Geflügelpestausbruch in Schleswig-Holstein: Nachweis in Geflügelhaltung im Kreis Steinburg
03.09.2025: Am 2. September 2025 ist der Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (HPAIV/Geflügelpest) in einem Betrieb mit Geflügel in der Gemeinde Hadenfeld im Kreis Steinburg gemäß Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 amtlich bestätigt worden.
Rund um den betroffenen Betrieb wird eine Sperrzone eingerichtet, die aus einer Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und einer Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern besteht. In der Überwachungszone des Ausbruchsbetriebes befinden sich auch Teilgebiete der Nachbarkreise Rendsburg-Eckernförde und Dithmarschen. In der Sperrzone gelten strenge gesetzliche Vorgaben für Geflügelhaltungen. Dazu gehören unter anderem ein Aufstallungsgebot sowie ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden von den betroffenen Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Dithmarschen bereitgestellt. Auch bei einer tot aufgefundenen Möwe auf der Insel Helgoland (Kreis Pinneberg) ist Geflügelpest des Subtyps H5N1 amtlich festgestellt worden.
Beim Ausbruch der Geflügelpest ist schnelles und konsequentes Handeln geboten, damit der Erreger nicht in benachbarte Geflügelbestände weiter-verbreitet werden kann. „Nach dem bestätigten Fall der Geflügelpest hat das Kreisveterinäramt umgehend alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet. Wir bleiben wachsam, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern“, erklärt Landrat Claudius Teske. „Parallel zu den Maßnahmen vor Ort werden zahlreiche Untersuchungen in Geflügelbeständen der Umgebung durchgeführt.“
Wichtige Schutzhinweise für Geflügelhalterinnen und -halter:
Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) ruft alle Geflügelhalterinnen und -halter dazu auf, ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, zu optimieren und konsequent umzusetzen. Der direkte und indirekte Kontakt von Hausgeflügel mit Wildvögeln sollte vermieden werden:
Bei erhöhten Tierverlusten oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest hindeuten könnten, ist eine veterinärmedizinische Untersuchung angezeigt, um eine Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Auch beim Zukauf von Geflügel sollte auf ausschließlich gesunde Tiere geachtet werden:
Hintergrund:
Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln zu schweren Erkrankungen und massenhaftem Verenden führen kann. Beim Hausgeflügel handelt es sich um den ersten Geflügelpestausbruch in Schleswig-Holstein seit dem 20. Januar 2025. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat am 2. September 2025 zudem den ersten Nachweis der Geflügelpest bei einem Wildvogel im Herbst 2025 nachgewiesen.
Die Bekanntmachung ist auf der Website des Kreises unter www.steinburg.de veröffentlicht. Sie enthält auch einen Übersichtsplan, in dem die Schutz- und die Überwachungszone ge-kennzeichnet sind.
Weitere Informationen unter:
- Informationen der Landesregierung: schleswig-holstein.de - Geflügelpest
- Informationen des FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
- https://www.steinburg.de/kreisverwaltung/bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachungen.html