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11.05.20: Covid-19: Antrag eines Schlachtbetriebes - Einsatz quarantänisierter negativ getesteter Beschäftigter

Beim Kreis Steinburg ist in den letzten Tagen ein Schreiben eines von Fa. VION beauftragten Rechtsanwaltes eingegangen, das auf den Einsatz bisher negativ getesteter aber gleichwohl quarantänisierte WerkvertragsarbeiterInnen ausgerichtet ist. Im Schreiben wird dem Kreis unter kurzer Fristsetzung mit einer Klage gedroht.

Der Antrag hat beim Landrat Torsten Wendt Erstaunen ausgelöst.
Die medizinische Bewertung der Lebens- und Wohnverhältnisse der im Kreis Steinburg quarantänisierten WerkvertragsarbeiterInnen zeigt, dass es sich bei dieser Personengruppe um eine epidemiologische Einheit handelt, bei der zahlreiche Möglichkeiten der gegenseitigen Ansteckung gegeben sind. Nicht ohne Grund steht die gesamt Personengruppe unter Quarantäne, sagt Torsten Wendt.
Das Herauslösen der negativ getesteten Beschäftigten ist epidemiologisch gesehen sinnlos, da auch bislang nicht infizierte Personen sich jederzeit anstecken können. Zudem wäre zu erwarten, dass der Transport erneut in einem Bus durchgeführt wird und dort Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können.
Es würde also ein nicht unbeträchtliches Risiko bestehen, wenn für diesen in Rede stehenden Personenkreis die Quarantäneregelungen gelockert würden.

Eine solche Lockerung wäre nur dann gerechtfertigt bzw. denkbar, wenn hohe Allgemeininteressen den weiteren Betrieb unbedingt erforderlich machen.
Natürlich zählen Schlacht- und Zerlegebetriebe als Teil der Ernährungswirtschaft zu den systemrelevanten Betrieben.
Quarantäne ersetzende Maßnahmen sind jedoch nur vorgesehen, wenn der Nicht-Einsatz von Fachkräften zu einem Notstand führen würde, also z.B. bei Pflegeheimen oder Krankenhäusern.
Beim Ausfall einzelner Schlacht- und Zerlegebetriebe kommt es zu keinem Ernährungsnotstand der Bevölkerung.
Dieser Fall ist ja auch nicht in den Sonderbetriebsferien des Schlachtbetriebes eingetreten, erläutert Landrat Torsten Wendt. Auch haben sich die Rindfleischpreise nicht erhöht.

Bisher hat VION stets betont, dass man für die WerkvertragsarbeiterInnen nicht der Arbeitgeber und damit für die Beschäftigten in ihrer Wohnsituation nicht verantwortlich sei, sondern ein beauftragtes Subunternehmen (DZS). Nunmehr scheint man sich doch überraschend in einer direkten Verantwortung zu sehen.

Zudem ist es erstaunlich, dass man in dieser scharfen Form dem Kreis gegenüber seine Unverantwortlichkeit gegenüber den Sicherheitsinteressen der Mitarbeiter im Schlachtbetrieb, dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung in Kellinghusen und dem nationalen Infektionsgeschehen gegenüber zum Ausdruck bringt. Viele Gewerbebetriebe im Kreisgebiet haben in den vergangenen Wochen schmerzliche Eingriffe zum Wohl des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung hingenommen. Offenbar darf man das von VION nicht erwarten.

Landrat Torsten Wendt weist darauf hin, dass der Kreis Steinburg in seinen Quarantäneentscheidungen zusätzlich durch das zuständige Ministerium unterstützt und bestätigt wird, so dass es auch keinen Grund gibt, von der eingeschlagenen, für alle Beteiligten sicheren Linie abzurücken.

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