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01.04.20: Covid-19: Verschärfung der Betretungsverbote für das Krankenhaus, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe

Mit Allgemeinverfügung vom 01.04.2020 verhängt der Kreis Steinburg Betretungsverbote für das Krankenhaus, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe.

Von diesem Verbot ausgenommen sind

• Personen, die für die pflegerische, therapeutische oder medizinische Versorgung zwingend erforderlich sind,
• Personen, die für die Aufrechterhaltung des Betriebes zwingend erforderlich sind, wie beispielsweise Handwerker für nicht aufschiebbare bauliche Maßnahmen am Gebäude sowie Reparaturen an Infrastruktureinrichtungen und
• Personen, die Waren von Lieferanten an einen fest definierten Punkt in der Einrichtung übergeben.

Diese Ausnahmen gelten nicht für Personen mit akuten Atemwegserkrankungen. Diese dürfen die Einrichtung auch bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen eines Ausnahmefalls nicht betreten.

Von dem Betretungsverbot ebenfalls nicht erfasst sind Personen, deren Aufenthalt in einer der oben genannten Einrichtungen aufgrund einer akuten, medizinisch erforderlichen Behandlung oder einer stationären pflegerischen Versorgung bzw. pädagogischen Betreuungsleistung im Sinne des Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) erforderlich ist.

Die Kreisverwaltung bittet die betroffenen Personen um Verständnis für dieses Verbot, aber der Schutz der besonders gefährdeten Menschen hat aktuell absoluten Vorrang.

Die Allgemeinverfügung des Kreises ist auf der Homepage des Kreises unter www.steinburg.de einsehbar.

 

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