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Geflügelpest bei Wildvogel in Mühlenbarbek

In der Gemeinde Mühlenbarbek ist am 02.02.2017 die Geflügelpest bei einem verendeten Wildvogel amtlich festgestellt worden. Zur Eindämmung der Tierseuche sind um den Fundort des verendeten Wildvogels ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern nach der Geflügelpest-Verordnung festzulegen.
Detaillierte Informationen zum Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet und zu den geltenden Schutzmaßnahmen finden Sie in der Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung vom 03.02.2017, die hier zum Download bereit steht:

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