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23.03.20: Covid-19: Wichtige Änderungen in der neuen Allgemeinverfügung des Kreises Steinburg

Landrat Torsten Wendt teilt mit: Mit Datum vom 23. März 2020 gibt es eine neue Allgemeinverfügung, die zusammen mit der neu von der Landesregierung erlassenen Rechtsverordnung erweiterte Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus enthält.

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur noch alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Dabei sind die Kontakte zu anderen Personen auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren und, wo immer möglich, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, erforderliche Termine und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

Die neue Rechtsverordnung des Landes regelt noch differenzierter, welche Dienstleistungen weiter angeboten und Geschäfte weiter geöffnet bleiben können oder auch geschlossen werden müssen. Die mit der Rechtsverordnung herausgegeben Auslegungshinweise als sogenannte Positivliste konkretisiert hier im Einzelnen.

Die Allgemeinverfügung des Kreises ist auf der Homepage des Kreises unter www.steinburg.de einsehbar.
Die neu erlassene Rechtsverordnung des Landes und die in § 7 Abs. 1 dieser Verordnung erwähnte Liste der erlaubten Verkaufsstellen und der erlaubtes Dienstleistungs-, Behandlungs- und Handwerkstätigkeiten ist auf der Internetseite des Landesregierung veröffentlicht.
(www.schleswig-holstein.de)

Landrat Torsten Wendt hofft, dass diese Maßnahmen greifen und die Ausbreitungsrate sich nun verlangsamt. 

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