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Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste

Jeder ambulante Pflegedienst, der einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen hat, kann bei den zuständigen Stellen Investitionskostenförderung beantragen. 

Der Antrag muss bis zum 31.10 des laufenden Jahres beim Gesundheitsamt eingegangen sein. Anträge die erst nach dem 31.10. eingegangen sind, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Verwendung der Investitionskostenförderung ist nachzuweisen. Hierzu benutzen Sie bitte den Vordruck: 

Der Verwendungsnachweis muss bis zum 30.06 des Folgejahres eingereicht werden. 

Amt

Gesundheitsamt

AnsprechpersonHerr Hemke
Anschrift

Viktoriastraße 17a

25524 Itzehoe

Telefon04821/69 525
E-Mailhemke[at]steinburg.de
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