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14.05.20: Covid-19: Aufhebung einzelner Quarantäneanordnungen bei den im Kreis Steinburg wohnenden Angestellten der Fleischindustrie

Landrat Torsten Wendt teilt mit, dass mit Ablauf des heutigen Tages voraussichtlich bei mindestens 9, der im Kreis Steinburg wohnenden Angestellten aus der Fleischindustrie, die Quarantäneanordnung aufgehoben werden kann.

Voraussetzung dafür ist, dass die Personen am 30. April positiv und am 4. Mai negativ getestet wurden. Weiterhin müssen sie 48 Stunden vor der Aufhebung symptomfrei sein.

Die Symptomfreiheit wird durch sogenannte Entlassungsuntersuchungen durch Ärzte festgestellt und bestätigt. Erst nach dieser Untersuchung wird die Quarantäne aufgehoben.

Die Aufhebung wird in einem personenbezogenen Bescheid festgelegt, welcher den Betroffenen unter anderem als Nachweis dient.
Da die Quarantäne nicht für alle Personen gleichzeitig aufgehoben wird, kontrolliert der Wachdienst das Betreten und Verlassen des Geländes.
Durch diese Kontrolle am Eingangsbereich des Kasernengeländes wird sichergestellt, dass nur Personen das Gelände verlassen, bei denen die Quarantäne aufgehoben ist.
Landrat Wendt betont in diesem Zusammenhang nochmal das kooperative Mitwirken aller Beteiligten.

Mit weiteren Quarantäneaufhebungen ist in nächster Zeit zu rechnen.
Diese sind immer vom Ablauf der 14-tägigen Quarantänefrist und Nachweis der Symptomfreiheit im Rahmen der ärztlichen Entlassungsuntersuchung abhängig.

Die genaue Zahl der Quarantäneaufhebungen kann erst morgen bekannt gegeben werden.

Insgesamt gibt es im Kreis Steinburg aktuell 171 positiv bestätigte COVID-19-Fälle. Von diesen 171 Fällen sind 78 wieder genesen und leider 3 Personen verstorben.
Zur Zeit sind 141 begründete Verdachtsfälle (inkl. der Hausarztmeldungen) in Bearbeitung. 1007 Personen sind wieder aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der positiv bestätigten COVID-19-Fälle der im Kreis Steinburg wohnenden Angestellten aus der Fleischindustrie liegt bei 81.

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