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15.03.20: Covid-19: Aktuelle Regelungen

Die Kreisverwaltung Steinburg setzt mit einer Allgemeinverfügung die Vorgaben der Landesregierung um. 

Im Kreis Steinburg gibt es aktuell drei labordiagnostisch bestätigte COVID-19-Fälle.
 
Hinweis:
Um die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen noch besser zu wahren, verzichtet der Kreis Steinburg auf für den Sachverhalt nicht relevante persönliche Daten, z. B. auf die Angabe des genauen Alters und des Wohnortes. Von diesbezüglichen Nachfragen bitten wir daher abzusehen.

Seit heute, 15. März 2020 regelt eine Allgemeinverfügung wichtige Punkte zur Schließung von Einrichtungen und weiteren Maßnahmen. „Ab sofort sind weitreichende Einschränkungen notwendig“, erklärt Landrat Torsten Wendt. Die Kreisverwaltung hat dazu eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die die Festlegungen aus dem Erlass weiter konkretisiert (www.steinburg.de).

Im Kreis Steinburg bleiben ab Montag, 16.03.2020 auf Erlass der Landesregierung die Schulen und Kitas geschlossen. Nicht betroffen von den Schließungen sind Einrichtungen der Kindertagespflege, also Tagesmütter und –väter, die Kleingruppen bis zu 5 Kindern betreuen, sowie eine Notfallbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1 bis 6, deren Eltern zur sogenannten „kritischen Infrastruktur“ gehören und wo ansonsten keine andere Betreuungsmöglichkeit verfügbar ist. Weitere Einzelheiten zur Kindertagespflege bzw. zu Regelungen für die Tagesmütter und -väter entnehmen Sie bitte der Homepage des Kreises Steinburg.

Weiter ist geregelt, dass  alle öffentlichen Veranstaltungen auf dem Gebiet des Kreises Steinburg untersagt sind. Landrat Torsten Wendt  empfiehlt zusätzlich,  private Veranstaltungen zu verschieben oder abzusagen.

Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Daseinsvorsorge oder der Versorgung der Bevölkerung dienen (z.B. Wochenmärkte).
Nicht unter den Veranstaltungsbegriff fällt die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr oder der Aufenthalt an einer Arbeitsstätte.

Entsprechende Einrichtungen und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen Bars, Kneipen, Clubs, Diskotheken, Theater, Kino und Museen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen; Fitness-Studios, Schwimmbäder, Saunen; Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen,
Zusammenkünfte in Sportvereinen sowie sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen (z. B. Jugendzentren), Spielhallen, Prostitutionsbetriebe.
 
Restaurants, Gaststätten bzw. Restaurationsbetriebe (auch in Hotels) und Imbisse haben sicherzustellen, dass eine Registrierung aller Besucher mit Kontaktdaten erfolgt, dass die Einrichtung so ausgestaltet ist, dass zwischen den Personen an verschiedenen Tischen ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten und dass maximal 50 Prozent der zugelassenen Gästeanzahl erreicht wird. Hinweise zur Hygiene sind auszuhängen. Weitere Auflagen können vom Gesundheitsamt per Auflagenbescheid vorgegeben werden.
Hotelbars dürfen nur zur Bewirtung von Übernachtungsgästen genutzt werden.

Bibliotheken haben sicherzustellen, dass eine Registrierung aller Besucher mit Kontaktdaten erfolgt und dass ausreichende Möglichkeiten zur Händehygiene bereitgestellt werden.

Landrat Torsten Wendt appelliert an die Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises Steinburg: „Helfen Sie sich gegenseitig - aber achten Sie dabei immer auf den notwendigen Abstand. Wir werden in den nächsten Wochen alle vor Herausforderungen gestellt, die neu für uns sind. Es gilt, diese gemeinsam zu bewältigen.“

 

 

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