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20.03.20: Covid-19: „Bleiben Sie in Ihrer Wohnung, bleiben Sie zu Hause!“ Landrat Torsten Wendt mahnt die Einwohnerinnen und Einwohner eindringlich.

„Wer jetzt noch in Frage stellt, ob das Verbot von Zusammenkünften in der Öffentlichkeit wirklich nötig ist, verhält sich unsozial und riskiert die Ausgangssperre für alle.“
Mit Allgemeinverfügung vom 20. März verschärft der Kreis Steinburg die Regelungen zu öffentlichen und privaten Versammlungen weiter.  Private Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Grillabende oder ähnliche Veranstaltungen, sowie Ansammlungen im öffentlichen Raum sind ab einer Teilnehmerzahl von mehr als 5 Personen untersagt, sofern keine Verwandtschaftsverhältnisse ersten Grades bestehen. „Das ist eine direkte Reaktion darauf, dass einige Menschen in Schleswig-Holstein sich einfach nicht vernünftig und einsichtig zeigen – es musste ja so kommen.“

Für den Bereich Schulen und Kinderbetreuung setzt die Allgemeinverfügung notwendige Regelungen um: Die Notbetreuung wird bis zum 19. April verlängert.
Angebote der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege können aufrechterhalten, auf eine Notbetreuung beschränkt oder eingestellt werden. Das bedeutet, dass Eltern aus infrastrukturell elementaren Tätigkeitsbereichen eine Alternativ-Tagespflege zur Verfügung gestellt werden kann, sofern eine Kindertagespflege ihren Betrieb eingestellt hat. Torsten Wendt freut sich, dass die von ihm schon am letzten Mittwoch angedachte Regelung von der Landesregierung aufgegriffen wurde.

Notbetreuung ist grundsätzlich vorgesehen für Kinder, bei denen beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil in einem Bereich arbeitet, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und¬ diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Neu ist, dass es für die Inanspruchnahme einer Notbetreuung ausreicht, wenn ein Elternteil des Kindes in einer Gesundheits- oder Pflegeeinrichtung bzw. in einem ambulanten Pflegedienst tätig ist. Für alle anderen KRITIS-Bereiche (kritischen Infrastrukturen) bleibt es bei der oben benannten Regelung.

Und noch der Hinweis auf eine Erweiterung des Service-Angebotes: Das Bürgertelefon ist auch am Wochenende von 08.00 – 16.00 Uhr unter Tel. 04821/888730 besetzt.

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