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Geflügelpest in Putenhaltung festgestellt

In einer Geflügelhaltung im Kreis Steinburg ist Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Das nationale Referenzlabor für aviäre Influenza, das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), wies den hochpathogenen Erreger des Subtyps H5 nach. Entsprechend der Gelfügepest-Verordnung müssen nun 3.400 Puten in dem Betrieb getötet werden.

Der Kreis Steinburg richtete heute (23. Januar 2017) einen Sperrbezirk von mindestens drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet von weiteren mindestens sieben Kilometern ein. Die Polizei sperrte den Betrieb zudem ab. Zum Schutz vor der Verschleppung der  Tierseuche ist es fremden Personen untersagt, das Gelände zu betreten. Das Ministerium appelliert dringend, sich daran zu halten.

Die Untersuchungen des Subtyps sind derzeit noch nicht vollständig abgeschlossen. Während hochpathogene aviäre Influenzaviren des Subtyps H5 bereits bestätigt wurden, steht das Ergebnis der weiteren Untersuchungen zur Subtypisierung der Neuraminidase (N-Typ) noch aus.

Bei dem Betrieb handelt es sich um einen Putenmastbetrieb mit weiteren Standorten. An dem betroffenen Standort waren am Wochenende zahlreiche Puten verendet, alle Puten wiesen typische klinische Symptome auf.

Hinweis an die Medien
 
Wir laden Medienvertreter und Medienvertreterinnen um 17.30 Uhr zu einem kurzen Pressegespräch und O-Ton-Termin mit Landwirtschaftsminister Robert Habeck und dem Landrat des Kreises Steinburg, Torsten Wendt, ein. Dort werden wir über den aktuellen Stand informieren. Wir bitten bis dahin von Einzelanfragen abzusehen.

23. Januar 2017, 17.30 Uhr
Landwirtschaftsministerium, Raum 1211 A-B Mercatorstraße 3
24106 Kiel

Hinweis für Bildmedien

Eine mobile Pressestelle ist vor Ort in der Süderauerdorfstraße, aus Richtung Gemeinde Steinburg kommend, vor der zweiten Absperrung eingerichtet (von der ersten Absperrung aus zu Fuß erreichbar). Hier werden ausschließlich Bildaufnahmen organisiert. O-Töne werden dort nicht gegeben. Hierfür ist der o.g. Termin um 17.30 Uhr im MELUR vorgesehen.

Hintergrund

Schleswig-Holstein:

Der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 war am 8. November 2016 erstmals in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden. Seitdem wurde er in zwei Geflügelhaltungen in Schleswig-Holstein, darunter eine kleine Hobbyhaltung, nachgewiesen. Die Tiere wurden der Geflügelpest-Verordnung entsprechend getötet.

Zudem gab es Nachweise der niedrigpathogenen aviären Influenza des Subtyps H5 in drei Tierhaltungen. Auch hier mussten die Tiere getötet werden, um zu verhindern, dass Viren des Subtyps H5 in dem Geflügel spontan zu einer hochpathogenen Form mutieren und sich weiterverbreiten.

Bundesweit und europaweit:

Bundesweit sind inzwischen 15 Bundesländer von der Geflügelpest betroffen. Rund um den Jahreswechsel brach die Tierseuche in größeren Hausgeflügelbeständen in Niedersachsen aus. Die Tiere mussten alle der Geflügelpest-Verordnung entsprechend getötet werden. Auch in anderen Ländern Europas grassiert der Erreger: In Polen, Ungarn, Frankreich und den Niederlanden ist er in zahlreichen Hausgeflügelhaltungen ausgebrochen. Erstmals erfolgte auch ein Nachweis in der Slowakei.

Die strengen Sicherheitsmaßnahmen in Schleswig-Holstein müssen daher weiterhin aufrechterhalten werden, um die Tiere vor dem hochaggressiven Erreger zu schützen. Entsprechend gelten die Stallpflicht und die Biosicherheitsmaßnahmen für kleine und große Betriebe im gesamten Land unverändert und müssen penibel umgesetzt werden. Zudem gilt die Empfehlung der obersten Jagdbehörde, auf Jagd von Wasserwild zu verzichten.

Entsprechend der Dynamik des Geflügelpestgeschehens werden die Restriktionszonen – also Sperrbezirke im Umkreis von mindestens drei Kilometern um den Fundort eines infizierten Wildvogels und Beobachtungsgebiete im weiteren Umkreis von mindestens sieben Kilometern – von den Kreisveterinärbehörden angepasst. Die Kreise überprüfen regelmäßig, ob in ihren Gebieten noch verendete Wildvögel mit H5N8 oder anderen Subtypen gefunden werden. Erst, wenn es über längere Zeiträume keine Nachweise mehr gegeben hat, können bestimmte Maßregeln gemäß Geflügelpest-VO gelockert werden.

Umfangreiche Informationen zum Geschehen im Land sind auf der Seite des Landesportals zu finden (www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest), sie werden regelmäßig aktualisiert.

 (Medien-Information vom 23. Januar 2017)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle[at]melur.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.melur.schleswig-holstein.de

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