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19.03.20: Covid-19: Aktuelle Regelungen

Landrat Torsten Wendt teilt mit: Friseurbetriebe sind als Handwerksbetriebe weiterhin zulässig und dürfen geöffnet bleiben.
Es handelt sich hier zwar um Tätigkeiten, die einen engen persönlichen Kontakt erfordern, die Friseurleistung wird aber von Bund und Ländern (anders als z. B. Nageldesigner oder Kosmetikstudios) als Grundbedürfnis eingestuft und ist deshalb trotz des nahen Kontaktes weiterhin zulässig. Dabei wird vorausgesetzt, dass die empfohlenen Hygienemaßnahmen beachtet werden (z. B. keine Warteschlangen, Händewaschen, etc.)

Angesichts der Corona-Pandemie gibt es weitreichende Beschränkungen im Kreis Steinburg, um unnötige soziale Kontakte zu vermeiden. „Trotz der dramatischen Entwicklung und entsprechender Sicherheitshinweise ist an den Wertstoffhöfen ein reger Anliefererverkehr und eine gewisse Sorglosigkeit einiger Steinburgerinnen und Steinburger im Umgang mit der Corona-Krise zu beobachten“, erklärt Landrat Torsten Wendt. „Um auch in diesem Bereich die Infektionsgefahr zu minimieren, habe ich mich in Abstimmung mit den Betreibern der Wertstoffhöfe darauf geeinigt, diese ab Freitag, 20.03.2020 zu schließen. Privatpersonen dürfen dann bis auf weiteres keine Abfälle mehr anliefern.“
Um die Entsorgungssicherheit für die Betriebe sicherzustellen, dürfen gewerbliche Anlieferer an die Wertstoffhöfe in Itzehoe und Hohenlockstedt ihre Abfälle montags bis freitags zu den gewohnten Öffnungszeiten anliefern. „Suchen Sie die Einrichtungen aber nur auf, wenn es unbedingt notwendig ist“, rät der Landrat, „und leisten Sie den Anweisungen des Personals unbedingt folge.“

Die Schadstoffannahme ist ab dem 27. März 2020 bis auf weiteres geschlossen.

Zweitwohnungen können grundsätzlich von den Eigentümern aufgesucht werden, da es sich hier um eine Nutzung und nicht um eine Reise aus touristischen Zwecken handelt. Allerdings läuft die Zweitwohnungsnutzung eindeutig den momentanen Anstrengungen zuwider, das Reiseaufkommen drastisch zu mindern – Landrat Wendt rät deshalb von der Nutzung der Zweitwohnungen dringend ab.

Die Verkehrsaufsicht des Kreises Steinburg ist weiterhin geschlossen. Lediglich systemrelevante Zulassungsanträge können in begründeten Ausnahmefällen bearbeitet werden. Welche Anträge als systemrelevant gelten ist unter www.steinburg.de zu finden.

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