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25.03.20: Covid-19: Apotheken und Tankstellen dürfen an Sonn- und Feiertagen öffnen - neue Allgemeinverfügung des Kreises Steinburg

Mit Datum vom 25. März 2020 regelt der Kreis, dass Apotheken und Tankstellen auch an Sonn- und Feiertagen ganztägig für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein dürfen. Für Apotheken und Tankstellen ist somit die Öffnung Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag gestattet.

Die neue erlassene Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Kreises (www.steinburg.de) einsehbar. Die Änderungen sind fett markiert.
Die Allgemeinverfügung vom 19.03.2020 wird mit der heutigen Verfügung aufgehoben.

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