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01.04.20: Covid-19: Ausnahmen von den strikten Besuchsregeln für Begleitpersonen bei Geburten sowie einem Elternteil bei unter 14-jährigen Kindern

Im Laufe des heutigen Nachmittags wurde durch eine neue Erlasslage des Landes noch einmal eine geringfügig angepasste neue Allgemeinverfügung des Kreises erlassen. So sind nun Ausnahmen von den strikten Besuchsregeln für jeweils ein Elternteil oder Erziehungsberechtigte oder Erziehungsberechtigten für Kinder unter 14 Jahren sowie eine Person während der Geburt im Kreissaal enthalten.

Die Allgemeinverfügung des Kreises ist auf der Homepage des Kreises unter www.steinburg.de einsehbar.

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