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21.04.20: Covid-19: Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung

Wie der Ministerpräsident am heutigen Tage angekündigt hat, wird das Kabinett am Mittwoch das Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln vom 29. April an zur Pflicht machen.

Landrat Torsten Wendt appelliert an die Steinburger Bürgerinnen und Bürger bereits jetzt im öffentlichen Bereich eine Mund-Nasen-Abdeckung zu tragen, weil dort die Abstandsregeln nicht immer einzuhalten sind.

Dies müssen keine Mund-Nasen-Schutzmasken sein. Es ist ausreichend den Mund und die Nase mit Alltagsmasken, Community Masks (selbstgenähte Mund-Nasen-Bedeckung), einem Tuch oder einem Schal abzudecken und so eine Übertragung von Atemtröpfchen oder Speichel beim Atmen, Husten oder Niesen zu vermeiden.
Hinweise zum richtigen Tragen der Bedeckung gibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in einem Merkblatt, das unter www.t1p.de/alltagsmaske zur Verfügung steht.

„Das Tragen eines Nasen-Mund-Schutzes ist keine Sicherheitsgarantie, weswegen trotzdem, wenn möglich, auf einen Sicherheitsabstand von 2 m zur nächsten Person geachtet werden sollte“ mahnt Landrat Torsten Wendt.

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