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17.03.20: Covid-19: Wichtige Informationen zur Kindertagespflege

Auch die Kindertagespflege wird ab dem 23.03.2020 nur noch als Notfall-Betreuung durchgeführt - Eltern müssen sich auf eine neue Betreuungssituation in der Kindertagespflege einstellen.
Die derzeitige Verpflichtung, dass in der Kindertagespflege der Betrieb bei Gruppen bis zu fünf Kindern weiter aufrecht zu erhalten ist, wird für den Bereich des Kreises Steinburg aufgehoben. Mit Wirkung vom 23. März wird die Tagespflege im Kreis Steinburg den Regelungen gemäß Allgemeinverfügung des Kreises für die Kindertageseinrichtungen angepasst.
Eltern, die ihre Kinder in dieser Woche noch in der Tagespflege betreuen lassen konnten, müssen sich jetzt darauf einstellen, dass ab dem 23. März  nur noch eine Notfall-Betreuung auch im Bereich der Kindertagespflege vorgehalten wird, wenn
• beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil in einem Bereich arbeiten/t, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und
• diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. (Eine Betreuung über die Großeltern soll nach den bestehenden Empfehlungen möglichst vermieden werden).

Wie auch in der Kindertageseinrichtung werden die Eltern gebeten, eine Erklärung zum Betreuungsbedarf bei der Tagespflegeperson auszufüllen.
Arbeitgeberbescheinigungen müssen grundsätzlich nicht vorgelegt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.steinburg.de/kreisverwaltung/leistungen-services/covid-19-aktuelle-informationen.html 
Die wichtigen Infrastrukturen sind insbesondere:

• Energie – Strom, Gas, Kraftstoffversorgung etc.,
• Wasser: Öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung,
• Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel) – inkl. Zulieferung, Logistik,
• Informationstechnik und Telekommunikation – insb. Einrichtung zur Entstörung und Auf-rechterhaltung der Netze,
• Gesundheit - Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, ggf. Niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore,
• Finanzen - ggf. Bargeldversorgung, Sozialtransfers,
• Transport und Verkehr – Logistik für die KRITIS, ÖPNV,
• Entsorgung (Müllabfuhr),
• Medien und Kultur - Risiko- und Krisenkommunikation,
• Staat und Verwaltung – Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung (Regierung und Ver-waltung, Parlament), Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justiz, Veterinärwesen, Küstenschutz sowie
• Grundschullehrkräfte (soweit diese zur Aufrechterhaltung der Notbetreuung im Sinne dieser Verfügung eingesetzt werden), Sonderpädagoginnen an Förderzentren mit Inter-natsbetrieb, in Kindertageseinrichtungen Tätige  (soweit diese zur Aufrechterhaltung der Notbetreuung im Sinne dieser Verfügung eingesetzt werden).

Dabei sind in den o.a. Bereichen die Kernaufgaben der Infrastruktur relevant, Annexleistun-gen (z.B. eine Kantine in einem Energiebetrieb) in diesen Bereichen fallen nicht unter die Kernaufgaben.
Die Eltern sollten verantwortungsvoll  - gegebenenfalls in Abstimmung mit ihrem Arbeitgeber - selbst entscheiden, ob sie unter die genannten Kategorien fallen. Eine abschließende Definition ist nicht möglich.

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