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Gemeinsame Baurechtsfortbildung

Fortbildung

Das Baurecht zu durchschauen ist gar nicht so einfach,  jeder Häuslebauer wird das wohl ohne zu zögern bestätigen. In der Tat: Es sind zahlreiche Gesetze und Vorschriften, mit denen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauämter auskennen müssen: Baugesetzbuch, Landesbauordnung, diverse Erlasse und immer wieder Änderungen und Anpassungen. Ohne Fortbildungen ist man da schnell nicht mehr auf dem Laufenden.

„Ausnahmen und Befreiungen (§31Baugesetzbuch/§71 Landesbauordnung)“ war das Thema einer aktuellen Fortbildungsveranstaltung im Steinburger Kreishaus, die von  Prof. Dr. Dr. Jörg Berkemann  (Richter a. D. in dem für Bau- und Planungsrecht zuständigen 4. Revisionssenat am Bundesverwaltungsgericht Leipzig, Honorarprofessor für öffentliches Recht  an der Universität Hamburg, Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School, Hamburg) geleitet wurde. Ursprünglich war die Fortbildung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht des Kreises gedacht. „Doch wenn man schon mal einen so hochkarätigen Referenten zu einem wichtigen Thema zu Gast hat, dann sollten doch unbedingt noch mehr Fachleute davon profitieren“, dachte sich Daniela Immich, Leiterin des Kreisbauamtes, und lud die Leiter und Sachbearbeiter der Bauämter aller Ämter des Kreises dazu ein.
„Es hat sich gelohnt“, waren sich die Teilnehmer einig. Nach ausführlichen Erläuterungen zum Thema wurden praktische Fälle besprochen. Die Fortbildung war hilfreich, interessant und effektiv – und das letztlich nicht nur für die Fachleute, sondern vor allem auch für die Bauinteressierten im Kreis.

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