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Geflügelpest bei Wildvogel in Wacken

In der Gemeinde Wacken ist am 21.02.2017 die Geflügelpest bei einem verendeten Wildvogel amtlich festgestellt worden. Zur Eindämmung der Tierseuche sind um den Fundort des verendeten Wildvogels ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern nach der Geflügelpest-Verordnung festzulegen.
Detaillierte Informationen zum Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet und zu den geltenden Schutzmaßnahmen finden Sie in der Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung vom 20.02.2017, die hier zum Download bereit steht:
Tierseuchenrechtliche Verfügung über die Festlegung eines Sperrbezirks und eines Beobachtungsgebiets zum Schutz gegen die Geflügelpest durch Wildvögel

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