schleswig-Holstein

Am 08.11.2016 sind bei mehreren verendeten Wildvögeln in Schleswig-Holstein erstmals Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden. Täglich kommen weitere positive Ergebnisse bei Totfunden von Wildvögeln in Schleswig- Holstein und in weiteren Bundesländern hinzu.

Am 10.11.2016 wurde erstmals ein Ausbruch der Geflügelpest im Hausgeflügel in einem kleinen Geflügelbetrieb in Lübeck nachgewiesen. 

Am Freitag bestätigte sich der Verdacht von Geflügelpest in einem großen Hühneraufzuchtbetrieb im Kreis Schleswig-Flensburg mit 30.000 Tieren. Der Ausbruch der Geflügelpest im Hausgeflügel wurde auch hier festgestellt.

Im Kreis Steinburg ist derzeit noch kein Fall von Geflügelpest beim Wildvogel bzw. beim Hausgeflügel aufgetreten.

Am 10.11.2016 wurde per Allgemeinverfügung die Aufstallungspflicht für alle Geflügelhalter im Kreis Steinburg angeordnet. Diese ist am 11.11.2016 in Kraft getreten.

Es gilt für alle Geflügelhalter ausnahmslos die Stallpflicht für das Geflügel. Die Allgemeinverfügung steht hier zum Download bereit:

Mit der Ausweitung der Wildvogel-Geflügelpest und dem Auftreten der Geflügelpest beim Hausgeflügel hat das Land Schleswig-Holstein zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen eine Allgemeinverfügung erlassen.

Weiterhin wurden Hinweise für Kleinbetriebe erarbeitet und veröffentlicht. 

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landes Schleswig-Holstein:

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ist im Rahmen der Geflügelpest außerhalb der Geschäftszeiten (auch am Wochenende) unter den Telefonnummern 04821/69447 und 0176/11169005  zu erreichen.

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