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18.03.20: Covid-19: Wichtige Änderungen in der neuen Allgemeinverfügung des Kreises Steinburg

Landrat Torsten Wendt teilt mit: Mit Datum vom 18. März 2020 gibt es eine neue Allgemeinverfügung, die nun zusammen mit der gestern von der Landesregierung erlassenen Rechtsverordnung erweiterte Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus enthält. Gleichzeitig muss auf Anweisung des Landes die gestern für die Zeit ab 23. März  angekündigte Regelung zur Kindertagespflege wieder aufgehoben werden. Auch die Entscheidung, dass die Notbetreuung in den Kin-dertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bis zum 19. April und nicht vorläufig bis zum 20. März greifen sollte, wird wieder aufgehoben.

Nachdem der Kreis Steinburg gestern die Ausweitung der für die Kindertageseinrichtungen ausgesprochenen Einschränkungen auch für die Kindertagespflege angekündigt hatte, entschied das Land, dass diese weitere Betreuungsreduzierung nicht vom Kreis Steinburg umzusetzen ist.

Landrat Torsten Wendt bedauert diese Entscheidung des Landes sehr. „Ich hätte mir gewünscht, dass das Land mehr im Sinne der Kindertagespflegepersonen entschieden hätte und auch dort nur die sogenannte Notbetreuung sicherzustellen wäre.“

Nachfragen zur Kindertagespflege sind auch möglich beim Bürgertelefon des Landes unter 0431 / 7970 0001.

Die weiteren Regelungen betreffen Betreiber*innen von Beherbergungsstätten wie Hotels und Pensionen, von Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie private und gewerbliche Vermieter*innen von Ferienwohnungen und –häusern, die ab sofort für touristische Zwecke schließen müssen.
 
Auch Reisen in den Kreis Steinburg zu touristischen Zwecken sind untersagt. Von der Untersagung erfasst sind auch Fortbildungen sowie aufschiebbare Rehamaßnahmen.

Weiterhin erklärt Torsten Wendt: „Alle Gaststätten müssen schließen. Sie und gastro-nomische Lieferdienste dürfen aber Leistungen im Rahmen des Außer-hausverkaufes für den täglichen Bedarf nach telefonischer oder elektronischer Bestellung erbringen.“

Von der Schließung sind ebenfalls sämtliche Einzelhandelsgeschäfte betroffen. Ausgenommen sind Lebens- und Futtermittelmärkte, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-,
Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Lebensmittelausgabestellen (Tafeln) sowie der Großhandel.

„Wir haben jetzt eine Situation, die so noch vor einigen Tagen nicht vorstellbar war“ sagt Torsten Wendt. Er sieht die erheblichen Auswirkungen, die diese Maßnahmen haben werden. Er appelliert erneut an alle Steinburgerinnen und Steinburger, zusammenzuhalten und sich gegenseitig zu unterstützen.

 

 

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