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Höhere Geschwisterermäßigung für Kindertagesbetreuung

Der Kreis möchte junge Familien unterstützen und weitere Anreize für eine Ansiedlung in einer der kreisangehörigen Gemeinden schaffen. Daher gilt seit dem 1. Oktober 2015 eine geänderte Richtlinie über die Ermäßigung von Teilnahmebeiträgen für den Besuch einer Kindertagesstätte und die Inanspruchnahme von Kindertagespflege.
 
Über die Änderung und eine daraus resultierende finanzielle Entlastung können sich viele Eltern freuen, die gleichzeitig zwei oder mehr Kinder in Kindertagesstätten und / oder Kindertagespflege betreuen lassen. Der Kreis Steinburg gewährt ihnen durch die Änderung eine einkommensunabhängige Ermäßigung von 50 % auf den Elternbeitrag für das zweite (bisher 5 %) und jedes weitere Geschwisterkind (bisher 15 %) in Kindertagesbetreuung.

Um von der Änderung profitieren zu können, bedarf es keiner erneuten Antragstellung; bereits beschiedene Anträge werden für den Zeitraum ab 01.10 2015 automatisch neu berechnet. Soweit nicht bereits geschehen, erhalten die betreffenden Familien in Kürze neue, an die geänderte Richtlinie angepasste Bescheide.

Sie haben noch keinen Antrag auf die sogenannte Geschwisterermäßigung gestellt? Dann wird es höchste Zeit! Um die Ermäßigung auch noch für die Monate Oktober und November zu erhalten, muss Ihr Antrag bis zum 15.12.2015 vorliegen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt- oder Amtsverwaltung.

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