Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Covid-19: Nächste Schritte in Richtung Normalität durch angepasste Regelungen zur Bekämpfung des Corona-Virus

06.06.2020: Die positive Entwicklung des Infektionsgeschehens ermöglicht, dass der Kreis Steinburg mit heutigem Datum eine neue Allgemeinverfügung mit weiteren Lockerungen der Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus erlassen konnte. Mit dieser Verfügung setzt der Kreis den, zusammen mit einer neuen Landesverordnung, gestern vom Land beschlossenen Erlass um.

Die Allgemeinverfügung enthält unter anderem folgende angepasste Regelungen:

Ab dem 8. Juni:

- Tagespflege-Einrichtungen wechseln von dem derzeit eingeschränkten
  Notbetrieb wieder in einen Regelbetrieb inklusive entsprechender Hygienekonzepte.
  Dabei soll die Anfahrt der Pflegebedürftigen möglichst individuell erfolgen.

Ab dem 15. Juni:

- Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe sind ab 15. Juni verpflichtet,
  Besuchskonzepte zu erstellen, die regeln, wie Besucherinnen und Besucher die Einrichtung betreten
  können.
  Analog zu den Hygiene  konzepten sind darin Maßnahmen für den Infektionsschutz zu treffen.
  Bisher waren solche Besuchskonzepte nicht verpflichtend. Damit sollen unter der Interessenabwägung
  zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der pflegebedürftigen Personen und den notwendigen Maßnahmen
  des Infektionsschutzes die Besuchsmöglichkeiten insbesondere für Angehörige in der Praxis besser
  umgesetzt werden. Damit sich die Einrichtungen darauf weiter vorbereiten können, wird diese Änderung
  ab dem 15. Juni gelten.

- Die Aufnahme neuer Bewohnerinnen und Bewohnern, die Rückkehr nach einem stationären
  Klinikaufenthalt oder einem sonstigen auswärtigen Aufenthalt mit Übernachtung darf bei
  Covid-19-typischen Symptomen (z.B. Husten, Fieber, Verlust von Geruchs- oder Geschmackssinn)
  erst nach  einer diagnostischen Symptomabklärung – durch negative Testung auf SARS-CoV-2 – erfolgen.
  Bisher galt in der Regel grundsätzlich eine Quarantäne. (Eine Quarantäne kann selbstverständlich
  beispielsweise für Kontaktpersonen von Covid-19-Patienten wie in anderen Lebensbereichen auch
  weiterhin vom Gesundheitsamt angeordnet werden).

Die neu erlassene Landesverordnung enthält unter anderem folgende Änderungen:

- Zusammenkünfte zu privaten Zwecken, also zwischen Personen, die sich persönlich kennen, sind wieder
  mit bis zu zehn Personen möglich (vormals war das bereits Familien erlaubt). Weiterhin können sich
  Angehörige zweier Haushalte privat treffen, unabhängig von der Personenanzahl.
- Die Nutzung von sanitären Gemeinschaftseinrichtungen und Sammelumkleiden, beispielsweise auf
  Campingplätzen oder in Sporteinrichtungen, ist mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder möglich.
- Schwimmbäder dürfen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen. In den Hygienekonzepten
  für Schwimm- und Freibäder ist insbesondere darauf zu achten, dass das Abstandsgebot in den
  Schwimmbecken eingehalten werden kann.
- Sportwettkämpfe dürfen mit entsprechenden Hygienekonzepten und unter Beachtung der Regelungen,
  die für Veranstaltung gelten – auch was die Anzahl der Teilnehmenden betrifft – wieder stattfinden.
- Reiseverkehr zu touristischen Zwecken – wie beispielsweise Busreisen – ist zukünftig wieder zulässig
  mit einer Belegung von 50 % der Sitzplätze. Touristischer Zweck meint die gewerbliche Zielrichtung des
  Anbieters, nicht der Nutzungszweck des einzelnen Reisenden – es geht beispielsweise um Ausflugsfahrten
  mit Reisebussen. Mund-Nasen-Bedeckungen sind ebenfalls zu tragen.  

Weiterhin hat das Land in dieser Woche  ein Veranstaltungsstufenkonzept (www.schleswig-holstein.de/coronavirus-veranstaltungen) vorgelegt, nach dem
Veranstaltungen in verschiedene Risikoklassen unterteilt sind – abhängig beispielsweise davon, in welchem Maße dort voraussichtlich die Abstände
eingehalten werden können, ob dort eine Interaktion zwischen den Teilnehmenden besteht, Teilnehmende feste Sitzplätze haben oder der Teilnehmerkreis
bekannt ist.
Welche Veranstaltungen demnach mit entsprechenden Hygienekonzepten stattfinden können, ist der Landesverordnung oder dem Veranstaltungsstufenkonzept
zu entnehmen.

Die Regelungen der aktuellen Allgemeinverfügung und der Landesverordnung sind bis zum 28. Juni 2020 befristet.

Die Allgemeinverfügung des Kreises ist auf der Homepage des Kreises unter www.steinburg.de einsehbar.
Der neu beschlossene Erlass und die aktuelle Rechtsverordnung des Landes sind auf der Internetseite des Landesregierung veröffentlicht.
(www.schleswig-holstein.de)
Hinweise zur Umsetzung der einzelnen Regeln ergeben sich jeweils auch aus der Begründung im hinteren Teil der Allgemeinverfügung und der Verordnung.

In Anbetracht der Lockerungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus öffnet auch die Kreisverwaltung die Türen für die Steinburger Bürger und Bürgerinnen.
Um jedoch den allgemeinen Maßnahmen gerecht zu werden, erfolgt dies schrittweise und nur nach vorheriger Terminvereinbarung zum Beispiel für
Fahrzeuganmeldungen, Hygienebelehrungen für Lebensmittelpersonal etc.
Nähere Informationen dazu sind den einzelnen Rubriken der Fachämter auf der Homepage des Kreises Steinburg zu entnehmen. (www.steinburg.de)
 

Nach oben