Geflügelpestausbruch in Schleswig-Holstein: Nachweis in Geflügelhaltung in der Gemeinde Hagen
5.11.2026: Im Kreis Segeberg in der Gemeinde Hagen wurde am 4. November 2026 der Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI/Geflügelpest) in der Gemeinde Hagen im Kreis Steinburg gemäß Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 durch den Landrat amtlich bestätigt worden.
Der Kreis Steinburg ist hiervon dahingehend betroffen, als dass die einzurichtenden Restriktionszonen unter anderem in das Gebiet des Kreises Steinburg reichen.
So sind Gebiete der Ämter Kellinghusen und Breitenburg betroffen.
Eine interaktive Karte steht unter dem nachfolgenden Link zur Verfügung: https://umap.openstreetmap.de/de/map/restriktionszonen-hagen_166851
Aufgrund dessen hat der Kreis Steinburg für die hiervon betroffenen Teilgebiete ebenfalls eine Allgemeinverfügung erlassen, welche bestimmte Ge- und Verbote für die betroffenen Gemeinden und Gemeindeteile beinhaltet.
Die bei uns registrierten Halter von Vögeln und anderen in Gefangenschaft gehaltenem Geflügel werden gesondert von uns Nachricht erhalten.
Wir rufen dazu auf, dass jeder der Tiere der in der Allgemeinverfügung genannten Arten hält, und noch nicht bei uns registriert ist, diese umgehend bei uns anmelden möge.
Rund um den betroffenen Betrieb wird eine Sperrzone eingerichtet, die aus einer Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und einer Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern besteht:
Die Schutzzone erstreckt sich im Kreis Steinburg im Amt Kellinghusen auf Teile der Gemeinden Brokstedt und Quarnstedt. Die Überwachungszone des Ausbruchsbetriebes erstreckt sich im Kreis Steinburg auf folgende Gemeinden:
Amt Kellinghusen
- Die Gemeinden Hingstheide, Rade, Störkathen, Willenscharen, Wrist
- sowie Teile der Gemeinden Brokstedt, Fitzbek, Kellinghusen, Mühlenbarbek, Oeschebüttel, Quarnstedt, Rosdorf, Sarlhusen und Wolfsmoor.
Amt Breitenburg
- Teile der Gemeinden Auufer und Wittenbergen.
In der Sperrzone gelten strenge gesetzliche Vorgaben für Geflügelhaltungen. Dazu gehören unter anderem ein Aufstallungsgebot sowie ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel.
Beim Ausbruch der Geflügelpest ist schnelles und konsequentes Handeln geboten, damit der Erreger nicht in benachbarte Geflügelbestände weiterverbreitet werden kann.
Wichtige Schutzhinweise für Geflügelhalterinnen und -halter:
Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) ruft alle Geflügelhalterinnen und -halter dazu auf, ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, zu optimieren und konsequent umzusetzen. Der direkte und indirekte Kontakt von Hausgeflügel mit Wildvögeln sollte vermieden werden:
Bei erhöhten Tierverlusten oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest hindeuten könnten, ist eine veterinärmedizinische Untersuchung angezeigt, um eine Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Auch beim Zukauf von Geflügel sollte auf ausschließlich gesunde Tiere geachtet werden:
Die Bekanntmachung ist auf der Website des Kreises unter www.steinburg.de veröffentlicht. Sie enthält auch einen Übersichtsplan, in dem die Schutz- und die Überwachungszone gekennzeichnet sind.
Weitere Informationen unter:
Informationen der Landesregierung:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/landwirtschaft/gefluegelpest
Informationen des FLI:
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
Amtliche Bekanntmachung des Kreises Steinburg:
