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Covid-19: Viele Menschen an einem Ort: Maskenpflicht!

01.11.2020: Mit Datum vom 01. November 2020 gibt es eine neue Allgemeinverfügung, die  zusammen mit der neu von der Landesregierung erlassenen Corona-Bekämpfungsverordnung wichtige Anpassungen der Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus festlegt.

In der neuen Landesverordnung wird unter anderem geregelt, dass in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in denen typischerweise das Abstandgebot nicht eingehalten werden kann, Fußgängerinnen und Fußgänger eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Grundsätzlich gilt also die Faustformel: Bei Unterschreitung des Mindestab-standes, Alltagsmaske auf!
Der Kreis Steinburg legt mit der neuen Allgemeinverfügung Orte fest, wo genau die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit im Kreisgebiet gilt – analog wie auch in anderen Kreisen.
In Abstimmung mit den örtlichen Ordnungsbehörden sind in der Anlage zu der Allgemeinverfügung die Bereiche genannt und in Karten eingezeichnet, in denen das Abstandsgebot typischerweise nicht immer eingehalten werden kann. Da diese Bereiche nicht zu jeder Zeit stark frequentiert sind, wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nur für bestimmte Zeiten angeordnet.
Die Allgemeinverfügung des Kreises ist auf der Homepage des Kreises unter www.steinburg.de einsehbar.

Die Landesverordnung, sowie weitere Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie unter www.schleswig-holstein.de

Die Regelungen der Allgemeinverfügung und der Landesverordnung sind vorerst bis zum einschließlich 29. November 2020 befristet.

Landrat Torsten Wendt appelliert an die Steinburgerinnen und Steinburger „Verzichten Sie auf alle nicht unbedingt notwendigen Kontakte, halten Sie Abstand und tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung. Nur gemeinsam können wir es schaffen den Anstieg der Infektionszahlen abzubremsen.“

 

 

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