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15.03.20: Covid-19: Wichtige Informationen zur Kindertagesbetreuung für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Eltern

Die Allgemeinverfügung des Kreises Steinburg vom 15. März 2020 (www.steinburg.de) regelt unter Punkt 4 die Maßnahmen für die Kindertagesbetreuung gemäß der Vorgaben des Landes Schleswig-Holstein.

Grundsätzlich sind alle Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort sowie entsprenchende schulische Angebote) ab Montag dem 16.03.2020 zu schließen. Die Eltern sind verpflichtet, ihre Aufgabe zur Erziehung der Kinder wahrzunehmen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder die Kindetagesbetreuungsangebote nicht nutzen.

Eine Notfallbetreuung für den Zeitraum bis zum 20. März 2020 für Kinder in Kindertageseinrichtungen soll in der bisher zuständigen Kindertageseinrichtung zur Verfügung gestellt werden, wenn 

beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil in einem Bereich arbeitet, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und

diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organdnisieren können. (Eine Betreuung über die Großeltern soll nach den bestehenden Empfehlungen möglichst vermieden werden).

 

In der Kindertageseinrichtung werden die Eltern gebeten eine Erklärung zum Betreuungsbedarf auszufüllen. Arbeitgeberbescheinigungen müssen grundsätzlich nicht vorgelegt werden.

 

Die wichtigen Infrastrukturen sind insbesondere:

 

Energie – Strom, Gas, Kraftstoffversorgung etc.,

Wasser: Öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung,

Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel) – inkl. Zulieferung, Logistik,

Informationstechnik und Telekommunikation – insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze,

Gesundheit - Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, ggf. Niedergelassener Bereich, Me-dizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore,

Finanzen - ggf. Bargeldversorgung, Sozialtransfers,

Transport und Verkehr – Logistik für die KRITIS, ÖPNV,

Entsorgung (Müllabfuhr),

Medien und Kultur - Risiko- und Krisenkommunikation, 

Staat und Verwaltung – Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung (Regierung und Ver-waltung, Parlament), Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justiz, Veterinärwesen, Küstenschutz sowie 

Grundschullehrkräfte (soweit diese zur Aufrechterhaltung der Notbetreuung im Sinne dieser Verfügung eingesetzt werden), Sonderpädagoginnen an Förderzentren mit Internats-betrieb, in Kindertageseinrichtungen Tätige  (soweit diese zur Aufrechterhaltung der Notbetreuung im Sinne dieser Verfügung eingesetzt werden).

 

Dabei sind in den o.a. Bereichen die Kernaufgaben der Infrastruktur relevant, Annexleistungen (z.B. eine Kantine in einem Energiebetrieb) in diesen Bereichen fallen nicht unter die Kern-aufgaben.

Die Eltern sollten verantwortungsvoll  - gegebenenfalls in Abstimmung mit ihrem Arbeitgeber - selbst entscheiden, ob sie unter die genannten Kategorien fallen. Eine abschließende Definition ist nicht möglich. Des Weiteren wird auf den Elternbrief verwiesen, der in den Kindertageseinrichtungen ausgehändigt wird (www.steinburg.de).

Es wird um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen gebeten.

 

Kindertagespflege

Die Betreuung bei einer Tagesmutter/ einem Tagesvater kann grundsätzlich weiterhin stattfinden. Die Betreuung ist allerdings auf maximal 5 Kinder in einem Gebäude begrenzt. Wie auch für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtungen sollten die Eltern ihr Kind nur im Ausnahmefall in die Betreuung geben und vorab Kontakt mit der jeweiligen Tagespflegeperson auf-nehmen

 

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